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Die neuerstellten Waldwege haben eine Länge von 9433 m und kosteten Fr. 17,633. 96. Für die Korrektion von 2750 m alte Wege wurden Fr. 3914. 70 und für den Unterhalt der Waldstrassen Fr. 6451. 97 verausgabt. Die Gesammtkosten für Wegbauten und Unterhalt betragen Fr. 28,000. 63. — Aus Mangel an Kredit mussten mehrere wichtige Wegbauten unterbleiben.

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Der Revision der Wirthschaftspläne musste der veränderten Forstkreiseintheilung wegen eine neue Bildung der Wirthschaftskomplexe vorausgehen. Das Waldareal hat seit der letzten Revision um ca. 1200 ha zugenommen und der Etat ist von ca. 50,000 auf ca. 54,000 fm gestiegen.

Auf den Staatswaldungen ruht nur noch ein Weiderecht, zu dessen Ablösung bereits Schritte gethan sind. Die Abgaben an Armenholz erfordern jährlich ca. 3300 Ster.

Die Totaleinnahmen betragen Fr. 670,182. -, die Ausgaben Fr. 394,257. 84 und die Reineinnahmen Fr. 275,924. 45.

Auf die einzelnen Rechnungstitel vertheilen sich die Einnahmen und Ausgaben wie folgt:

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Die Gemeinds- und Korporationswaldungen haben einen Flächeninhalt von 76,831,95 ha. Der Holzabgabesatz beträgt:

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Aufgeforstet wurden 390,75 ha mit 732,5 kg Samen und 2,528,690 Pflanzen. Die Zwischennutzungen haben den Abgabesatz bedeutend überschritten, was als ein Zeichen intensiven Durchforstungsbetriebs aufgefasst werden darf.

Die Anfertigung der Wirthschaftspläne schreitet rasch vorwärts.

Die vom Bund und dem Kanton subventionirten forstpolizeilichen Aufforstungen und Verbauungen im Hochgebirge erfreuen sich grosser Aufmerksamkeit. Die eingereichten Projekte legen ein ganz beredtes Zeugniss davon ab, dass das Verständniss für die Nothwendigkeit der Anhandnahme dieser Arbeiten je länger je mehr Platz greift.

An Beiträgen für früher vollendete Aufforstungen und Verbauungen hat der Bund im Berichtsjahr im Ganzen Fr. 11,792. 23 ausbezahlt, während die daherigen Beiträge und Aufforstungskosten des Kantons Fr. 15,041. 72 betragen. Die Beiträge des Bundes an die Aufforstungskosten in den Staatswaldungen betragen Fr. 1289. 60. Vollendet und in Ausführung begriffen, also zum Bezug von Abschlagszahlungen empfohlene Projekte liegen neun vor. Sie umfassen eine Fläche von 33,56 ha. Die Kosten sind zu 69,507 Fr. veranschlagt, die zugesicherten Beiträge des Bundes betragen Fr. 21,902. 65 und diejenigen des Kantons Fr. 15,088. 03.

Die Privatwaldungen haben einen Flächeninhalt von ca. 55,000 ha. Davon sind 21,800 ha im eidgenössischen Aufsichtsgebiet als Schutzwald erklärt, 23,700 ha stehen unter dem kantonalen Gesetz und 9500 ha im Jura sind ganz frei. Die Schutzwaldungen werden meist unregelmässig gepläntert, in den Privatwaldungen des Mittellandes herrscht der Kahlschlagbetrieb vor, die Bewirthschaftung der Privatwaldungen im Jura wird nicht überwacht.

Die Bewilligungen zum Holzverkauf aus den Privatwaldungen und zur Anlegung ausserordentlicher Holzschläge in den Gemeindsund Genossenschaftswaldungen erstrecken sich auf 75,298 m3.

Gerodet wurden im Berichtsjahr 13,5883 ha und neu aufgeforstet 4,0801 ha, der Abgang beträgt daher 9,5082 ha, wird aber mehr als ersetzt durch die Aufforstung von 23,23 ha bisherigem Kulturland durch die Staatsforstverwaltung. Die forstpolizeilichen Aufforstungen betragen überdieses mehr als 23 ha.

