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Abfassung, schriftliche, etwaiger Vergleiche in Rentensachen 175.

Abrundung von monatlichen Gehaltszahlungen s. Versicherungspflicht.

Akkordarbeit, wann versicherungspflichtig? 38.

Altersrente, die am 1. Januar 1900 schwebte, in welcher Schiedsgerichtsurteil bereits ergangen 6.

Verlust der Anwartschaft ausgeschlossen bei Erfüllung aller Vorausseßungen für Erwerb derselben 11. Altersrentenanspruch entsteht bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen mit d. ersten Tage des 71. Lebensjahres 12. Altersrentenansprüche nach dem J.-V.-G., Erfüllung der vorgeseßlichen Zeit 1888-1890 nur durch solche Beschäftigungen, die nach dem J. u. A.-V. G. versicherungspflichtig geworden sind, abgesehen v. § 191 Abs. 2 Ziffer 3 228.

Altersrentenberechnung nach d. Invalidenversicherungsgeseß 230.

Altersrentenbewerbern können auch nach neuem Recht die nachträglich entrichteten freiwilligen Beiträge nur auf die Zeit nach Vollendung des 70. Lebensjahres angerechnet werden 296. Altersrentenruhen nicht durch Gehaltsbezug bewirkt; Höchstbetrag der gesamten Bezüge, um Ruhen zu bewirken 294.

Altersrentensache s. Beitragsleistung, Beitragsmarken 13. Anerkennung s. Quittungskarte.

Anforderungen zur Erlangung der Altersrente nach dem

Invalidenversicherungsgese 228. Angestellter v. Zweigniederlassung im Auslande, welcher

unter besonderem Leiter selbständig Aufträge an= nimmt, Lieferungen ausführt und Preise dafür einzieht, ist nicht versicherungspflichtig 83. Anlegung d. Vermögens (§ 164 Abs. 3 d. J-V-G) 177. Anleitung des Reichs-Versicherungsamts, betreffend den

Streis der versicherungspflichtigen Personen, vom 31. Oktober 1890, Ziffer XX: 84; vom 19. Dez. 1899, 3iffer 9: 140; Ziffer 13, 31, 34i: 38. Anrechenbarkeit von Krankheiten; Beschränkung findet auch dann Anwendung, wenn während einer mehr als ein Jahr ununterbrochen dauernden Krankheitszeit verschiedene Krankheiten bestanden, so, daß jede weniger als ein Jahr anhielt 135. Anrechnung von Krankheitszeiten zur Erhaltung der Anwartschaft 42.

von Krankheitswochen für Krankenrente 264.
der Zeit des Rentenbezuges für vorübergehende Er-
werbsunfähigkeit bei Festseßung der Dauerrente 40.

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Anrechnung von Beiträgen in verloren gegangenen Quittungskarten nur wenn Ersaß geleistet 82. freiwilliger Beiträge bei Altersrentenbewerber 296. Anspruch der Erben auf Rente, wenn der Berechtigte bei Lebzeiten den Anspruch nicht geltend gemacht hat? 12; s. auch Beitragserstattungsanspruch und Anwartschaft.

- der Kinder auf Beitragserstattung bei Nichterhebung des Anspruchs der bald verstorbenen Witwe bejaht 177. Anspruchswiederholung auf Invalidenrente nach Zurück weisung 77.

Anwartschaft, eine bis 31. Dezember 1899 erhaltene,

durch Vorschrift des § 46 des Invalidenversicherungsgeseges selbst dann nicht in Frage gestellt, wenn in einer am 1. Januar 1900 schwebenden Sache § 193 des Gejezes zur Anwendung kommt 9. Anwartschaftserhaltung durch Anrechnung von Krankheitswochen 42.

Anwartschaftsverlust auf Renten tritt nicht mehr ein, wenn alle Voraussegungen für Erwerb der Rente erfüllt sind 10.

Anweisung, preußische, zur Ausstellung der Luittungsfarten 137.

Anwendung der einjährigen Frist des § 42 des J.-V.-G. auf die am 1. Januar 1900 schwebenden Erstattungsansprüche unbeschränkt 174; s. auch Bestimmungen. § 193 des J.-V.-G. zu Gunsten der Versicherten in denjenigen Fällen, in welchen Revision nur von Versicherungsanstalt eingelegt ist, jedoch unter Ausschluß der reformatio in pejus 78; s. auch Invalidenversicherungsgeseß § 193.

