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Zuschläge zum Reservefonds; $ 34 des Bewerbeunfall

versicherungsgescßes 358. Zuständigkeit bei Wiederaufnahme des Verfahrens gegen

einen durch Betrug erschlichenen Rentenfeststellungs

bescheid 262. Zustellung eines Rentenfeststellungsbescheides gilt als

erfolgt, wenn Bostbote den Brief dem Adressaten

persönlich angeboten, diejer aber Annahme ohne

Grund verweigert hat 290. Zwangserziehungszöglinge, wam versicherungspflichtig?

168. Zwangsselbstversicherung von Baugewerbetreibenden

133.

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II. Invalidenversi derung. Abang, schriftliche, etwaiger Bergleiche in Renten: Anrechnung von Beiträgen in verloren gegangenen sachen 175.

Quittungsfarten nur wenn Ersag geleistet 82. Abrundung von monatlichen Gehaltszahlungen . Ver- freiwilliger Beiträge bei Altersrentenbewerber 296. sicherungspflicht

Anspruch der Erben auf Rente, wenn der Vereditigte Attordarbeit, wann versicherungspflichtig? 38.

bei Lebzeiten den Anspruch nicht geltend gemacht Altersrente, die am 1. Januar 1900 schwebte, in welcher hat? 12; 1. auch Beitragserstattungsanspruch und Schiedsgerichtsurteil bereits ergangen 6.

Amartichaft. Verlust der Anwartichaft ausgeichlossen bei Erfülung der Ninder auf Beitragserstattung bei Nichterhebung aller Vorausjebungen für Erwerb derselben 11.

des Anspruchs der bald verstorbenen Witwe bejaht 177. Altersrentenanspruch entsteht bei Erfüllung der sonstigen Aupruchswiederholung auf Invalidenrente nach Zurüct

Vorausjebungen mit d. ersten Tage des 71. Lebens- weisung 77. jahres 12

Anwartschaft, eine bis 31. Dezember 1899 erhaltene, Altersrentenansprüche nach dem J. - V. G., Erfüllung der durch Voridrift des § 46 des Invalidenversicherungs

vorgeseßlichen Zeit 1888–1890 nur durch solche geiepes selbst dan nicht in Frage gestellt, wenn Beschäftigungen, die nach dem J. u. 9. V. G. ver- in einer am 1. Januar 1900 schwebenden Sache sicherungspflichtig geworden sind, abgesehen v. S 191

$ 193 des Gejepes zur umwendung kommt 9. Abj. 2 Ziffer 3 228.

unwartschaft erhaltung durch Anrechnung von KrantAltersrentenberechnung nach d. Invalidenversicherungs- heitswochen 42. geseß 230.

Anwartschaftsverlust auf Renten tritt nicht inehr ein, Altersrentenbewerbern fönnen auch nach neuem Recht wenn alle Vorausseßungen für Erwerb der Rente

die nachträglich entrichteten freiwilligen Beiträge erfüllt sind 10. nur auf die Zeit nach Vollendung des 70. Lebens- Anweijung, preußische, zur Ausstellung der Luittungsjahres angerechnet werden 296.

farten 137. Altersrentenruhen nicht durch Gehaltsbezig bewirkt; Anwendung der einjährigen Frist des $ 42 des J.-Y.-6.

Höchstbetrag der gejamten Bezüge, um Ruhen zu auf die am 1. Januar 1900 schwebenden Erstattungsbewirken 294.

ansprüche unbeschränkt 174; s. auch Bestimmungen. Alterêrentenjache . Beitragsleistung, Beitragsmarken 13. $ 193 des J.-V-G. zu Gunsten der Versicherten in Anertennung i. Quittunge larte

denjenigen Fällen, in welchen Revision nur von Anforderungen zur Erlangung der Altersrente nach dem Versicherungsanstalt eingelegt ist, jedoch unter AusInvalidenversicherungsgesep 228.

ichluß der reformatio in pejus 78; 1. auch InvaAngestellter v. Zweigniederlasjung im Aušiande, welder lidenversicherungsgejet $ 193.

unter besonderem Leiter selbständig Aufträge an- Arbeiterfolonien s. Arbeiterwohnungen. nimunt, Lieferungen ausfiihrt und Freije dajür ein

Arbeiterwohnungen, bergabe von Darlehen 177. zieht, ist nicht versicherungspflichtig 83.