Grossherzogthum Baden. Aus den statistischen Nachweisungen der Forstverwaltung für das Jahr 1884.

Der Gesammtflächeninhalt der Waldungen beträgt 538,984,59 ha Davon sind:

95,025,24 ha Domänenwaldungen,

249,021,58 " Gemeindewaldungen,

14,289,76

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Körperschaftswaldungen,

59,099,77, Standesherrliche Waldungen, 121,548,24 " Privatwaldungen.

Die drei ersten Eigenthumsklassen stehen unter der Beförsterung des Staates. Das Waldareal hat sich im Jahr 1884 um 211,46 ha vermehrt.

Die Zahl der im besonderen Verfahren abgeurtheilten Strafthaten beträgt 32,162. Bestraft wurden 31,268 mit Geld und 253 mit Haft, 332 wurden freigesprochen und 309 noch nicht erledigt. Von den Geldstrafen gingen 19,717 Mk. ein, während 11,551 Mk. unbeibringlich waren. Auf je 100 ha der unter staatlicher Beförsterung stehenden Waldungen fallen 6 Strafthaten. Im ordentlichen Verfahren wurden 1146 Fälle abgeurtheilt. Die Geldstrafen betragen Mk. 1667. 28, die Haftstrafen 13 und die Gefängnissstrafen 5426 Tage.

Der Holznaturalertrag der Domänenwaldungen beträgt an oberirdischer Holzmasse im Hochwald 4,90 m3 per Hektare, wovon 3,77 auf die Haupt- und 1,18 m3 auf die Zwischennutzung fallen, im Mittelwald 4,66 m3 und zwar an der Hauptnutzung 4,62 und an der Zwischennutzung 0,04 m3. Das zur Nutzung gebrachte Stock- und Wurzelholz berechnet sich im Hochwald auf 1,4 und im Mittelwald auf 1,60% der oberirdischen Holzmasse. Das Nutzholzprozent beträgt von der Derbholzmasse im Hochwald 39,8 und im Mittelwald 24,6. Der Reisig

ertrag im Hochwald 18,2 und im Mittelwald 53,4% der Gesammtmasse. Im Durchschnitt beider Betriebsklassen wurden per Hektare genutzt 3,85 m3 an der Haupt- und 1,03 m3 an der Zwischennutzung, somit 4,88 m3 im Ganzen. Davon waren 33,10% Nutzholz, 49,6% Scheit- und Prügelholz und 17,3% Reisholz.

Der Holzgeldertrag berechnet sich auf:

M. 14. 09 per Kubikmeter Nutzholz.

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Scheit- und Prügelholz.

Reisholz.

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im Durchschnitt aller Sortimente.

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Die Zurichtungskosten betragen M. 1. 68 per Kubikmeter, der Reinerlös also M. 7. 78 per Kubikmeter oder M. 37. 94 per Hektare. Der Werth des Stock- und Wurzelholzes beträgt roh M. 6. 07 und über Abzug der Zurichtungskosten M. 3. 26 per Kubikmeter. Der Werth sämmtlicher Nebennutzungen berechnet sich auf M. 2. 92 per Hektare.

Für die Kulturen in den Domänenwaldungen wurden per Hektare M. 1. 55 aufgewendet. Die Saaten kosten M. 49. 79 und die Pflanzungen M. 78. 56 per Hektare. Für Bodenvorbereitung wurden M. 7846. 15, für Aufastungen und Reinigungen M. 11,837. 35, für Entwässerungen M. 4656. 16, für Pflanzgärten M. 46,588. - und für Kulturwerkzeuge M. 520. 92 ausgegeben. Der Gesammtaufwand für Kulturen betrug M. 136,128. 07.