Arbeiterkolonien s. Arbeiterwohnungen.
Arbeiterwohnungen, Hergabe von Darlehen 177.
Arbeitszeit f. Entgelt.

Aufrechnungsbescheinigung kein Ersaß der Quittungsfarte 81

Aufrechnung überhobener Rentenbeträge mit laufender Rente kann durch förmlichen Bescheid der Versicherungsanstalt ausgesprochen und dadurch zum Gegenstande der Prüfung des Rechtsmittelverfahrens gemacht werden 140.

Aufsichtsrecht bei Anlegung des Vermögens 177.
Ausland s. Angestellter.

Auslegung des § 117 Absay 3 Saz 2 des Invalidenversicherungsgeseßes 175.

des § 193 des Invalidenversicherungsgeseßes; am 1. Januar 1900 schwebende Rentensachen, in denen Schiedsgerichtsurteil bereits ergangen 6; s. auch Invalidenversicherungsgeseß § 193.

Ausweis der Rechtsnachfolger eines vor dem 1. Januar 1900 verstorbenen Rentenbewerbers nach dem da mals geltenden Erbrecht 138.

Beiträge, freiwillige, Verwendung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit 299.

Beitragseinziehungsstellen i. Haftung 173. Beitragserstattung an Hinterbliebene wird durch vergleichsweise Leistung einer einmaligen Zahlung im Unfallrentenverfahren nicht ausgeschlossen 88.

an Witwe, nicht gehindert durch Unfallrente an Kinder 85.

inwieweit Verweigerung zulässig bei einem noch nicht erschöpfend durchgeführten Anspruch auf Unfall hinterbliebenenrente? 231.

Beitragserstattungsanspruch (§ 43 des J. V-G.), nicht für Unfälle vor dem 1. Januar 1900 173. — schwebender, am 1. Januar 1900; einjährige Frist gemäß § 43 des J. V.-G. findet Anwendung 174. Beitragserstattungsverfahren f. Erneuerung. Beitragsleistung, gültige, s. Beitragsmarken 13. Beitragsmarken, bereits wirksam verwendet, geben im zweiten Verwendungsfall keine gültige Beitragsleistung 13.

einfache, irrtümlich statt Doppelmarken vor dem
1. Januar 1900 verwendet, sind anrechnungsfähig
ohne Umrechnung nach dem Werte der Doppel-
marken 358.

Gültigkeit der vor dem 1. Januar 1900 erst nach-
träglich wirksam verwendeten Marken 9.
gültig verwendete j. Erneuerung.

in verloren gegangenen Quittungskarten, Anrechnung
derselben nur, wenn Erjaß geleistet 82.

vor 1900 zum Zwecke freiwilliger Fortseßung im Auslande verwendet, haben auch nach 1900 keine Gültigkeit 359.

Beitragswochen nach Vollendung des 70. Lebensjahres

bis zu dem sich nach § 41 Abs. 3 des J.-V.-G. anderweit bestimmten Rentenbeginn kommen bei Berechnung der Altersrente nicht in Ansaß 230; s. auch Militärdienstzeit. Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 4 des J. u. A.-V.-G. unwiderruflich; Beiträge ungeachtet Befreiung entrichtet, haben auch nach dem J. V. G. keine Gültigkeit 359.

Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Ent wertung der Marken vom 24. Dezember 1891 und 19. November 1899: 89.

1

Berechnung der Altersrente nach dem Invalidenversicherungsgesetz 230; des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes 230.

Berufungsfähiger Bescheid s. Wirkungen. Beschäftigungen, anrechnungsfähige, für Altersrenten

ansprüche gemäß § 190 Absatz 2 Saz 1 des J.-V.-G. 228.

Bescheid, berufungsfähiger; Feststellungsverfahren nicht schwebend im Sinne des § 193 des J.-V.-G., wenn weder Absicht noch Pflicht bestand, s. 3. einen solchen zu erlassen 76.

neuer, förmlicher, s. schwebender Anspruch.

Beschränkung der Anrechenbarkeit von Krankheitszeiten 135; ohne zeitliche Beschränkung können rückständige Pflichtmarken in den am 1. Januar 1900 schwebenden Sachen wirksam nachgebracht werden, sofern nach § 193 des J.-V.-G. lediglich das bisherige Recht zur Anwendung kommt 37.

