Deutsche Vierteljahrsschrift fuer oeffentliche Gesundheitspflege, Volume 19F. Vieweg und Sohn, 1887 - Hygiene |
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Contents
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Common terms and phrases
Abdecker Abdeckerei Aerzte Allgemeinen alten Anlage Anstalt Apparate Arbeiter Arzt ärztliche ausser Bedeutung beiden bekannt Belegen Benutzung bereits Berlin besonders bestehen bestimmten betreffenden Betrieb Beziehung Bezug Blei Bleiröhren Cadaver chemischen Cholera Controle derartige Desinfection Deutschen dürfte Einrichtungen einzelnen enthalten entsprechend Erfahrungen Erfolg erhalten Erkrankung ersten Fällen ferner Fleisch Folge folgende Frage Frankfurt früher ganze Gefahr gemacht geringe Gesetz Gesundheit Gesundheitspflege gewiss gleich grossen Grundwasser Hause Herren Höhe Hülfe hygienischen Jahre Januar jetzt Kinder kleinen kommen konnte Kranken Krankheiten kurz lange lassen leicht Leitung letzten lichen Luft Lymphe machen Mark meist Menge Milch Mittel muss nahe namentlich neuen nothwendig öffentlichen Orten Paris Personen Proc Prof Raum Recht Reinigung Schweine Seite soll sowie Stadt städtischen Stande stark Stelle Stunden Tage Theil Thiere Umständen unserer Untersuchung Vereins Verfasser Verhältnisse verschiedenen Versuche viel vorhanden Vorschriften Wasser Weise weiter weniger wesentlich Wichtigkeit wieder Wien wohl Zahl zunächst Zwecke zwei zweiten
Popular passages
Page 209 - Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 (Reichs-Gesetzblatt S.
Page 181 - Jahresbericht über die Verwaltung des Medicinalwesens, die Krankenanstalten und die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse der Stadt Frankfurt a. M.
Page 334 - Apparate müssen an allen Fugen durch dicke Lagen von Filz oder Wollenzeug oder durch Vorrichtungen von gleicher Wirkung so abgedichtet sein, dass das Eindringen des Staubes in den Arbeitsraum verhindert wird.
Page 507 - Aerztekammer, eine Liste der Wahlberechtigten aufzustellen. Dieselbe ist in jedem Kreise (Ober-Amtsbezirk) im Laufe des der Wahl vorhergehenden Monats Juni vierzehn Tage öffentlich auszulegen, nachdem die Zeit und der Ort der Auslegung vorher öffentlich bekannt gemacht sind. Einwendungen gegen die Liste sind unter Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen innerhalb vierzehn Tagen nach beendigter Auslegung der Liste bei dem Vorstaude der Aerztekammer — das erste Mal bei dem Regierungspräsidenten...
Page 506 - Approbation und während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder können, eingeleitet, oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist.
Page 334 - Theile der Anlage muss für die Arbeiter ein Wasch- und Ankleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vorhanden sein. Beide Räume müssen sauber und staubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden. In dem Wasch- und...
Page 517 - Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln , Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen, nicht rathsam sei.
Page 334 - Kontrollbuch muss enthalten: 1. den Namen dessen, welcher das Buch führt, 2. den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes, 3.
Page 334 - Schlemmen und Nassmahlen, ist die Handarbeit durch Anwendung mechanischer Vorrichtungen soweit zu ersetzen, dass das Beschmutzen der Kleider und Hände der dabei beschäftigten Arbeiter auf das möglichst geringe Mass beschränkt wird. Das Auspressen von Bleiweissschlamm darf nur vorgenommen werden, nachdem die in letzterem enthaltenen löslichen Bleisalze vorher ausgefällt sind. § 7. In Anlagen, welche zur Herstellung von Bleifarben und Bleizucker dienen, darf jugendlichen Arbeitern die Beschäftigung...
Page 334 - Bleisalzen stattfindet, darf der Arbeitgeber nur durch Arbeiter ausführen lassen, welche zuvor die Hände entweder eingefettet oder mit undurchlässigen Handschuhen, versehen haben.