Arbeitszeit í. Entgelt. Anlegung d. Vermögens ($ 164 abi. 30. I V.-(l ) 177. Puredruge beidheinigung fein Erias der LuittungsAnleitung des Neich8 Bersicherungsante, betreijend den tarte 81

Freis der versicherungspflichtigen Personen, vom Aufrechnung überhobener Rentenbeträge mit laufender 31. Oktober 1890, Ziffer XX: 84; vom 19. Dez. Rente fam durch förmlichen Bescheid der Versiche 1899, Ziffer 9: 140; Ziffer 13, 31, 31 i: 38.

rungsanstalt ausgesprochen und dadurch zum BeAnrechenbarkeit von Krankheiten; Beschränkung findet auch genstande der Prüfung des Hechtsmittelverfahrens dann Anwendung, wenn während ciner mehr als

gemacht werden 140. ein Jahr ununterbrochen dauernden Krankheitszeit Hufsichtsrecht bei Anlegung des Vermögens 177. verschiedene Krankheiten bestanden, so, daß jede Ausland 1. Angestellter. weniger als ein Jahr anhielt 135.

Auslegung des § 117 ybsaß 3 Saß 2 des JuivalidenAnrechnung von K'rantheitszeiten ziir Erhaltung der versicherungegejepee 175. Quartichaft 12.

des $ 193 des Jivalidenversidherungsgejezes; am von Krankheit wuchen für Krankenrente 261.

1. Januar 1900 jdwebende Rentensachen, in denen der Zeit des Rentenbezuges für vorübergehende Er- Schiedsgerichtsurteil bereits ergangen 6; 1. auch werbsunfähigkeit bei Festießung der Dauerrente 40. Invalidenversicherungsgesep $ 193.

Ausweis der Rechtsnachjolger eines vor dem 1. Januar

1900 verstorbenen Rentenbewerbers nach dem da

mals geltenden Erbrecht 138. Beiträge, freiwillige, Verwendung bei vorübergehender

Erwerbsunfähigkeit 299.
Beitragseinziehungsstellen i. baitung 173.
Beitragserstattung an vinterbliebene wird durch ver-

gleicisiveije Leistung einer einmaligen Zahlung im
Unfallrentenverjahren nicht ausgeschlossen 88.
an Sitwe, nid)t gehindert durch Unjallrente an
Kinder 83.
inwieweit Verweigerung zuläisig bei einem noch
nicht ersityöpfend durchgeführten Anspruch auf lin-

jallhinterbliebenenrente ? 231. Beitragserstattungganipruch ($ 13 des 3. 6., nicht

für Unfälle vor dem 1. Januar 1900 173. - sdwebender, am 1. Januar 1900; einjährige Frist

gemäß § 43 des 3. 9.-6. findet Anwendung 174. Beitragserstattungsverfahren i. Erneuerung. Beitragsleijiung, gültige, 1. Beitragsmarken 13. Beitragsmarten, bereits wirfjam verwendet, geben im

zweiten Verwendungsfall feine gültige Beitrags:
leistung 13.
einfache, irrtümlich statt Doppelmarken vor dem
1. Januar 1900 verwendet, sind anrechnungsfähig
ohne Umrechnung nach dem Werte der Doppel-
marken 358.
Gültigkeit der vor dem 1. Januar 1900 erst nach:
träglict) wirtjam verwendeten Marken 9.
gültig verwendete i. Erneuerung.
in verloren gegangenen Luittungskarten, Anrechnung
derselben nur, wenn Erjaş geleistet 82.
vor 1900 zum Zwecke freiwilliger Fortießung im
Auslande verwendet, haben auch nach 1900 teine

Gültigkeit 359.
Beitragswochen nach Vollendung des 70. Lebensjahres

bis zu dem sich nach § 41 Abj. 3 des J.-V.-G. anderweit bestimmten Rentenbeginn kommen bei Berechnung der Altersrente nicht in Anjaž 230;

j. auch Militärdienstzeit. Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 4 des

J. u. A.-V.-6. unwiderruflich; Beiträge ungeachtet
Befreiung entrichtet, haben auch nach dem J. V. G.

feine Gültigkeit 359. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Ent:

wertung der Marken vom 24. Dezember 1891 und ' 9. November 1899: 89. Berechnung der Altersrente nach dem Invalidenver:

sicherungsgesek 230; des durchschnittlichen Jahres:

arbeitsverdienstes 230. Berufungsfähiger Bescheid i. Wirkungen. Veschäftigungen, anrechnungsjähige, für Altersrenten

ansprüche gemäß § 190 Absaß ? Saj i des

J.-V.-8. 228.
Bejcheid, berufungsjähiger ; Feststellungsverfahren nicht

schwebend im Sinne des § 193 des J V.-G., wenn
weder Abjicht noch Pflicht bestand, 1. 3. einen
solchen zu erlassen 76.
neuer, förmlicher, s. schwebender Anspruch.