Für die Herstellung neuer und die Unterhaltung der bestehenden Holzabfuhrwege wurden M. 249,056.30 verausgabt, wovon M. 111,024.52 auf Neubauten fallen. Die neuen Wege I. Kl. (mit voller Steinbahn) kosteten per laufenden Meter M. 4. 10, diejenigen II. Kl. (Erdwege) M.. 84, die Schleifwege M.. 50 und die Schlittwege M.-. 39. Für die Landstrassen und Gemeindewege in den Domänenwaldungen wurden M. 81,242. 30 ausgegeben. Der Neubau solcher Strassen kostete M. 6. 97 und der gewöhnliche Unterhalt M.. 19 per laufenden Meter.

Die Arbeitslöhne für 1 Tag Mannsarbeit betragen im Durchschnitt des ganzen Landes M. 1. 88, sie sind am höchsten in der Donaugegend mit M. 2. 30, am niedrigsten im Bauland mit M. 1. 70. Die mittlern Löhne in der Kulturzeit betragen für Mannsarbeit M. 1. 70, für Frauenarbeit M. 1. 18. Der Hauerlohn - ausschliesslich Bringerlohn beträgt für 1 fm Nadel-, Bau- und Nutzholz M. -. 75, für

Laubholznutzholz M.

76, für 1 Ster Nadelscheitholz M. und für 1 Ster Laubscheitholz M.. 79.

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Die Durchschnittspreise berechnen sich per Festmeter Eichennutzholz I. Kl. auf M. 45. 50, IV. Kl. auf M. 20., für Buchennutzholz auf M. 19. 30, Eschen und Ahorn M. 27. 40, Birken M. 17.und Erlen M. 22. 70, für Nadelholzklötze I. Kl. auf M. 19. 80, II. Kl. M. 15. 80, Spaltklötze M. 23. 50. 100 Hopfenstangen I. Kl. kosten M. 47. 60, IV. Kl. M. 15. 30, Rebstecken M. 6. 30. Für Glanzrinde wurde im Durchschnitt erlöst M. 5. 40, für Reitelrinde M. 4. 20, für Fichtenrinde M. 1. per Zentner.

Für das Brennholz wurden per Ster erlöst: Buchenscheiter I. Kl. M. 8. 60, III. Kl. M. 5. 90, Buchenprügel I. Kl. M. 6. 70, II. Kl. M. 5. 60, Nadelscheiter I. Kl. M. 5. 30, III. Kl. M. 4. 20.

Der Gesammtertrag der Domänenwaldungen stellt sich per Hektare wie folgt: Einnahmen M. 48. 72, Ausgaben M. 18. 05, Reinertrag M. 30. 67. Zu den Ausgaben sind noch 2/3 des gemeinsamen Verwaltungsaufwands für die Forstpolizei und Forstdomänenverwaltung und 2/5 von dem Aufwand der Zentralverwaltung mit M. 4. 96 per Hektare abzuziehen, der wirkliche Reinertrag beträgt daher M. 25. 71. Die Ausgaben betragen 47,24% der Einnahmen. Im Jahr 1876 betrug der Reinertrag M. 45. 90, im Jahr 1881 nur M. 19. 48.

Der Haupt-Natural-Ertrag der Gemeinde- und Körperschaftswaldungen beträgt an oberirdischer Holzmasse im Hochwald 4,76 und im Mittelwald 4,46 m3 per Hektare. Vom ersteren fallen 3,79 und vom letzteren 4,44 m3 auf die Haupt- und 0,97, resp. 0,02 auf die Zwischennutzung. Davon sind:

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An Stock- und Wurzelholz wurden 1,1°/% der oberirdischen Masse

genutzt.

Aus der Nachweisung über Kulturen und Weganlagen in den Gemeinde- und Körperschaftswaldungen ergibt sich Folgendes:

219,60 ha wurden besäet und 244,67 ha durch Saat nachgebessert; Samenaufwand 94 hl und 17,235 kg Laubholz und 7057 kg Nadelholz. 422,51 ha wurden bepflanzt und 1191,03 ha durch Pflanzung ausge

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