Archiv für gewerbliche Rechtspflege, Volume 1Adolf Beckmann R. Oldenbourg, 1900 - Industrial property |
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... Waldbahn durch Gespann eines Fuhrwerksbesizers gehört zum Fuhrwerksbetrieb 129 . - der Thätigkeit in gemischten zu mehreren B.-G. ge = hörenden Betrieben 353 . Blißschlag als Betriebsunfall verneint 289 , bejaht 290 . Bescheide.
... Waldbahn durch Gespann eines Fuhrwerksbesizers gehört zum Fuhrwerksbetrieb 129 . - der Thätigkeit in gemischten zu mehreren B.-G. ge = hörenden Betrieben 353 . Blißschlag als Betriebsunfall verneint 289 , bejaht 290 . Bescheide.
Page iv
... Thätigkeit 353 . aus formellen Gründen 132 . Entwässerungsanlage am städt . Rieselgute ; Bauarbeit , nicht landwirtschaftliche Thätigkeit 33 . Erstattung , Rekurs einer städt . Behörde bei Erstattung der Heilverfahrenskosten unzulässig ...
... Thätigkeit 353 . aus formellen Gründen 132 . Entwässerungsanlage am städt . Rieselgute ; Bauarbeit , nicht landwirtschaftliche Thätigkeit 33 . Erstattung , Rekurs einer städt . Behörde bei Erstattung der Heilverfahrenskosten unzulässig ...
Page v
... Thätigkeit in mehreren Betrieben 257 . einer Thätigkeit im Interesse mehrerer Be- triebe 353 . der Thätigkeit in gemischten zu mehreren B.-G. ge- hörenden Betrieben 353 . Zuschläge zum Reservefonds ; § 34 des Gewerbeunfall ...
... Thätigkeit in mehreren Betrieben 257 . einer Thätigkeit im Interesse mehrerer Be- triebe 353 . der Thätigkeit in gemischten zu mehreren B.-G. ge- hörenden Betrieben 353 . Zuschläge zum Reservefonds ; § 34 des Gewerbeunfall ...
Page xvii
... Thätigkeit duldet , zuläßt oder sie freistellt ; nur der nicht , der sie verbietet oder verhindert 371 . in Fabriken im Sinne des § 135 der Gewerbe- ordnung 372 . Bürgerliches Gesetzbuch §§ 631 f . 340 . Betriebsgeheimnis 287 , 288 ...
... Thätigkeit duldet , zuläßt oder sie freistellt ; nur der nicht , der sie verbietet oder verhindert 371 . in Fabriken im Sinne des § 135 der Gewerbe- ordnung 372 . Bürgerliches Gesetzbuch §§ 631 f . 340 . Betriebsgeheimnis 287 , 288 ...
Page xviii
... Thätigkeit außerhalb der Fabrik in anderen zur Fabrik gehörigen Räumen gilt als Beschäftigung in Fabriken im Sinne des § 135 der Gewerbeordnung 372 . Unflagbarkeit von Verabredungen Gewerbetreibender zur Verteidigung der bisherigen Lohn ...
... Thätigkeit außerhalb der Fabrik in anderen zur Fabrik gehörigen Räumen gilt als Beschäftigung in Fabriken im Sinne des § 135 der Gewerbeordnung 372 . Unflagbarkeit von Verabredungen Gewerbetreibender zur Verteidigung der bisherigen Lohn ...
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Common terms and phrases
Absaß Absatz Abſay Amtliche Nachrichten angefochtenen Angeklagten angemeldeten Anmeldung Anspruch Antipyrin Antrag Anwendung April Arbeiter Armenverband beantragt begründet Begründung Beiträge bekannt Beklagten Benußung Berufsgenossenschaft Berufung Berufungsgericht Beschäftigung Bescheid Beschluß bestimmt Betriebe Bezeichnung Birresborner daher deshalb deſſen Dezember dieſe Dollberg eingelegt eingetragen Eintragung Entscheidung erachtet Erfindung erst Erwerbsunfähigkeit Februar Firma Frage Gebrauchsmuster Gegenstand geltend gemäß gericht geschüßt geschüßten Geseßes Gesezes gewerbliche Grund Grundsäßen Hiernach Instanz Invalidenversicherungsgeseßes Invaliditäts iſt Jahre Januar Juli Juni Kasse Kläger Klägerin konnte Kosten Krankengeld Landgericht landwirtschaftlichen Lanolin läßt lediglich leßteren lezteren lichen Löschung Marken Martinsturm März Mercerisieren Modell muß neuen Oberlandesgericht Oberverwaltungsgericht Oktober p-Säure Patent Patentamt patentierten Patentinhaber Personen Quittungskarte Recht Reichs-Versicherungsamt Reichsgericht Rekursentscheidung Rente Revision Revisionsentscheidung Saccharin Sache Sachverständigen Schiedsgericht Schuß ſei Seite Sinne Statut Thatbestand Thätigkeit thatsächlich Unfall Unfallversicherung Unfallversicherungsgeseßes Urteil Verfahren vergleichen Verkehr Versicherten Versicherungsamt Versicherungsanstalt versicherungsgesetzes Versicherungspflicht Vorderrichter vorliegenden Falle Vorschrift Warenzeichen wesentlichen Wochen Wort Wortzeichen Zeichen Zeichenrolle Ziffer Zweck
Popular passages
Page 50 - On the acceptance of the complete specification the comptroller shall advertise the acceptance ; and the application and specification or specifications with the drawings (if any) shall be open to public inspection. 11. (1.) Any person may at any time within two months from the date of the advertisement of the acceptance of a complete specification give notice at the Patent Office of opposition to the grant of the patent on the ground of the applicant having obtained the invention from him, or from...
Page 50 - Sancafterë patent 1884 It makes no difference whether the patent has expired or not. The Act allows an application for a patent to be opposed on the ground that the invention has been previously patented, and so long as the opponent invention has been patented — if it were a 100 years ago — it would not make any difference.
Page 50 - Seite 388. Il faut reconnaître qu'un brevet antérieur à un autre, même lorsqu'il n'est pas expiré, constitue une antériorité dont les tiers, et particulièrement les contrefacteurs, peuvent toujours se prévaloir. Nouguier, Les brevete d'invention Paris 1856 No.
Page 19 - The process of treating cellulosic fibrous material which consists in subjecting it to a strong solution of an alkaline hydrate preferably sodium hydrate and stretching the alkalized fibre during or subsequent thereto before the fibres set rigid to prevent or recover shrinkage substantially as and for the purpose described.
Page 20 - The material may be treated by this process in the form of woven lengths of cloth or as yarn in the hank or cop or after being warped.