Beschränkung der Aurechenbarkeit von Krankheitszeiten

135; ohne zeitliche Beschränkung können rücfständige Pflichtmarken in den am 1. Januar 1900 idwebenden Sachen wirkjam nachgebracht werden, jojern nach § 193 des J. V.-G. lediglich das biss

herige Recht zur Anwendung kommt 37. Bestimmung des $190 Abs. 2 Say 2 des J.-V. G.

über vorgesebliche Arbeitszeit bei Altersrentenan
iprüchen begründet nicht nur eine unwiderleg bare
Rechtsvermutung, jodern beseitigt für die dort be
zeichneten Fälle das Erfordernis der Erfüllung der
vorgeitlichen Zeit 228.
Awendung der günstigeren, nach $ 193 des Inva-
lidenversicherungsgesebes:1. Juvalidenversicherungs

gejep $ 193.
Betriebsbeamter i. Versicherungspflicht.
Beweiskraft der Krankheitsnachweije 137.
Bürgerliches Gesetbuch 175; Art. 169 des Einführunge-

gelen es 176; deegl. Abs 2: 298, 299. Bundesratsbeschluß vom 27. Nov. 1890 und 22. Dez.

1891. TA 1b: 292; vom 27. Dez. 1899 Ziffer

1b: 293 ; vom 1. März 1894: 228. Civilprozessordnung: $ 543 (580): 77, 78. Darlehen für Arbeiterwohnungen 177. Dienstleistungen, militärische, welche auf Sonnabend

enden 176. Doppelmarken i. irrtümlich. Durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienst 1. Jahresarbeits

verdienst. Einziehung der Beiträge, Schäden i. Þaftung. Einziehungsbeamten 1. patung. Entfernung gültig verwendeter Beitragsmarken teilweise

Zerstörung der Quittungskarte 81. Entgelt, geringfügiges, welches zum. Lebensunterhalt

nicht ausreicht, ist Entgelt im Verhältnis zu dem

Lebensunterhalt während der Arbeitszeit 292. Entscheidung darüber, ob ein Unjall die Erwerbsun

fähigkeit im Sinne des § 15 Abj. 2 des J.-V. (V. herbeigeführt hat, steht den Invalidenrenten- nicht

den Unfallrenten-Instanzen zu 263. Entwertungsvermert, Abänderung desselben auf Beitrags

marten 89. Erben [. Anspruch u. Rechtsnachfolge. Erbrecht 1. Ausweis. Erfordernis der Erfilmg der vorgeseblichen Zeit i

Bestimmung. Erfüllung der vorgejeßlichen Zeit 1888–1890 bei Alters

rentenansprüchen 228. Erhaltung der Anwartschaft durch Anrechnung v. Nrant

heitswochen 42. Erlangung der Altersrente nach dem Jnvalidenver

sicherungsgeiet 2.28. Erneuerung von entfernten Marken aus Quittungskarte

im Beitragserstattungsverfahren 81. Erstattung von Beiträgen 1. Beitragserstattung. Erstattungsanspruch 1. Anspruch. Erwerbsunfähigkeit durch Unfall. Entscheidung hierüber,

ob im Sinne des Juvalidenversicherungsgejepes vorliegend, jieht den Instanzen dieses Gescßes zu 263.

von

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Erwerb@unfähigteit, vorübergehende mehr als

26 Wochen, welche vor 1. Januar 1900 liegt, begründet im Falle des § 193 des J.-V-G. die

Anwendung des § 16 ebenda 40. Fälligkeit der Beiträge 1. Fristen. Feststellungsverfahren, wann schwebend im Sinne des

$ 193 des J.-V.-G. 76; 1. a. schwebender Anspruch. Fortdauernde Gültigkeit der Quittungsfarte, Anerfennung

heilt Mangel des § 32 Abs. 1 des J. u. A. V. G. 297. Freiwillige Beiträge, Anrechnung bei Altersrentenbe

werber 296. Frist, einjährige, Anwendung auf schwebende Fälle s.

