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Vorrede.

Das vorliegende Werk hat die Aufgabe, die Disciplin der Kirche mit steter Beziehung auf deren ursprüngliche Grundideen darzustellen, und dadurch nachzuweisen, wie die selben unter den verschiedensten Formen aufbewahrt, auf die irdischen Zustände angewendet, und auch unter ungünstigen und widerstrebenden Verhältnissen aufrecht erhalten worden sind. Eine solche nicht blos referirende, sondern zugleich prüfende und beleuchtende Darstellung verleiht nicht nur dies sem Stoffe seinen hauptsächlichen Reiz, sondern ist auch nach der Richtung unserer Zeit und zur Würdigung dieses Ges genstandes wahrhaft nothwendig, da das Urtheil bei dieser wie bei jeder anderen Gesetzgebung und Verfassung vor Allem nach ihren ursprünglichen Grundsäßen und der dadurch vorgezeichneten Richtung abzumessen ist.

Aus jener Absicht folgt von selbst, daß die Darstellung der kirchlichen Disciplin nicht mehr bei dem Recht des Mitz telalters, welches die Echule das gemeine canonische Recht genannt hat, stehen bleiben darf, sondern bis auf die Ger genwart herab durchgeführt werden muß. Dieses ist bei jeder Lehre wenigstens so vollständig geschehen, daß Jeder darin die ihn umgebenden Verhältnisse wiedererkennen, und die besonderen Rechtszustände seines Landes leicht daran knüpfen kann. Noch mehr ins Einzelne ließ sich bei der großen Anhäufung und Mannichfaltigkeit des Stoffes, ohne das richtige Ebenmaaß zu verlieren, nicht gehen. Auch führt die Aufzählung der particularrechtlichen Bestimmungen fast

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