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Sachregister.

Abkürzungen: Die beigefügten Zahlen geben die Seiten an. U.-B.-G. lies Unfallversicherungsgejes: J.-V-G. lics Invalidenversicherungsgeseß; J.- u. A.-V.-G. lies Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseß; K.-V.-G. lies Krankenversicherungsgeseß; Abs. = Absaß; s. = siehe; s. a. siehe auch.

=

I. Anfallversicherung.

Abernten und Abfahrt von Heu 166. Abfindungssumme an Ausländer; nachträgl. Erhöhung infolge Verschlimmerung ausgeschlossen 260. Abgrenzung des Betriebes, wann ist ein Verbot der Betriebsleitung ausreichend wirksam gemacht, daß es für die Arbeiter die Bedeutung eines solchen hat 354.

Ältere Schäden. Übergang der Entschädigungspflicht beim Wechsel d. Unternehmers eines Nebenbetriebes ohne eigentliche Betriebsveränderung 66. Angehörigenrente. Einbehaltung während des Urlaubs bei Krankenhausbehandlung unzulässig 226. Arbeiter s. Betriebsunfall.

Arbeitsverdienst bei Berechnung der Aszendentenrente beim Tode zweier Söhne 170.

Aszendentenrente beim Tode zweier Söhne 170. Aufforderung an Minderjährige zur Krankenhausbe

handlung unter Umgehung d. Vormundes wirkungslos auf Rentenanspruch 70; desgleichen sich durch bestimmten Arzt untersuchen zu lassen 70. Bauarbeiten, gelegentliche bei landw Bauten durch landw. Arbeiter für einen Baugewerbetreibenden gehören zum landw. Betrieb 161.

Haftung des Bauherrn für Versicherungsprämien 68. Bauarbeiter. Versicherung der bei selbstversicherten Kleinmeistern besch. Bauarbeiter erfolgt stets durch die Baugew.-B.-G. 70.

Baugewerbetreibende. Aufhebung der Zwangsselbstversicherung durch schlüssige Handlungen 133; Aufheben der Zwangsselbstversicherung eines Kleinmeisters 133.

Baumfällen kann u. U. einem gewerbl. Betrieb zugegerechnet werden 3.

Beiträge nicht zu zahlen für landwirtsch. Betrieb ohne Arbeiter und in dem Untern. nicht statut. selbstversichert 67.

Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Unfallversiche rung der Seeleute vom 26. Juli 1891, § 2: 172; § 7: 173; vom 22. Dezember 1887 und 22. Aug.

1899: 260.

Betrieb und Privatwirtschaft, Grenze zwischen beiden 162, 163, 164; land- u. forstwirtschaftlicher, Grenze zwischen beiden 166.

Betriebseinrichtung; glatter Fußboden, keine 259. Betriebsunfall ist als nicht vorliegend erachtet in den folgenden Fällen: Verunglückung auf dem Wege zum Amtsgericht zur Löschung v. Hypotheken 162; Unfall auf dem Rückwege nach Abhebung eines für eine gefallene Kuh zum Ankauf einer neuen bewilligten Geldbetrages 162; Unfall auf dem Wege zur Bezahlung der Rechnung eines Tierarztes 163; Unfall bei einer ausschließlich zur Wahrung ver mögensrechtlicher Interessen vorgenommenen Thätigfeit 164; eine infolge Neckerei herbeigeführte Verleßung 259; Unfall durch Blizschlag 289.