Beitragserstattungsanjprüche.
über die Verwendung der nach1899 für Zeiten vor
1900 erfolgende Entrichtung von Beiträgen 297.
zur Geltendmachung von Beitragserstattungsan-
iprüchen, wenn der Tod vor dem 1. Januar 1900

eingetreten ist 176.
Gehaltsbezug bewirkt kein Ruhen der Altersrente 294.
Gehaltszahlungen 1. Versicherungspflicht.
Geltendmachung von Beitragserstattungsansprüchen 1.

Frist. Genehmigung bei Anlegung des Vermögens 177. Gültigkeit von Beitragsmarfen, die vor dem 1. Januar

1900 erst nachträglich wirkjam verwendet sind 9;

1. a. Quittungskarte. Haftpflichtgejeß vom 7. Juni 1871: 12, 13; $ 7:13. Haftpflichtrente 1. Kuhen 12. Haftung für Schaden durch Verschulden der Beamten

der durch Versicherungsanstalten errichteten Ein

zugsstellen für Beiträge 173. vandlanger, Anrechnungsfähigkeit von Krankheitszeiten

bei Arbeitsunterbrechungen 41. Hebestellen 1. Haftung. pinterbliebenenrente 1. Beitragserstattung. Höchstbetrag der Bezüge zum Ruhen der Altersrente 294. Invalidenrente, Anrechnung der Zeit des Rentenbezuge

für vorüberg. Erwerbsunfähigkeit 40.
Feststellung derselben bei verloren gegang. Quittungs-
karten 82, 83.
Verlust der Anwartschaft ausgejchlossen bei Erfüllung

aller Vorausseßungen für den Erwerb derselben 10. Invalidenrentenanjpruch. Wiederholung desjelben nach

Abweijung 77.
Invalidenrenteninstanzen i. Enticheidung.
Invalidenversicherungsgeieß:

$ 1:139
SS 5–7:140.
$ 6: 359.
$ 14:358.
$ 15:41; 173; 263; 265; 296.
$ 16 : 40, 41; 264, 265; 267 ; 296; 300.
$ 29: 77; 80; 264; 268, 269.
$ 30:40; 264, 265.
$ 34 : 80; 175.
$ 35 : 41; 80.
§ 36:9; 41; 295.
$ 37:9; 80; 230.
$ 38: 138, 139, 140,

8 40 : 41; 80. $ 41:9; 138; 230; 264; 265 ; 361. $ 42: 174. $ 43: 173. $ 44: 176. § 46 : 9; 10; 11; 42; 300; 358. $ 47: 14; 40, 41; 264; 267; § 48 : 139; 294, 295. SS 112-122: 7. $ 114:42; 140. $ 116:7; 140. $ 117: 175. $ 145 : 358; 359. § 146:9; 10; 11; 38: 39; 296; 297—299; 299, 300. $ 147 : 80; 230. § 164 : 177. $ 183 : 294. $ 189 : 268, 269. $ 190 : 6; 9; 80; 228, 229; 230. $ 191 : 7; 9; 228. $ 192:9; 80; 230. $ 193:6, 7, 8; 9; 37–39; 40; 41, 42; 76, 77

78--80; 138; 140; 174; 228; 268; 293; 293,

294 ; 295; 297, 298; 358; 359; 359.

$ 194 :8; 359.
Juvaliditäts- und Altersversicheruvgsgijeß:

$ 1:139; 230.
$ 2:229.

4:83; 85; 140; 359.
$ 9:40, 41; 83; 87.
$ 10:41; 136.
$ 15: 83.
$ 16: 268.
$ 17:40, 41, 42; 83; 135, 136; 136.
$ 18:81; 137.
$ 19 ff. : 14
$ 26: 140.
$ 30:42.
$ 31:42; 82; 85–88; 88; 88, 89; 176; 177,

178; 231, 232.
$ 32:10, 11; 12; 42; 297; 300.
$ 33 : 78; 264.