Bestimmung des § 190 Abs. 2 Saz 2 des J.-V.-G. über vorgeseßliche Arbeitszeit bei Altersrentenan sprüchen begründet nicht nur eine unwiderlegbare Rechtsvermutung, sodern beseitigt für die dort be-zeichneten Fälle das Erfordernis der Erfüllung der vorgeseßlichen Zeit 228.

Anwendung der günstigeren, nach § 193 des Invalidenversicherungsgeseßes; s. Invalidenversicherungs gesez § 193.

Betriebsbeamter s. Versicherungspflicht. Beweiskraft der Krankheitsnachweise 137. Bürgerliches Gesetzbuch 175; Art. 169 des Einführungsgeseres 176; desgl. Abs 2: 298, 299. Bundesratsbeschluß vom 27. Nov. 1890 und 22. Dez. 1891. IA 1b: 292; vom 27. Dez. 1899 Ziffer 1b: 293; vom 1. März 1894: 228. Civilprozeßordnung: § 543 (580): 77, 78. Darlehen für Arbeiterwohnungen 177. Dienstleistungen, militärische, welche auf Sonnabend enden 176.

Doppelmarken s. irrtümlich.

Durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienst s. Jahresarbeitsverdienst.

Einziehung der Beiträge, Schäden j. Haftung.
Einziehungsbeamten s. Haftung.

Entfernung gültig verwendeter Beitragsmarken teilweise
Zerstörung der Quittungskarte 81.

Entgelt, geringfügiges, welches zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, ist Entgelt im Verhältnis zu dem Lebensunterhalt während der Arbeitszeit 292. Entscheidung darüber, ob ein Unfall die Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 des J.-V.-G. herbeigeführt hat, steht den Invalidenrenten nicht den Unfallrenten-Instanzen zu 263. Entwertungsvermerk, Abänderung desselben auf Beitragsmarken 89.

Erben s. Anspruch u. Rechtsnachfolge.
Erbrecht . Ausweis.

Erfordernis der Erfüllung der vorgeseßlichen Zeit s
Bestimmung.

Erfüllung der vorgeseßlichen Zeit 1888-1890 bei Altersrentenansprüchen 228.

Erhaltung der Anwartschaft durch Anrechnung v. Krantheitswochen 42.

Erlangung der Altersrente nach dem Invalidenversicherungsgeset 228.

Erneuerung von entfernten Marken aus Quittungskarte
im Beitragserstattungsverfahren 81.
Erstattung von Beiträgen 1. Beitragserstattung.
Erstattungsanspruch s. Anspruch.

Erwerbsunfähigkeit durch Unfall. Entscheidung hierüber, ob im Sinne des Invalidenversicherungsgeseßes vorliegend, steht den Instanzen dieses Gesezes zu 263.

Erwerbsunfähigkeit, vorübergehende von mehr als 26 Wochen, welche vor 1. Januar 1900 liegt, begründet im Falle des § 193 des J.-V.-G. die Anwendung des § 16 ebenda 40.

Fälligkeit der Beiträge s. Fristen.

Feststellungsverfahren, wann schwebend im Sinne des § 193 des J.-V.-G. 76; s. a. schwebender Anspruch. Fortdauernde Gültigkeit der Quittungskarte, Anerkennung heilt Mangel des § 32 Abs. 1 des J. u. A. V. G. 297. Freiwillige Beiträge, Anrechnung bei Altersrentenbe

werber 296.

Frist, einjährige, Anwendung auf schwebende Fälle s. Beitragserstattungsansprüche.

über die Verwendung der nach 1899 für Zeiten vor 1900 erfolgende Entrichtung von Beiträgen 297. zur Geltendmachung von Beitragserstattungsansprüchen, wenn der Tod vor dem 1. Januar 1900 eingetreten ist 176.

Gehaltsbezug bewirkt kein Ruhen der Altersrente 294. Gehaltszahlungen s. Versicherungspflicht. Geltendmachung von Beitragserstattungsansprüchen s. Frist.

Genehmigung bei Anlegung des Vermögens 177. Gültigkeit von Beitragsmarken, die vor dem 1. Januar 1900 erst nachträglich wirksam verwendet sind 9; 1. a. Quittungskarte.