ist anerkannt in den folgenden Fällen: Ertrinken eines Hüttenarbeiters beim geduldeten Waschen in einem zur Hütte gehörigen Teiche nach beendeter Schicht 34; Überfahren eines Hilfsbremsers auf dem Wege zum Dienstantritt beim Überschreiten der Bahngeleise an einer Stelle, wo das überschreiten im allgemeinen verboten, den Strecken= arbeitern aber gestattet und das Verbot nicht streng genug durchgeführt war 71; Verbrennung eines aus Anlaß des Betriebes in der Arbeitspause an der Betriebsstätte weilenden Schlossers beim Anwärmen an der Feldschmiede 4; Sturz eines Arbeiters als Mitglied einer Hüttenfeuerwehr beim Löschen eines auswärtigen Brandes 4; Unfall eines Landwirts auf dem Gange zur Bezahlung der Viehversicherungsprämien 164; Unfall auf der Rückfahrt von der Betriebsstätte zum Wohnort 165; Unfall beim Abladen der Kohlen, welche zum Teil als Naturalbezug eines Betriebsbeamten, im übrigen zur Feuerung eines Gewächshauses dienten 165; Unfall eines Waldwiesenpächters bei der Abfahrt von Heu 166; Unfall bei Behandlung des Fußes einer an Maute erkrankten Kuh durch Aufbligen von Pulver 167; eine durch Mißhandlung herbeigeführte Verlegung 258; eine durch eine mutwillig ge= worfene Thonkugel herbeigeführte Verlegung 259; Unfall durch Blizschlag 290. Betriebszugehörigkeit. Holzbeförderung auf Waldbahn durch Gespann eines Fuhrwerksbesizers gehört zum Fuhrwerksbetrieb 129.

der Thätigkeit in gemischten zu mehreren B.-G. ge= hörenden Betrieben 353.

Blitzschlag als Betriebsunfall verneint 289, bejaht 290. Bescheide. Ablehnungs-, Löschungs-; Bedeutung der

selben 68; berufungsfähiger Bescheid, wann kann als solcher ein formloses Schreiben der B.-G. angesehen werden? 263. Civilprozeßordnung. §§ 541-544: 262; § 547: 262. Drainage . Entwässerungsanlage.

Entschädigungspflicht. Berufsgen. Zuständigkeit für einen Unfall bei vorübergehenden, jedoch in erheblichem Umfange in einem anderen Betriebe geleisteten Arbeiten 257.

bejaht, weil Zugehörigkeit einer Kategorie der für den versicherten Betrieb thätigen Leute zu dem Betrieb anerkannt 1.

eines Unfalls bei einer im Interesse mehrerer Be triebe ausgeübten Thätigkeit 353.

- aus formellen Gründen 132. Entwässerungsanlage am städt. Rieselgute; Bauarbeit,

nicht landwirtschaftliche Thätigkeit 33.

Erstattung, Rekurs einer städt. Behörde bei Erstattung der Heilverfahrenskosten unzulässig 291. Erstattungsanspruch einer gewerblichen an eine landwirtschaftliche B.-G. bei vorläufig festgesezten Renten 161.

Erhöhung der Abfindung an Ausländer infolge nachträglicher Verschlimmerung der Unfallfolge ausgeschlossen 260.

Ertrinken bei geduldetem Waschen in dem zum Betriebe

gehörigen Teiche als Betriebsunfall anerkannt 34. Formloses Schreiben einer B.-G. kann wann als be

rufungsfähiger Bescheid angesehen werden? 263. Forstwirtschaftl. Betrieb. Zum forstwirtschaftl. Betrieb

gehören die innerhalb der forstwirtschaftlichen Betriebsstätten beim Fällen 2c. des Holzes und Abfahren bis zur Waldgrenze ev. bis an einen öffentlichen Weg oder an einen für Lastfuhrwerke prakti= tablen Privatweg sich vollziehenden Arbeiten 131. Fuhrwerksbesizer unter Umständen Arbeiter 2. Fußboden, glatter, nicht als Betriebseinrichtung anzusehen 259.

Gehalt s. Jahresarbeitsverdienst.
Geleise s. überfahren.

Gerichtsverfassungsgeseß, § 13: 66.

Geschiedene Ehefrau, kein Rentenanspruch sondern nur Witwe Anspruch 357.

Gewerbeordnung.

§§ 120 b und 120 d: 34; §§ 14,

15: 69; § 36: 132. Haftung des Bauherrn für Prämien zur Versicherung von Bauarbeiten 68.

Heilverfahren, Weigerung gegen Behandlung in med.mech Institut; 7 Jahre später unter Umständen berechtigt 5.