334 : 12, 13; 84, 85.
S 36:9; 82.
$ 41:9.
$$ 75-85 : 7.
$ 75: 76; 81; 83.
$ 76: 231.
$ 77: 41; 76.
$ 80:6; 7; 8.
$ 81:83.
$ 82: 77; 83.
$ 84: 77, 78.
$ 95: 81.
$ 99:14.
$ 101 : 14; 89.
§ 104 : 10; 11;

297.
$ 105: 14; 82.
$ 109: 10; 78; 89; 299.

$ 112: 173, 174.
$ 113:174
$ 114 : 42.
§ 117 : 82; 359.
$ 119:82.
$ 137:11.
$ 138 : 137.
$ 145 : 14.
$ 151 : 81.
$ 154 : 14; 90.
$ 156 : 42; 137; 268.
$ 157:6; 11; 10; 80; 137; 228.
$ 158:40; 137.
$ 159 : 137; 230.
$ 160 : 137

$ 161 : 137. Jrrtümlich statt Doppelmarten vor 1900 verwendete

einfache Marken 358. Jahresarbeitsverdienst, durchschnittlicher für die vor

geseßlichen Wochen bei Berechnung der Altersrente
230.
maßgebender für die Zugehörigkeit der Versicherten

zu den Lohnflasjen 175; 1. a. Versicherungspflicht. Kaiserliche Verordnung vom 1. XII. 1890 : 88 16, 18:81. Kinder 1. Anspruch und Beitragserstattung; vaterlose

i. Stiefvater. Krankenhausbeobachtung 1. Weigerung. Krantenrente, Anrechnung von Krankheitszeiten für

diese 264 Krankenversicherungsgeseß § 28, § 54a : 137. Krankheitsnachweise, Beweistraft 137. Krankheitswochen 1. a. Krantheitszeit. Krankheitszeit verbunden mit vorübergehender Erwerbs

unjähigkeit ist nach dem J.-V.-G. auch über 26 Wochen bis zur Erfüllung der Wartezeit für die

Krankenrente anzurechnen 264. Krankheitszeitenanrechnung zur Erhaltung der Anwart

ichaft 40-42. Strantheitszeiten, anrechnungsfähige 40, 41. Krankheitszeitenbeschränkung i. Anrechenbarkeit. Lebensunterhalt 1. Entgelt. Lohnflasjen i. Jahresarbeitaverdienst. Martenverwendung. Erfordernis der Verwendung fält

weg, wenn Altersrentensucher beim Infrafttreten d.

Gej. das 70. Jahr vollendet hat 12. Militärische Dienstleistungen auf Sonnabend endend,

zählen wann für die leßte Woche als volle Beitrags

woche ? 176. Militärdienstzeit auch Hin- und Rücbeförderung zum

Pflichtmarten, rüdständige am 1. Januar 1900 können

in schwebenden Sachen ohne zeitl. Begrenzung wirt

jam nachgebracht werden? 37. Preußische Anweisung zur Ausstellung der Quittungs

tarten vom 20. II. 1890: 137. Privatpension, die nachträglich vom Staate übernommen

wird, begründet Ruhen der Rente 13. Quittungstarte. Anerkennung der fortdauernden Gültig

teit 297. - 1. a. Aufrechnungsbescheinigung, Entfernung, Er

neuerung.
verloren gegangene, Anrechnung von Beiträgen in
denselben 82; Anweisung zur Ausstellung der-

selben 137. Rechtskraft eines vor dem 1. Januar 1900 die gejek

mäßige Invalidenrente“ zusprechenden Schiedsgerichtsurteils gegenüber einem am 1. Januar

1900 schwebenden Anspruch 293. Rechtsmittel. Entscheidung zu Ungunsten der dasjelbe

einlegenden Partei unzulässig 80.
Prüfung der Rechtszeitigkeit eines vor dem 1. Jan.
1900 eingegangenen Rechtsmittels wegen Anwendung

d.günstigeren Bestimmungen des $ 193 d. 3. 3.-3.41. Rechtsmittelfrist gewahrt auch in den am 1. Januar 1900

schwebenden Rentensachen, wenn innerhalb der Fristen das Rechtsmittel auch bei einer nichtzu

ständigen Behörde eingegangen ist 140. Rechtmittelverfahren 1. Aufrechnung. Rechtonachfolge in einem Rentenanspruche anch dann