Haftpflichtgesez vom 7. Juni 1871: 12, 13; § 7:13. Haftpflichtrente s. Ruhen 12.

Haftung für Schaden durch Verschulden der Beamten der durch Versicherungsanstalten errichteten Einzugsstellen für Beiträge 173.

Handlanger, Anrechnungsfähigkeit von Krankheitszeiten bei Arbeitsunterbrechungen 41.

Hebestellen s. Haftung.

Hinterbliebenenrente s. Beitragserstattung.

Höchstbetrag der Bezüge zum Ruhen der Altersrente 294. Invalidenrente, Anrechnung der Zeit des Rentenbezugs für vorüberg. Erwerbsunfähigkeit 40.

Feststellung derselben bei verloren gegang. Quittungskarten 82, 83.

Verlust der Anwartschaft ausgeschlossen bei Erfüllung aller Voraussetzungen für den Erwerb derselben 10. Invalidenrentenanspruch. Wiederholung desselben nach Abweisung 77.

Invalidenrenteninstanzen s. Entscheidung.
Invalidenversicherungsgeseß:

§ 1:139

§§ 5-7:140.

§ 6:359.

§ 14:358.

§ 15:41; 173; 263; 265; 296.

§ 16:40, 41; 264, 265; 267; 296; 300.

§ 29:77; 80; 264; 268, 269.

§ 30:40; 264, 265.

§ 34:80; 175.

§ 35:41; 80.

§ 36:9; 41; 295.

§ 37:9; 80; 230.

§ 38:138, 139; 140.

§ 40:41; 80.

§ 41:9; 138; 230; 264; 265; 361. § 42: 174. § 43: 173. § 44: 176.

§ 46:9; 10; 11; 42; 300; 358.
§ 47: 14; 40, 41; 264; 267;

§ 48:139; 294, 295.
§§ 112-122: 7.
§ 114: 42; 140.
§ 116:7; 140.
§ 117: 175.

§ 145:358; 359.

146:9; 10; 11; 38: 39; 296; 297–299; 299, 300. § 147: 80; 230.

164: 177.

§ 183:294.

§ 189: 268, 269.

§ 1906; 9; 80; 228, 229; 230.

§ 191:7; 9; 228.

§ 192:9; 80; 230.

§ 193:6, 7, 8; 9; 37-39; 40; 41, 42; 76, 77 78-80; 138; 140; 174; 228; 268; 293; 293, 294; 295; 297, 298; 358; 359; 359.

§ 194:8; 359.

Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseß:

§ 1:139; 230.

§ 2:229.

§ 4:83; 85; 140; 359.

§ 9:40, 41; 83; 87.

§ 10:41; 136.

§ 15:83.

§ 16: 268.

§ 17:40, 41; 42; 83; 135, 136; 136.

§ 18:81; 137.

§ 19 ff.: 14

§ 26: 140.

$ 30:42.

31:42; 82; 85-88; 88; 88, 89; 176; 177, 178; 231, 232.

§ 32: 10, 11; 12; 42; 297; 300.

$ 33:78; 264.

§ 34: 12, 13; 84, 85.

§ 36:9; 82.

§ 41:9.

$$ 75-85:7.

75: 76; 81; 83.

§ 76:231.

§ 77:41; 76.

§ 80:6; 7; 8.

§ 81:83.

$ 82:77; 83.

§ 84: 77, 78.

$ 95:81.

§ 99:14.

§ 101: 14; 89.

§ 104: 10; 11; 297.

§ 105:14; 82.

§ 109:10; 78; 89; 299.

§ 112:173, 174. § 113:174

§ 114:42.

§ 117: 82; 359.

§ 119:82.

§ 137:11.

§ 138:137.

§ 145: 14.

§ 151:81.

§ 154:14; 90.

§ 156: 42; 137; 268.

§ 157:6; 11; 40; 80; 137; 228.

§ 158:40; 137.

§ 159: 137; 230.

§ 160:137.

§ 161:137.

Irrtümlich statt Doppelmarken vor 1900 verwendete einfache Marken 358.