Heilverfahrenskosten, Rekurs einer städt. Behörde unzu

lässig, bei Anspruch auf Erstattung derselben 291. Heuer, Erhöhung nach stattgehabtem Unfall ohne Ein.

wirkung auf Hinterbliebenenrente der Seeleute 259. Hinterbliebenenrente für Seeleute beim Wechsel der Heuer; maßgebend die Heuer zur Zeit der Entstehung des Anspruchs 259,

Holzabfuhr aus dem Walde. Beurteilung über die Zugehörigkeit, ob zum landwirtschaftlichen, zum forst= wirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebe 130, 131; 1. auch Betriebszugehörigkeit 129, forstwirtschaftl. Betrieb 131.

Hilfsbremser, Tod desselben s. überfahren.
Irrtum in der Beitragszahlung f. Rückforderung.
Jahresarbeitsverdienst im Sinne des § 6 des Seeunfall-
vers.-Ges. 171.

- Zuschüsse für Auswärtsarbeit, Montagen 73; in Baubetrieben 74; betriebsübliche Zahl der Arbeitstage bei Berechnung desselben 75. Kapitalabfindung an Ausländer; nachträgliche Erhöhung des rechtskräftig gewährten Betrages bei Verschlim= merung ausgeschlossen 260.

Kind unter 4 Jahren nicht entschädigungsberechtigt beim Unfall, weil keine wesentliche Arbeitsleistung zu erwarten ist 71.

Krankenhausbehandlung, Einbehaltung der Angehörigenrente bei Beurlaubungen unzulässig 226. Lohn s. Jahresarbeitsverdienst.

Minderjährige s. Aufforderung.

Mitgliederverzeichnis s. Unternehmerverzeichnis.

Privatwirtschaft u. versicherter Betrieb. Grenze zwischen beiden 162, 163, 164.

Rechtsweg, ordentlicher, bei Rückforderung zu viel ges zahlter Beiträge auf Grund irriger Lohnnachweisungen ausgeschlossen 65.

Rekurs einer städtischen Behörde unzulässig bei Anspruch auf Erstattung der Kosten des Heilverfahrens 291.

Rentenanspruch steht nur der Witwe nicht der geschied. Ehefrau zu 357.

Rentenminderung tritt nicht ein bei Verbesserung der

Unfallfolge unter gleichzeitiger Verschlimmerung nach anderer Richtung infolge des Unfalls 227. Reservefonds, Zuschläge und Zinsen nach § 34 des Gewerbeunfallversicherungsgeseßes 358.

Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge auf Grund irriger Lohnzahlungen; ordentlicher Rechtsweg ausgeschlossen 65.

Seemannsordnung. § 42: 260.

Schwerhörigkeit, Einfluß der durch Betriebsunfall herbeigeführten, auf die Erwerbsfähigkeit des Verlezten 225.

Thätigkeit in gemischten, zu mehreren B.-G. gehörenden Betrieben 353.

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Unfallfolge, nachträgliche Anmeldung der früher außer
Betracht gebliebenen Unfallfolgen schließen Verjäh-
rungseinwand § 59 Abs. 1 des U. V.-G. vom 6. Juli
1884 aus 292.

Unfallversicherungsgeseß: a) vom 6. Juli 1884:

§ 1: 4, 34, 35, 71, 72, 116, 167, 168, 170, 258,
259, 289, 354;

§ 2: 68;

§ 3: 73, 74, 75;

§ 5: 4, 70, 74, 75, 130, 226, 289, 291, 354;
§ 6: 36, 37, 170, 171, 357;

§ 7: 6, 70, 226;

§ 8: 291;

§ 9: 168;

§ 32: 67;

§ 34: 2;

§ 37: 68;

§ 38: 66, 67, 356;

$ 57: 292;

§ 59: 292;

§ 61: 263;

§ 62: 263, 291;

§ 63: 292;

§ 65: 37, 70, 71, 227, 228, 261, 263, 291, 292;

§ 67: 260, 261;

§ 71: 65, 73;

§ 73: 65, 66;

§ 74: 65;

§ 104: 357;

§ 110: 290, 291;

vom 30. Juni 1900:

§ 34: 358;

b) Ausdehnungsgesez vom 28. Mai 1885:

§ 1: 3, 170;

c) Landwirtschaftliches Unfallversicherungsgesetz vom
5. Mai 1886:

§ 1: 71, 132, 133, 163, 166;

§ 3: 135;

§ 6: 135, 162, 260;

§ 13: 130;

§ 48: 133;

§ 124: 133;

d) Bau-Unfallversicherungsgesez vom 11. Juli 1887:
§ 1: 33, 34, 161, 162;

§ 2: 133, 134;

§ 3: 68;

§ 4: 33, 34;

§ 16: 70;

§ 26: 68;

§ 27: 68;

e) See-Unfallversicherungsgeseß vom 13. Juli 1887:
§ 6: 171, 260;

§ 13: 171, 172, 260;
§ 11: 259, 260.

Unternehmerverzeichnis, Nichtlöschung; Ersaßpflicht der

landw. B.G. aus formellen Gründen f. einen Unfall 132.
Vaterloses Kind verliert die beim Tode des Adoptiv=
vaters gewährte Rente durch Einkindschaft bei
Wiederverheiratung der Mutter nicht 36.

Veränderung der Verhältnisse in der Unfallfolge 227.
Verbot, nicht streng durchgeführt, hindert u. U. Ent-
schädigungspflicht bei eingetretenem Unfall nicht 71.
wann ist ein solches von der Betriebsleitung aus-
reichend wirksam gemacht, daß es für die Arbeiter
die Bedeutung einer Abgrenzung des Betriebes
hat 354.

Verbrennung in der Arbeitspause beim Anwärmen an
der Feldschmiede Betriebsunfall 4.

Vereinbarung über die Versicherung von bestimmten
Arbeiten 1.

Vereinigung selbständiger Betriebe für den in sich un-
verändert gebliebenen Betrieb keine Betriebsver=
änderung im Sinne des § 38 U.-V.-G. vom 6. Juli
1884 67.

Verjährungseinwand kann bei nachträglicher Anmeldung
der früher außer Betracht gebliebenen Unfallfolgen
nicht erhoben werden 292.

Verlegung des Wohnsizes, wann Betriebsveränderung
im Sinne des § 38 des 11.-V.-G. vom 6. Juli
1884? 356.

Verlegung beim auswärtigen Brandlöschen durch Hütten-
feuerwehr Betriebsunfall 4.

Da

– durch Mißzhandlung Betriebsunfall 258; desgleichen
durch mutwillig geworfene Thoufugel 259.
gegen kein Betriebsunfall bei Verlegung infolge
Neckerei 259.

Vermessungsarbeiten im Zusammenlegungsverfahren im
Auftrage der landwirtschaftl. Interessengemeinschaft
landwirtsch. Betriebsthätigkeit 131.

Verschlimmerung der Unfallfolge gestattet keine nach-

trägliche Erhöhung d. Abfindung an Ausländer 260.
Versicherung der Bauarbeiter von selbstversicherten Klein-
meistern 70.
Versicherungspflicht der unter Oberaufsicht der Unter-

nehmer mit der Führung der Wirtschaft betrauten
Haussöhne (in der Regel keine Betriebsbeamte) 135.
der jüdischen Schächter teils verneint, teils bejaht
167; der außerhalb der Zwangserziehungsanstalt
ohne Entlassung als Lehrlinge 2c. beschäftigten
Zwangszöglinge 168; eines auf einem Flusse sich
vollziehenden Handelsbetriebes 169.
Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen durch Be-
trug erschlichenen Rentenfeststellungsbescheid; Zu-
ständigkeit 262.

Wirkung der Rechtskraft eines berufsgenossenschaftlichen
Bescheides, über dessen Inhalt Zweifel bestehen 226.
Wohusißverlegung und die dadurch bedingte Verlegung
des Betriebssizes in den örtlichen Bereich einer
anderen B.-G. stellt Betriebsveränderung im Sinne
des § 38 des U.-V.-G. vom 6. Juli 1884 dar 356.
Zinsen des Reservefonds nach § 34 des Gewerbeunfall-
versicherungsgejeßes 358.

Zugehörigkeit, berufsgenossenschaftliche, der Thätigkeit
in mehreren Betrieben 257.

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