zulässig, wenn Pflichtbeiträge z. 3. des Todes noch

nicht alle entrichtet sind 39. Rechtsnachfolgerausweis 138. Rechtzeitigkeit, Prüfung der, eines vor dem 1. Jan. 1900

eingelegten Rechtômittels nach den günstigeren Be

stimmungen des § 193 d. J.-V.-G. 41. Reformatio in pejus bleibt ausgeschlossen, wenn $ 193

d. 3.-3.-G. zu Gunsten des Versicherten Anwendung findet in Fällen, in welchen die Revision nur

von Versicherungsanstalt eingelegt ist 78; 80. Rentenanspruch des Rechtsnachfolgers geht nur bis zum

Todestage nicht bis zum leßten Tage des Sterbemonat: 138.

i. a. Anspruch, Rechtsnachfolge. Rentenbeginn bei wiederholten Anträgen (8 41 Abs. 3

des I.-V.-G.) 361. Rentenbeträge, überhobene 1. Aufrechnung. Rentenbezug für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit i.

Anrechnung, Erwerbsunfähigkeit.
ruht nicht bei Haftpflichtrente 12; aber bei Privat-
pension, die nachträglich vom Staate übernommen

wird 13. Rentensachen, schwebende am 1. Januar 1900, in denen

Schiedsgerichtsurteil bereits ergangen ist 6. Rentenentziehung 1. Weigerung. Revision, eingelegt von Versicherungsanstalt schließt =

wendung des § 193 d. J.-V.-G. zu Gunsten des

Versicherten nicht aus 78. kodearbeit(Entfernung von Baumstümpjen versicherungos Ruhen der Altersrente nicht durch Gehalt&bezug bewirkt 294. - der Rente tritt infolge Bezuges einer Haftpflicht

und vom Garnisonsort 136, Nachbringung von Beitragsmarken, rechtswirkjame, für

versicherungspflichtige Beschäftigung 38, 39. Nicht Erfüllung der Wartezeit 1. Wirkungen. Operation; vorübergehende Erwerbsunfähigkeit bei er

folgreicher Durchführung derjelben 265. Partei, Unzulässigkeit einer Entscheidung gegen dieje,

wenn nur sie das Rechtsmittel einlegt 80. Bensionetasje 1. Ruben. Pflichtbeiträge 1. Wartezeit f. Invalidenrente.

pflichtig? 38.

rente nicht ein 12, aber bei einer vom Staate über-
nommenen Privatpension 13.
der Rente wird durch Bezug einer Unterstüßung aus
einer mit Staatszuschüssen bedachten Pensionstasie

einer staatlichen Fabrit nicht begründet 84. Saisonarbeiter, Anrechnung von Saantheitszeiten 41. Schaden durch Verschulden von Einziehungsbeamten i.

Haftung Schlađenzerkleinerung auf Hütten halde in Atford ver

sicherungepflichtig? 38. Schriftliche Abfassung etwaiger Bergleiche in Renten

jachen 175. Schwebender Anspruch auch ein solcher, über den nach

vorhergegangener, rechtsträftiger endgültiger 46weisung ein neuer förmlicher Bescheid erteilt ist, wenngleich frühere Abweisung lediglich aufrechterhalten ist 294.

1. a. Rechtskraft. Schwebende Rentenjachen 1. Rechtsmittelfrist. Sonnabend als Ende militärischer Dienstleistungen 176. Staat s. Ruhen, Privatpension. Staatliche Fabrit 1. Ruben. Staatszuschuß zu Beiträgen zu einer Pensionskasie bes

gründet kein Ruhen der Rente im Falle einer

Unterstüßung aus der Kasse 84. Steinbrucharbeiter in Atford versicherungspflichtig? 38. Steinklopfer in Attordarbeit versicherungspflichtig? 38. Sterbemonat s. Rentenanspruch. Stiefvater ijt fein Vater im Rechtssinne des § 31 Abs. 2

des Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes 88. Strafgesepbud) $152: 14; SS 267, 268: 89, 90; $ 276:90. Tod des Versicherten vor dem 1. Januar 1900; Frist

des § 44 Abs. 3 d. J.-V.-G. beginnt vom 1. Jan.

