Das jus naturale, aequum et bonum und jus gentium der Römer. Bon Moris Voigt. Dritter Theil: Das strictum jus und aequum et bonum der Römer. Leipzig, Ernst Julius Günther. 1875. Das strictum jus und aequum et bonum der Römer. Bon Moris Voigt. Leipzig, Ernst Julius Günther. 1875. Inhalt. Einleitung und Plan des dritten Theiles Erstes Buch. Die Principien der Suprematie von Wort oder Wille. Erfte Abtheilung. Die Principien an sich und deren einzelne Positionen. § 1. Die Principien an sich von rigor und aequitas Erstes Capitel. Der rigor und dessen einzelne Positionen. A. Das legale Wort als die Form der juristischen Willenserklärung. § 2. 1. Das legale Wort als die Form der juristischen Willenserklärung im Allgemeinen bei dem Rechtsacte. § 3. 2. Die consonirenden Worte insbesondere als die Form des zweiseitigen Rechtsgeschäftes . § 4. 3. Die dem bezogenen Geschäfte correspondirenden Worte als die Form des bezüglichen Rechtsgeschäftes B. Das legale Wort als das rechtsverbind- § 5. 1. Das legale Wort als das rechtsverbindliche Element des Rechtsactes im Allgemeinen. Seite 1 7 18 39 44 49 § 6. 2. Die consonirenden Worte insbesondere als das rechtsverbindliche Element des zweiseitigen Rechtsgeschäftes . . . 57 § 7. Die besonderen Consequenzen des Principes, daß das legale Wort das rechtsverbindliche Element des Rechtsactes ist . . . 58 § 8. a. Irrelevanz der Simulation oder der nicht ernstlichen Willenserklärung beim Rechtsacte. § 9. b. Unstatthaftigkeit der Interpretation bei scriptum et vo luntas 61 67 Seite § 10. c. Unstatthaftigkeit der Interpretation bei ratiocinatio § 11. d. Die Interpretation ex verbo bei definitio . 72 74 § 12. e. Die Interpretation ex verbo bei ambiguitas und f. bei contrariae leges 76 § 13. g. Irrelevanz des die Willenserklärung beeinflussenden error, 79 § 14. h. Irrelevanz des die Willensbestimmung beeinflussenden error, dolus und vis 85 Zweites Capitel. Die aequitas und deren einzelne Positionen. A. Die unformale Willensäußerung als die Form. § 15. 1. Die unformale Willensäußerung als die Form der juristischen Willenserklärung im Allgemeinen bei dem Rechtsacte 88 § 16. 2. Die unformale Willensäußerung als die Form des zweiseitigen, wie des bezüglichen Rechtsgeschäftes insbesondere. 96 B. Die Willens bestimmung als das rechtsverbindliche Element des Rechtsactes. § 17. 1. Die Willensbestimmung als das rechtsverbindliche Element im Allgemeinen 98 102 § 18. 2. Der Consens insbesondere als das rechtsverbindliche Element des zweiseitigen Rechtsgeschäftes § 19. Die besonderen Consequenzen des Principes, daß die Willens- 108 110 § 21. b. Interpretatio ex voluntate bei scriptum et voluntas 113 § 22. c. Interpretatio ex voluntate bei ratiocinatio § 23. d. Interpretatio ex voluntate bei definitio 119 123 § 24. e. Interpretatio ex voluntate bei ambiguitas 128 § 25. f. Interpretatio ex voluntate bei contrariae leges 132 § 26. g. Relevanz des die Willenserklärung beeinflussenden error, dolus und vis . . 134 § 27. Modificationen und Hülfsmittel des Principes der aequitas bei der Interpretation 141 § 28. Fortseßung (Modificationen des Principes der aequitas bei der Interpretation) 148 C. Die Wahrheit der Willensbestimmung beim Rechtsacte als ein wesentliches Erforderniß ihrer Rechtsverbindlichkeit. § 29. Relevanz der die Willensbestimmung beim Rechtsacte beeinflussenden vis, dolus und error 159 |