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An unsere Leser!

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Das Organ des schweizerischen Forstvereins erschien im Jahr 1850 zum ersten Mal unter dem Titel: Schweizerisches Forstjournal", redigirt von unserem Altmeister Kasthofer. Im Jahr 1851 übernahm Walo von Greyerz die Redaktion und behielt dieselbe bei gleichbleibendem Titel des Blattes bis und mit 1860. Im Jahr 1861 wurde die Redaktion den Professoren der Forstschule, Landolt und Kopp, übertragen, die das Blatt unter dem Titel „Schweizerische Zeitschrift für das Forstwesen" bis und mit dem Jahr 1867 fortsetzten. Im Jahr 1868 trat W. von Greyerz neben den beiden Genannten in die Redaktion ein und blieb in derselben bis und mit dem Jahr 1872. Anno 1873 und 1874 erschien das Vereinsorgan wieder unter der Redaktion von Landolt und Kopp und seit 1875 führt Landolt dieselbe allein.

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Die Schweizerische Zeitschrift für das Forstwesen" beginnt also mit diesem Heft den 39. Jahrgang. Sie hat manche Wandlung durchgemacht, aber immer den gleichen Zweck: Förderung des schweizerischen Forstwesens, verfolgt.

Die Redaktion wird sich Mühe geben, auch im neuen Jahr dieser Aufgabe treu zu bleiben, fühlt aber recht gut, dass sie den Zweck nur erreichen kann, wenn ihr die Männer, die mitten in der Praxis stehen, hülfreich die Hand bieten und sie in wirksamer Weise durch Mittheilungen aus dem reichen Schatze ihrer Erfahrungen unterstützen. Sie bittet daher alle Kollegen um freundliche Beiträge zur Lösung der Aufgabe, ganz besonders um Einsendung kurzer Berichte über beachtenswerthe Vorkommnisse bei der Ausübung des Berufs und um Mittheilung ihrer Jahresberichte etc., ist aber auch dankbar für Aufsätze über die verschiedensten Gebiete der Forstwissenschaft.

Schweiz. Zeitschr. f. d. Forstwesen XIII.

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Da die Zeitschrift ihre Aufgabe nur dann erfüllen kann, wenn sie einen angemessenen Leserkreis findet, so reiht sich an die Bitte um Unterstützung der Redaktion, die Bitte um Werbung von Abonnenten. Die Zahl derselben ist leider nicht gross, sie steht in auffallendem Missverhältniss zur grossen Zahl derer, welche sich mit der Bewirthschaftung unserer Waldungen beschäftigen und von den Fortschritten in der Wissenschaft und Wirthschaft Notiz nehmen sollten. Die Redaktion.

Aufsätze.

Die neuen Durchforstungs-Theorien und ihre Beziehungen zur Praxis.

Wir haben im vierten Heft des Jahrgangs 1887 dieser Zeitschrift über den heutigen Stand der Lehre von den Durchforstungen eine kurze Uebersicht gegeben und eine nähere Würdigung der verschiedenen Theorien und deren Anwendbarkeit in Aussicht gestellt, die wir nunmehr folgen lassen.

Die Bestrebungen, die Lehre von den Durchforstungen umzugestalten und den vorgeschlagenen Neuerungen in der Praxis Eingang zu verschaffen, wurden angeregt durch:

1. die Wünschbarkeit, die Differenzen zwischen dem Ergebniss der Berechnung der Umtriebszeit des höchsten Bodenwerthes und dem für Erzeugung von gutem Bau-, Säg- und Nutzholz nothwendigen Hiebsalter auszugleichen;

2. die günstigen Ergebnisse der Untersuchungen über den Lichtungszuwachs und das Streben nach möglichster Nutzbarmachung desselben:

3. die Umgestaltung der Befriedigung des Brennstoffbedarfs und die dadurch gebotene Begünstigung der Nutzholzerziehung. Die Berechnung der Umtriebszeit, wie sie Pressler, G. Heyer, Judeich u. a. lehren, führt, wenn man den derselben zu Grunde zu legenden Zinsfuss nicht tief unter den landesüblichen setzt und keine Zahlen in die Rechnung einfügt, für die sichere Grundlagen fehlen

