110 parifer Moniteur universel du 20 juillet 1815, 1er supplé ment au no 201, in dem Journal de Francfort 1815, no 225, 229, 232, 236, 239; in den Europäischen Annalen von 1815, St. XII, und von 1816, St. I; und ein besonderer zu Franks furt am Main erschienener Abdruck unter dem Titel: Acto du congrès de Vienne, signé le 9 juin 1815, 35 Seiten in 4. Der Abdruck in der Gazette officielle, scheint die einzige Quelle zu seyn, aus welcher bei den übrigen sø eben angeführten, und andern Abdrücken geschöpft worden ist. Bei allen diesen Abs drücken feblen die siebenzehn Beilagen der Congres Acte. Nachstehende Uebersicht des Inhaltes dieser Schlußs Acte des Congresses, die den einzelnen Artikeln vorgefeßten Summarien, und die unter dem Text hie und da befinds lichen Varianten, hat der jegige Herausgeber hinzuges fügt. Uebersicht des Inhalts dieser Schluß oder Haupturkunde des wiener Congresses. Eingang. Veranlassung. Benennung der Bevollmächtigten von Defts reich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preuss fen, Rußland, Schweden: nach französisch, alphabetischer Ords nung der Mächte. I. Polen. Art. 1. Allgemeine Verfügungen in Beziehung auf das Hers zogthum Warschau. 2. Grenzen des Herzogthums Posen. 3. Salzwerke von Wieliczka. 4. Grenzen zwischen Gals lizien und dem russischen Gebiet. 5. Zurückgabe der Kreise von Tarnopol 2c. an Defireich. 6. Cracau jur freien Stadt erklärt. 7. Grenzen des Gebiets von Cras cau. 8. Privilegien für Podgorze. 9. Neutralität von Cracau. 10. Conftitution, Academie und Bisthum von Cracau. 11. Allgemeine, Amnestie in dem Herzogthum Warschau. 12. Aufhebung des Sequesters und der Cons fiscationen. 13. Ausnahmen von vorstehendem Artikel. 14. Freie Schiffahrt auf den Strömen freie Circulation der Producte in den polnischen Provinzen. II. Teutschland. A) Territorial Veränderungen. aa) Mas es von dem Königreich Sachfen erhält. 15. Abtretungen Sachsens an Preussen. 16. Titel, wels bb) Alte preuffifche Provinzen. 23. Aufzählung der Provinzen, von welchen Preuffen wies der Befit ergreift. ec) Neue Befihungen Vreuffens auf beiden Seis ten des Rheins. 24. Preussische Besigungen diesseit des Rheins. 25. Preuss fische Befigungen auf dem linken Rheinufer. b) Königreich Hannover. 26. Stiftung des Königreichs Hannover. 27. Abtretuns gen Breussens an das Königreich Hannover. 28. Vers zichtleistung Preussens auf das Capitel von St. Peter zu Nörten. 29. Abtretungen, welche von Hannover an Wreuffen geschehen. 30. Schiffahrt und Handel für die Stadt Emden einerseits, und für das Herzogtbum Lauen burg andrerfeits. 31. MilitärStraffen zwischen Preussen und Hannover. 32. Mediatifirte Gebiete, welche zu dem Königreich Hannover gehören sollen. c) Großherzogthum Oldenburg. 33. Abtretungen von Hannover an den Herzog von Ole denburg. 34. Großherzogliche Würde für Oldenburg. d) Großherzogthümer Mecklenburg. Schwerin und Streliß. 35. Die großherzogliche Würde, erhalten die herzoglichen Häuser MecklenburgSchwerin und) Mecklenburg Strelik. e) Großherzogthum Sachsen Weimar. 36. Großherzogliche Würde für Sachsen Weimar. 37. Abs tretungen von Preussen an Sachsen Weimar. 38, Weis tere Maasregeln, in Abficht auf Bestimmung der au Weis mar abzutretenden Lånder. 39. Bezirke und Orte, wels che unter diesen Abtretungen begriffen seyn sollen. f) Fulda. 40. Abtretungen aus dem ehemaligen FuldaDepartement, an Preuffen.. Verkaufte Domänen von Fulda und Hanau. 41. Domånen des Fürstenthums Fulda und der Grafs schaft Hanau. h) Wetlar. 