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4.

Wahl der Apparate und technischen Einrichtungen hängen von örtlichen Verhältnissen ab.

5.

Es ist zweckmässig, mit der Desinfectionsanstalt eine Badeeinrichtung zu verbinden.

Es folgte hierauf die Neuwahl des Ausschusses und bei der Abstimmung in geheimer Wahl erhielten die meisten Stimmien die Herren Oberbürgermeister Becker (Köln),

Bürgermeister Dr. v. Erhardt (München),
Medicinalrath Dr. Flinzer (Chemnitz),
Landesrath Fuss (Danzig),

Oberingenieur Andreas Meyer (Hamburg),
Regierungsrath Dr. Wolffhügel (Berlin),

die in Gemeinschaft mit dem ständigen Secretär

Sanitätsrath Dr. Spiess (Frankfurt a. M.) den Ausschuss für das Geschäftsjahr 1886 bis 1887 bilden.

(Unmittelbar nach Schluss der Versammlung trat der Ausschuss zu einer Sitzung zusammen und erwählte nach §. 7 al. 3 der nunmehr veränderten Satzungen Herrn Bürgermeister Dr v. Erhardt zum Vorsitzenden für das nächste Jahr.)

Oberbürgermeister Bötticher: „Meine hochgeehrten Herren! Wir stehen am Schlusse wichtiger und hoch interessanter Verhandlungen. Dass dieselben einen so befriedigenden Verlauf genommen haben, danken wir unserem hochverehrten Präsidium, namentlich unserem ersten Präsidenten, Herrn Oberbürgermeister Dr. Friedensburg, und den Herren Referenten, die mit grossem Fleiss und Eifer so interessante Referate erstattet haben. Ich meine, wir können nicht aus einander gehen, ohne diesen Herren unseren aller verbindlichsten, aufrichtigsten und herzlichsten Dank zu sagen. Stimmen Sie, wie ich nicht bezweifle, darin mit mir überein, so rufen Sie mit mir: Diese Herren, sie leben hoch!“

Die Versammlung erhebt sich und stimmt dreimal in das Hoch ein.

Vorsitzender Oberbürgermeister Friedensburg: „Meine Herren! Namens des Präsidiums, und ich darf wohl auch sagen, Namens der Herren Referenten, sage ich Ihnen unseren verbindlichsten Dank. In der Thätigkeit der Herren Referenten liegt ja im Wesentlichen die Wirksamkeit und der Einfluss des Vereins, seine Bedeutung wurzelt in der glücklichen Zusammensetzung seiner Mitglieder. Wenn er, wie es jetzt der Fall ist, wesentlich besteht aus höheren Verwaltungsbeamten, aus Bautechnikern und aus Männern der hygienischen Wissenschaft, und wenn diese Männer zusammentreten und Berathungen und Besprechungen pflegen, welche nicht bloss in ihrem Gesichtskreise liegen, sondern eigentlich einen Theil ihrer Berufs

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1887.

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thätigkeit ausmachen, so muss man von vornherein überzeugt sein, dass die Worte, die hier gesprochen worden sind, nicht in den Wind gesprochen sind, sondern dass sie dem Samen gleichen, der auf fruchtbaren Boden fällt und reiche Früchte bringt.

„Meine Herren, wir haben aus den Verhandlungen des Vereins Alle reiche Belehrung und wichtige Anregungen erhalten, und jeder von uns wird nunmehr in dem kleinen Kreise, in dem er zu wirken bestimmt ist, diese Anregungen, diese Belehrung, ich möchte sagen, in sich oder im Kreise seiner communalen Arbeitsgenossen, Berufsgenossen, freudig verarbeiten, und ich zweifle nicht, dass daraus ein grosser Segen für viele Kreise unseres deutschen Vaterlandes erwachsen wird. Ich schliesse die XIII. Versammlung des Vereins mit der festen Ueberzeugung, dass die hier geführten Verhandlungen Anklang finden werden weit über die Grenzen des Saales hinaus und dass sie dazu beitragen werden, dem Verein neue Freunde und neue Mitglieder zuzuführen.“

Schluss der Sitzung 12 Uhr.

Besichtigungen:

Montag, den 13. September:

Die chemische Untersuchungsstation der Stadt;

das städtische Elementarschulgebäude der Lohestrasse ;

das Allerheiligenhospital;

die Desinfectionsanstalt.

Dienstag, den 14. September:

Das Modell einer Göttinger Schulbadeeinrichtung im Betriebe;
die Canalisation und die Pumpstation;

die Rieselfelder.

Mittwoch, den 15. September:

Das neue städtische Wasserwerk am Weidendamme;
die städtische Hauptfeuerwache im Exercitium.

Zu dem Vortrage des Herrn Dr. Lassar über Volksbäder gehört die am Schlusse folgende Tafel IX.

Die hygienischen Aufgaben des Krankenhausarztes.

Ein am 20. September 1886 in der hygienischen Section der 59. Naturforscherversammlung in Berlin gehaltener Vortrag

vom

Geh. Medicinalrath Dr. Oscar Schwartz in Cöln.