(Preiszuwachs), zu Resultaten, welche bei Beibehaltung der bisher üblichen Wirthschaft für die Erziehung von starkem Nutzholz sehr ungünstig sind. Die Vertreter der Umtriebszeit der höchsten Bodenrente mussten daher auf Mittel denken, diesen Uebelstand zu beseitigen. Vorverjüngung, den Stärkenzuwachs begünstigende Durchforstungen und starke Lichtungen, verbunden mit der Nachzucht von Bodenschutzholz, nach erfolgter Reinigung der Bestände von Aesten wurden als wirthschaftliche Massregeln bezeichnet, die geeignet sein dürften, die Erziehung von Starkholz bei kürzerem Umtriebe möglich zu machen und das Verzinsungsprozent des durch den Boden und die auf demselben stehenden Holzvorräthe repräsentirten Kapitals länger in einer den jetzigen Verhältnissen entsprechenden Höhe zu erhalten.

Wie wir im oben zitirten Aufsatze nachgewiesen haben, herrschen über die Frage, wie diese Mittel in der Praxis zur Anwendung gebracht werden sollen, verschiedene Ansichten.

Ney und Kraft verlangen keine sehr tiefgreifenden Aenderungen in der bisher üblichen Behandlung, sondern nur eine weitere Ausbildung der Lehre von den Durchforstungen im Sinne der Begünstigung der Nutzholzerzeugung in möglichst kurzen Zeiträumen.

Ihre Vorschläge unterscheiden sich vorzugsweise dadurch von einander, dass Ney die seinigen mehr der natürlichen Bestandesverjüngung anpasst, während Kraft vorherrschend die künstliche im Auge behält. Beide verlangen frühzeitiges Beginnen der Durchforstungen, für Nutzholzbestände aber eine schonende Durchführung derselben bis nach erfolgter zweckentsprechender Reinigung der Stämme von Aesten. Wo das unterdrückte Material werthlos ist, oder aus dessen Entfernung Schaden erwachsen könnte (Schneedruck), darf es stehen bleiben, der Aushieb also auf diejenigen beherrschten Stämme beschränkt werden, welche die zu Nutzholz geeigneten an einer normalen Entwickelung hemmen. Von der Zeit an, wo das Längenwachsthum nachlässt und sich die zu Nutzholz tauglichen Stämme in ausreichender Weise von Aesten gereinigt haben, sind die Durchforstungen zu verstärken, also auch die Bäume mit eingeengten Kronen und vor Allem die voraussichtlich nicht zu Nutzholz tauglichen Stämme wegzunehmen. Die geringeren können, soweit sie der Entwicklung der dominirenden nicht hinderlich sind, zum Schutze des Bodens stehen bleiben so lange sie grün sind. Auf allfällig entstehenden Lücken ist Bodenschutzholz

zu erziehen. Waldränder und den Stürmen ausgesetzte Bestände sind schonend, erstere an exponirten Stellen gar nicht zu durchforsten.

Da man bei der Ausführung der Durchforstungen die allgemeinen Regeln schon bisher mannigfaltig modifizirte, so kann an der Anleitung von Ney und Kraft nur ein Vorschlag als durchgreifende Neuerung bezeichnet werden und zwar der, die Durchforstungen vom angehend haubaren Alter an so stark zu führen, dass die Kronen der zu Nutzholz tauglichen Stämme von jeder Beengung durch ihre Nachbarn befreit werden. Das Stehenlassen des werthlosen oder den bleibenden Bestand stützenden Materials kam zwar bisher in der Praxis nicht häufig zur Anwendung, war aber nicht ausgeschlossen.