Jahresarbeitsverdienst, durchschnittlicher für die vorgeseßlichen Wochen bei Berechnung der Altersrente 230.

maßgebender für die Zugehörigkeit der Versicherten. zu den Lohnklassen 175; s. a. Versicherungspflicht. Kaiserliche Verordnung vom 1. XII. 1890: §§ 16, 18: 81. Kinder s. Anspruch und Beitragserstattung; vaterlose s. Stiefvater.

Krankenhausbeobachtung s. Weigerung.

Krankenrente, Anrechnung von Krankheitszeiten für diese 264.

Krankenversicherungsgeseß § 28, § 54a: 137.
Krankheitsnachweise, Beweiskraft 137.
Krankheitswochen s. a. Krankheitszeit.

Krankheitszeit verbunden mit vorübergehender Erwerbs-
unfähigkeit ist nach dem J.-V.-G. auch über 26
Wochen bis zur Erfüllung der Wartezeit für die
Krankenrente anzurechnen 264.

Krankheitszeitenanrechnung zur Erhaltung der Anwartschaft 40-42.

Krankheitszeiten, anrechnungsfähige 40, 41.
Krankheitszeitenbeschränkung j. Anrechenbarkeit.
Lebensunterhalt s. Entgelt.

Lohnklassen s. Jahresarbeitsverdienst.

Markenverwendung. Erfordernis der Verwendung fällt

weg, wenn Altersrentensucher beim Inkrafttreten d. Ges. das 70. Jahr vollendet hat 12. Militärische Dienstleistungen auf Sonnabend endend, zählen wann für die lezte Woche als volle Beitragswoche? 176.

Militärdienstzeit auch Hin und Rückbeförderung zum und vom Garnisonsort 136. Nachbringung von Beitragsmarken, rechtswirksame, für versicherungspflichtige Beschäftigung 38, 39. Nicht Erfüllung der Wartezeit j. Wirkungen. Operation; vorübergehende Erwerbsunfähigkeit bei erfolgreicher Durchführung derselben 265. Partei, Unzulässigkeit einer Entscheidung gegen diese, wenn nur sie das Rechtsmittel einlegt 80. Pensionskasse s. Ruhen.

Pflichtbeiträge s. Wartezeit f. Invalidenrente.

Pflichtmarken, rückständige am 1. Januar 1900 können in schwebenden Sachen ohne zeitl. Begrenzung wirksam nachgebracht werden? 37.

Preußische Anweisung zur Ausstellung der Quittungsfarten vom 20. II. 1890: 137.

Privatpension, die nachträglich vom Staate übernommen wird, begründet Ruhen der Rente 13. Quittungskarte. Anerkennung der fortdauernden Gültigfeit 297.

. a. Aufrechnungsbescheinigung, Entfernung, Er

neuerung.

verloren gegangene, Anrechnung von Beiträgen in denselben 82; Anweisung zur Ausstellung derselben 137.

Rechtskraft eines vor dem 1. Januar 1900 die „geseßmäßige Invalidenrente" zusprechenden Schieds gerichtsurteils gegenüber einem am 1. Januar 1900 schwebenden Anspruch 293.

Rechtsmittel. Entscheidung zu Ungunsten der dasselbe einlegenden Partei unzulässig 80.

Prüfung der Rechtszeitigkeit eines vor dem 1. Jan. 1900 eingegangenen Rechtsmittels wegen Anwendung d. günstigeren Bestimmungen des § 193 d. J.-V.-G. 41. Rechtsmittelfrist gewahrt auch in den am 1. Januar 1900 schwebenden Rentensachen, wenn innerhalb der Fristen das Rechtsmittel auch bei einer nichtzuständigen Behörde eingegangen ist 140. Rechtsmittelverfahren s. Aufrechnung. Rechtsnachfolge in einem Rentenanspruche anch dann zulässig, wenn Pflichtbeiträge z. Z. des Todes noch nicht alle entrichtet sind 39. Rechtsnachfolgerausweis 138.

Rechtzeitigkeit, Prüfung der, eines vor dem 1. Jan. 1900 eingelegten Rechtsmittels nach den günstigeren Bestimmungen des § 193 d. J.-V.-G. 41. Reformatio in pejus bleibt ausgeschlossen, wenn § 193 d. J.-V.-G. zu Gunsten des Versicherten Anwendung findet in Fällen, in welchen die Revision nur von Versicherungsanstalt eingelegt ist 78; 80. Rentenanspruch des Rechtsnachfolgers geht nur bis zum Todestage nicht bis zum leßten Tage des Sterbe monats 138.

