| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Verdauung der Wildwasser, sowie die Aufforstung ihrer Quellcugebietc unterstützen und die uöthigen schützenden Bestimmungen zur Erhaltung dieser Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen. Art. 25. / Ter Bund ist befugt, gesetzliche Bestimmuugeu über die Ailsübung der Fischerei und Jagd,... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1872 - 724 pages
...Eidgenossenschaft verletzen. Art. 24. Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über die Nasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge. Er wird die Korrektion...Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen. Art. 25. Der Bund ist befugt, gesetzliche Bestimmungen über die Ausübung der Fischerei und Jagd,... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Art. 23. Gleich alt Art. 21. Art 24. Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge. Er wird die Korrektion...Wildwasser, sowie die Aufforstung ihrer Quellengebiete untcrstüzen und die nöthigen schüzenden Bestimmungen zur Erhaltung dieser Werke und der schon vorhandenen... | |
| 1876 - 278 pages
...Eidgenossenschaft verletzen. Art. 24. Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge. Er wird die Korrektion...ihrer Quellengebiete unterstützen und die nöthigen fchützenden Bestimmungen zur Erhaltung diefer Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen.... | |
| Johann Jakob Blumer - Constitutional law - 1877 - 620 pages
...Wasserbau und Forstpolizci im Hochgebirge. Er wird die Korrektion und Verbaunng der Wildwasser und die Aufforstung ihrer Quellengebiete unterstützen...und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen.« — h) »Der Bund ist befugt, gesetzliche Kestimmnugeu zum Schutze der für die Land- und Forstwirthschaft... | |
| Gustav Cohn - Law - 1879 - 94 pages
...Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge. Er wird die Korl rektion und Verbauung der Wildwasser, sowie die Aufforstung...Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen." Art. 25. „Der Bund ist befugt, gesetzliche Bestimmungen über die Ausübung der Fischerei und Jagd,... | |
| Johann Jakob Blumer - Constitutional law - 1880 - 468 pages
...Verfassungsartikel lautet nun dahin : Art. 24. Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge. Er wird die Korrektion...Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen. In Ausführung dieser Bestimmung der Bundesverfassung wurde zunächst durch Bundesbeschluss vom 2.... | |
| Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...Eisenbahn-Expropriationen. Art. 24. Der Bund hat das Becht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge. Er wird die Korrektion...Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen 1). 1) BG vom 24. März 1876, in Kraft seit 10. August 1876 ; BG vom 22. Juni 1877, in Kraft seit 6.... | |
| Wilhelm Altmann - Constitutional history - 1897 - 588 pages
...Verbauung der Wildwasser, sowie die Aufforstung ihrer Quellengebiete unterstützen und die nötigen schützenden Bestimmungen zur Erhaltung dieser Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen. 25. Der Bund ist befugt, gesetzliche Bestimmungen über die Ausübung der Fischerei und Jagd, namentlich... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...errichten. Bundesverfassung 1874. Art. 24. Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei [im Hochgebirge] '). Er wird die Korrektion...Aufforstung ihrer Quellengebiete unterstützen und die. nötigen schützenden Bestimmungen zur Erhaltung dieser Werke und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen.... | |
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