Von der Beschränkung der Durchforstungen auf den Aushieb der beherrschten Stämme wird in den intensiv bewirthschafteten Waldungen wohl auch in Zukunft nur ausnahmsweise Gebrauch gemacht werden, weil der Zustand eines so durchforsteten Bestandes gar zu weit von demjenigen abweicht, an den man gewöhnt ist. Dominirende Bäume, unterwachsen mit den durch Fällung und Abfuhr der beherrschten, mannigfaltig beschädigten unterdrückten, würden ein Bestandesbild bieten, das mehr an eine sorglose als an eine sorgfältige Pflege erinnern und die Besucher des Waldes nicht erfreuen würde. Dazu kommt noch, dass der Aushieb und die Abfuhr der beherrschten Bäume durch die stehenbleibenden unterdrückten so erschwert würde, dass eine namhafte Ersparniss kaum gemacht werden könnte. Damit soll nicht gesagt sein, dass der Vorschlag keine Berechtigung habe; den Zweck der Durchforstungen würde man bei guter Durchführung desselben vollkommen erreichen und in dicht aufgewachsenen Beständen wohl auch die Schneebruchgefahr vermindern, in extensiv zu behandelnden Waldungen, namentlich im Hochgebirge, dürften daher Durchforstungen mit Belassung des unterdrückten Holzes nicht zu verwerfen sein.

Durch starke Durchforstung der von Aesten ausreichend gereinigten Bestände wird unzweifelhaft das Wachsthum der Bäume gefördert, das durch den Holzvorrath repräsentirte Kapital vermindert und der prozentuale Zuwachs gesteigert, eine Ermässigung der Umtriebszeit also ermöglicht, immerhin jedoch nur dann, wenn die Durchführung der Operation nicht Uebelstände im Gefolge hat, welche die Vortheile reduziren oder gar ausgleichen.

Als solche Uebelstände könnten eintreten: starke Beschädigung durch Stürme, Verunkrautung und Vermagerung des Bodens und Erschwerung der natürlichen und künstlichen Verjüngung.

Sturmschaden wird vorzugsweise in den gegen Westen exponirten Rothtannen beständen zu befürchten sein und eine Vermagerung des Bodens beim Misslingen der Erziehung von Bodenschutzholz. Die Erschwerung der Verjüngung würde beiden Uebeln folgen und dem letzteren in den meisten Fällen auch noch eine langsame Entwicklung des zukünftigen Bestandes. Dem ersten Uebel kann durch schonende, den Schluss erhaltende Durchforstung der exponirten Bestandesränder theilweise vorgebogen werden, dem letztern wird auf trockenen Böden, sowie in sonnigen und exponirten Lagen schwer vorzubeugen sein. Wo Boden und Lage den schattenvertragenden Holzarten nicht zusagen, wird die Erziehung eines den Boden ausreichend und andauernd schützenden Unterbestandes selbst dann unmöglich sein, wenn die Schirmfläche des alten Bestandes durch Lichtung um 30-50 Prozent vermindert wurde.

Man wird sich daher kaum eines mit Praxis und Theorie im Widerspruch stehenden Schlusses schuldig machen, wenn man sagt, Durchforstungen, wie sie nöthig sind, um eine völlige Freistellung der Kronen der Nutzholzbäume herbeizuführen und Jahrzehnte zu erhalten, sind auf trockenen Böden, sowie in sonnigen und exponirten Lagen nicht zu empfehlen. Auf guten, frischen Böden in geschützten Lagen, wo schattenvertragende Holzarten nach der Lichtung des Kronenschlusses freiwillig erscheinen oder ohne grosse Schwierigkeiten angebaut werden können, und im Halbschatten lange grün bleiben, dürfen dagegen ohne Bedenken Lichthiebe in der von Ney und Kraft empfohlenen Weise ausgeführt werden. Mit Rücksicht auf die grosse Verantwortlichkeit der Wirthschafter dürfte es jedoch zweckmässig sein, die Umgestaltnng des Durchforstungsbetriebes, resp. die Einführung des Lichtungsbetriebes zunächst nicht auf ganze Reviere auszudehnen, sondern sich auf Versuche in einzelnen hiefür geeigneten Beständen zu beschränken und den Erfolg derselben sorgfältig zu beobachten.

Wagener's Vorschläge sind viel eingreifender als diejenigen von Ney und Kraft und unterscheiden sich von denselben vorzugsweise dadurch, dass er das Wachsthum der zukünftigen Nutzholzstämme schon im jugendlichen Alter besonders begünstigen und das später anzubauende Schutzholz zur Erziehung eines neuen Bestandes benutzen will.

Wagener betrachtet die Förderung des Wachstums und der normalen Ausbildung derjenigen Stämmchen und Stämme, welche zur

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