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Schwebende Rentensachen s. Rechtsmittelfrist.
Sonnabend als Ende militärischer Dienstleistungen 176.
Staat s. Ruhen, Privatpension.
Staatliche Fabrik s. Ruhen.

Staatszuschuß zu Beiträgen zu einer Pensionskasse be

gründet fein Ruhen der Rente im Falle einer Unterstüßung aus der Kasse 84. Steinbrucharbeiter in Akkord versicherungspflichtig? 38. Steinklopfer in Akkordarbeit versicherungspflichtig? 38. Sterbemonat s. Rentenanspruch.

Stiefvater ist fein Vater im Rechtssinne des § 31 Abs. 2

des Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes 88. Strafgesetzbuch § 152: 14; §§ 267, 268: 89, 90; § 276:90. Tod des Versicherten vor dem 1. Januar 1900; Frist des § 44 Abs. 3 d. J.-V.-G. beginnt vom 1. Jan. 1900 ab zu laufen 176.

Überhobene Rentenbeträge s. Aufrechnung. Unfall vor dem 1. Januar 1900 schließt Beitragser= stattung nach § 43 d. J.-V.-G. aus 173.

Unfallrente an Kinder hindert Beitragserstattung an

Witwe nicht 85.

Unfallrenteninstanzen s. Entscheidung.
Unfallrentenverfahren 88.

Unfallversicherungsgesez vom 6. Juli 1884. § 5:267; § 6:86-89; § 33:12; § 65:18, 267; § 92: 12. Ungültigkeit von im Auslande verwendeten Beitragsmarken f. Beitragsmarken.

Unwiderruflichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 3 d. J.- u. A.-V.-G. 359. Unwirksame Beiträge s. Fristen.

Unzulässigkeit einer Entscheidung zu Ungunsten der das Rechtsmittel einlegenden Partei (reformatio in pejus) 80.

Urkundenfälschung bei mißbräuchlicher Wiederverwendung von Beitragsmarken unter Abänderung des Entwertungsvermerks? 89.

Vaterlose Kinder s. Stiefvater. Verfahren schwebend im Sinne des § 193 d. J.-V.-G., wenn mangels Erfüllung der Wartezeit abge=

wiesenem Invalidenrentensucher auf Behauptung bei
wiedererlangter Erwerbsunfähigkeit Rest der Warte-
zeit erfüllt zu haben, neuer berufungsfähiger Be-
scheid erteilt wird, auch wenn lediglich die Fest-
stellungen des ersten Verfahrens aufrechterhalten
werden 293.

Vergleiche in Rentensachen s. schriftliche Abfassung.
Vergleichsweise Leistung s. Beitragserstattung.
Verlust der Anwartschaft ausgeschlossen, wenn alle Vor-
ausseßungen für Erwerb der Rente erfüllt sind 10.
Vermögen f. Anlegung.

Verordnung, kaiserliche, vom 1. Dezember 1890, §§ 16, 18
Abs. 1:81.

Versehen des Feststellungsorgans schließt die Aufrechnung überhobener Rentenbeträge aus 140.

Versicherte, Zugehörigkeit zu den Lohnklassen s Jahresarbeitsverdienst.

Versicherungspflicht von Akkordarbeit 38.

eines Betriebsbeamten, der nur infolge Abrundung
der monatlichen Gehaltszahlungen mehr als 2000 A
jährlich bezieht, bejaht 139.
Wirkung der Befreiung 359.

Verschulden von Einziehungsbeamten s. Haftung. Verwendung freiwilliger Beiträge; Ausschluß derselben 299; von Beiträgen s. Fristen.

Verweigerung der Beitragserstattung inwieweit zulässig, weil Witwe ein noch nicht erschöpfend durchgeführter Anspruch auf Unfallhinterbliebenenrente zustehe? 231. Volle Beitragswoche s. Sonnabend. Vorausseßung für Entziehung der Rente i. Weigerung, Vorgeseßliche Zeit bei Altersrentenansprüchen 228. Vorläufige Rente kann nur durch das über die Revision entscheidende Urteil festgesezt werden 175. Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit schließt die Verwendung freiwilliger Beiträge erst nach Ablauf von 26 Wochen aus 299.

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