42. Verfügung über Weglar, zu Gunsten Preussens. Mediatisirte Bezirke in dem westphälis schen Kreise. 43. Mediatifirte oder fubjicirte Bezirke in dem weßtphälis schen Kreise, welche zu Preussen gehören sollen. k) Wirzburg und Aschaffenburg. 44. Verfügungen über das Größherzogthum Wirzburg und das Fürstenthum Aschaffenburg, zu Gunsten Baierns. 1) Fürst Primas. Diener des Großherzog thums Frankfurt. 45. Rechte, Vorzüge, Unterhalt und Privatvermögen des Fürfen Primas. Unterhalt der Diener des Großherzogs thums Frankfurt. m) Stadt Frankfurt. 46. Die Stadt Frankfurt wird eine freie Stadt und Mits glied des teutschen Bundes. Rechtsgleichheit der christlis chen Glaubensparteien. Verfassung. Entscheidung der Streitigkeiten über ihre Verfassung, und Handhabung dieser. n) Großherzogthum Hessen. 47. Entschädigung des Großherzogs von Hessen. o) Hessen-Homburg. 48. Wiedereinsehung des Landgrafen von Heffen Home burg in seine vormaligen Besitzungen, Einkünfte, Rechte und politischen Beziehungen. p) Besißungen auf der linken Rheinseite, borbehalten für Oldenburg, Coburg, Mecklenburg Strelit, Hessen Homburg und den Grafen von Pappenheim. 49. Gebiete auf der linken Rheinseite, welche für Oldens burg, Sachsen Coburg, MecklenburgStrelit, Heffen Homs burg und den Grafen von Pappenheim vorbehalten wers den. 50. Künftige Anordnungen, in Beziehung auf dies fe Gebiete. q) Lånder auf beiden Seiten des Rheins, für Oestreich; insbesondere Isenburg. 51. Länder auf beiden Seiten des Rheins, welche an Oestreich überlaffen werden. 52. Fürstenthum Isenburg kommt unter öftreichische Hoheit. B) Teutscher Bund. 53. Stiftung dieses Bundes. Festfeßung dazu gebiriger Gebiete, und seines Namens. 54. Sweck des Bundes. 55. Gleichheit der Bundesrechte und Bundespflichten, für alle Bundesglieder. 56. Bundesversammlung mit 17 Stims men. 57. Deftreichs Vorfig, und jeglichen Bundesgliedes Befugniß zu Vorschlägen. 58. Bildung der Bundesvers fammlung, für bestimmte Fälle, zu einem Plenum, mit 69 VirilStimmen. Ausseßung der Frage: ob den Stans desherren Curiat Stimmen zu ertheilen seven? 59. Bea ftimmung der für das Blenum gehörenden Gegenstände. III. Königreich der Niederlande, und 65. Stiftung des Königreichs der Niederlande. 66. Grens zen dieses Königreichs. 67. Großherzogthum Luxemburg, zu dem teutschen Bund gehörig. Die Stadt Luremburg eine Bundesfeftung. 68. Grenzen des Großherzogthums Bouillon. 69. Verfügungen über das Herzogthum Bouillon. 70. Abtretung der Besizungen des Hauses NaffauOranien in Teutschland. 71. Fürstlich, nassauischer FamilienVertrag von 1783, auf das Großherzogthum Luxemburg übertras gen. 72. Laften und Verbindlichkeiten, welche auf den von Frankreich getrennten belgischen Provinzen haften. 73. VereinigungsActe der belgischen Provinzen. IV. Schweizerische Eidgenossenschaft. 74. Jntegrität der neunzehn Cantone. 75. Aufnahme drei neuer Cantone. 76. Vereinigung des Bisthums Basel und der Stadt Biel mit dem Canton Bern. 77. Rechte der Einwohner in den mit Bern vereinigten Ländern. 78. Zurückgabe der Herrschaft Rajuns an den Canton Graubünden. 79. Verabredungen zwischen Frankreich und dem Canton Genf. 80. Abtretungen des Königs von Sardinien an den Canton Genf. 81. Compensationen, welche zwischen den alten und neuen Cantonen eintreten follen. 82. Verfügungen in Betreff der in England ans gelegten GeldCapitale. 83. Entschädigung für die Besis Ber der Lods øder Löbergerechtfame. 84. Beftåtigung der |