1900 ab zu laufen 176. Überhobene Rentenbeträge 1. Aufrechnung. Unfall vor dem 1. Januar 1900 schließt Beitragøer:

stattung nach § 43 d. J.-V.-G. aus 173. Unfalrente an Kinder hindert Beitragserstattung an

Witwe nicht 85. Unfallrenteninstanzen í. Entscheidung. Unjadrentenverfahren 88. Unfallversicherungøgeseß vom 6. Juli 1884. & 5:267;

$ 6:86–89; $ 33:12; § 65 : 18, 267; § 92 : 12. Ungültigkeit von im Auslande verwendeten Beitrags

marten 1. Beitragsmarten. Unwiderruflichfeit der Befreiung von der Versicherunge

pflicht nach § 4 Abs. 3 d. J.- u. A.-V.-G. 359. Unwirtsame Beiträge 1. Fristen. Unzulässigkeit einer Entscheidung zu Ungunsten der das

Rechtsmittel einlegenden Partei (reformatio in

pejus) 80. Urkundenfälschung bei mißbräuchlicher Wiederverwendung

von Beitragsmarken unter Abänderung des Ent

wertungsvermerle ? 89. Vaterloje Sinder 1. Stiefvater. Verfahren schwebend im Sinne des $ 193 d. 9.-V.-(.,

wenn mangels Erfülung der Wartezeit abge

wiesenem Invalidenrentensucher auf Behauptung bei wiedererlangter Erwerbeunfähigteit Rest der Warte zeit erfüllt zu haben, neuer berufungsfähiger Bescheid erteilt wird, auch wenn lediglich die Feitstellungen des ersten Verfahrens aufrechterhalten

werden 293. Vergleiche in Rentensachen 1. schriftliche Abfassung. Vergleichsweise Leistung i. Beitragserstattung. Verlust der Anwartschaft ausgeschlossen, wenn alle Vor

ausseßungen für Erwerb der Rente erfüllt sind 10. Vermögen 1. Anlegung. Verordnung, taiserliche, vom 1. Dezember 1890, SS 16, 18

Abs. 1:81. Bersehen des Feststellungsorgans ichließt die Aufrechnung

überhobener Rentenbeträge aus 140. Versicherte, Zugehörigkeit zu den Lohntlassen i Jahres

arbeitsverdienst. Versicherungspflicht von Attordarbeit 38.

eines Betriebsbeamten, der nur infolge Abrundung der monatlichen Gehaltszahlungen mehr al& 2000 M jährlich bezieht, bejaht 139.

Wirkung der Befreiung 359. Verschulden von Einziehungsbeamten 1. Haftung. Verwendung freiwilliger Beiträge; Ausschluß derselben

299; von Beiträgen 1. Fristen. Verweigerung der Beitragserstattung inwieweit zuläsig.

weil Witwe ein noch nicht erschöpfend durchgeführter

Anspruch auf Unfalhinterbliebenenrente zustehe ? 231. Volle Beitragswoche i. Sonnabend.. Vorausießung für Entziehung der Rente i. Weigerung, Vorgeseßliche Zeit bei Altere rentenansprüchen 228. Vorläufige Rente kann nur durch das über die Revision

entscheidende Urteil festgeseßt werden 175. Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit schließt die Vers

wendung freiwilliger Beiträge erst nach Ablauf von
26 Wochen aus 299.
- bei erfolgreicher Durchführung einer Dperation

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265.

1. a. frantheitszeit. Wartezeit für die Krankenrente 1. Arantheitszeit. – für Invalidenrente nach dem Invalidenversicherungs

geses 268. Weigerung eines Invalidenrentenempfängers, sidh gweds

Prüfung über Wiedererlangung der Erwerbøunfähigkeit in einem Krankenhause beobachten zu lassen

läßt wann Rentenentziehung zu ? 267. Wiederaufnahme des Verfahrens bei Auffindung einer

Urkunde (O.-R.), die nach altem, nicht aber nach neuem Recht für den Rentenanspruch erheblich ist?

76. Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit 1. Weigerung. Wiederholung eines zurüdgewiesenen Anspruch auf

Invalidenrente 77. Wiederverwendung von Marken, mißbräuchliche 89. Wirkungen eines neuen berufungsfähigen Bescheides, in

dem die Feststellungen des ersten Verfahrens aufs rechterhalten, an abgewiesenen Kentensucher, der fehlende Wartezeit bei wiedererlangter Erwerbøfähigkeit nachträglich erfüllt haben wil 293.

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