Bei der vorletzten Naturforscherversammlung in Magdeburg, woselbst mir Gelegenheit gegeben wurde, in der ersten dort stattgefundenen allgemeinen Sitzung die Stellung der neueren Hygiene zur praktischen Heilkunde zu besprechen, musste ich mit Rücksicht auf den umfassenden Charakter des vorliegenden Themas und das für die Vorträge in den allgemeinen Sitzungen von der damaligen Geschäftsführung bewilligte knappe Zeitmaass mich auf die blosse Andeutung beschränken, dass die jüngeren nach der neuen deutschen Prüfungsordnung hygienisch besonders geschulten und geprüften Aerzte auch mehr, wie bisher, befähigt sein würden, in ihren verschiedenen praktischen Lebensstellungen, namentlich als Krankenhaus-, Armen- oder Krankencassenärzte den nothwendigen Anforderungen der neueren Hygiene Geltung zu verschaffen. Diese Aufgabe wenigstens bezüglich der Krankenhausärzte eingehender zu besprechen, erschien mir für die hygienische Section angemessener, wie für eine der verschiedenen medicinischen Sectionen, weil gerade die Krankenhäuser in unserer Zeit eine besonders wichtige hygienische Bedeutung gewonnen haben.

Sehen wir doch bei unseren heutigen socialen Zuständen und Verkehrsverhältnissen in allen Ständen sich die Zahl derjenigen fortschreitend vermehren, welche bei Mangel oder nicht ausreichender häuslicher Pflege auf die Hospitalpflege angewiesen sind und sind namentlich die öffentlichen Krankenhäuser auch diejenigen Anstalten geworden, welche gegen die Verbreitung ansteckender Krankheiten den wirksamsten Schutz uns bieten können.

Die Aufgabe der Sanitätspolizei ist in dieser Beziehung ja eine weit schwierigere, wie die der Veterinärpolizei. Letztere kann das inficirte Thiermaterial mit Geld abschätzen, möglichst schnell durch die Schlachtkeule tödten und sammt allen Ansteckungskeimen im Brennofen oder einer chemischen Fabrik vernichten lassen, während es sich bei Handhabung der Sanitätspolizei und öffentlichen Gesundheitspflege nicht um abschätzbares Material, sondern um Menschen handelt, die am Leben erhalten, wo möglich geheilt und doch während ihrer Erkrankung für Andere unschäd

lich gemacht werden sollen, was in den meisten Fällen nur durch möglichst schnellen Transport des inficirten Kranken in ein geeignetes Krankenhaus möglich ist.

Oeffentliche Krankenhäuser werden desshalb heutigen Tages nicht nur von der armen, obdachlosen, vagabondirenden Bevölkerung, sondern thatsächlich von Kranken aller Stände in Anspruch genommen. Erkrankt ein Gast und wäre es auch der reichste und vornehmste, in einem modernen, oft für die Unterbringung von nahezu tausend Gästen hergestellten Grand Hótel an einer schweren, übertragbaren Krankheit, so kann nur schleunigster Transport in ein geeignetes Krankenhaus einer Epidemie vorbeugen. Ich kann es aus eigener mehrfacher Erfahrung bestätigen, dass Pocken, Scharlach, Ruhr, Typhus und Diphtherie durch Gäste aus den entlegensten Ländern in diesseitige Gasthöfe ersten Ranges eingeschleppt worden sind.

Nun wird aber Jeder, welcher den Betrieb eines öffentlichen Krankenhauses praktisch kennen zu lernen Gelegenheit hatte, sich davon überzeugt haben, dass die Aufgabe dieser ganzen Einrichtung, kranke Menschen aller Stände und Lebensalter zu heilen, gesundheitsgemäss zu pflegen und wo möglich der Ausbreitung weiterer Erkrankungen vorzubeugen, nur erreicht werden kann durch zweckmässig geordnetes Zusammenwirken verschiedener Berufsstände und besonderer Einrichtungen, ohne welches harmonisches Zusammenwirken jedes Krankenhaus statt eines gemeinnützigen und segensreichen ein gemeingefährliches Institut werden, ja gerade das Gegentheil von demjenigen bewirken kann, was es bewirken soll: statt der Gesundheit neue Krankheit, statt der Genesung den Tod.

Abgesehen von den mannigfachen Gesundheitsbeschädigungen, welche durch unnöthig verzögerte Aufnahme und Entlassung aus Hospitälern, ungeeignete Placirung und mangelhafte Trennung der Kranken entstehen können, haben bekanntlich viele lebensgefährliche Krankheitsprocesse gerade davon ihren Namen, dass sie in mangelhaft eingerichteten und betriebenen Hospitälern zu entstehen pflegen; ich erinnere an den Hospitalismus, die verschiedenen Hospitalinfectionen, die Lazarethfieber, Hospitalbrand u. s. w.

Mit Rücksicht auf diese grossen Gefahren mangelhaft eingerichteter und betriebener Krankenhäuser, auf welche schon vor mehreren Jahren in England vorzugsweise von Prof. Simpson, in Deutschland bei Gelegenheit eines Chirurgencongresses von Prof. v. Volkmann aufmerksam gemacht wurde, sowie mit Rücksicht auf die Fortschritte, welche die Neuzeit gerade in der Hospital hygiene gemacht hat, erscheint es um so auffallender und beklagenswerther, dass trotzdem noch immer Krankenhäuser in Stadt und Land ohne jede sachkundig - ärztliche Mitwirkung errichtet und auch ohne Anstellung eines leitenden Arztes in Betrieb gesetzt werden.

In einer unterm 5. August 1873 an das Kaiserl. Deutsche Reichskanzleramt Seitens des Vorstandes des psychiatrischen Vereins der Rheinprovinz, welchem eine grössere Zahl von Klinikern, Universitätslehrern und praktischen Krankenhausärzten angehört, gerichteten Vorstellung wurde in dieser Beziehung inhaltlich Nachstehendes ausgeführt: „Die von allen nothwendigen

Requisiten zum Betriebe von Krankenanstalten gänzlich Abstand nehmende Concessionsgewährung wird zur nächsten Folge haben, dass Krankenhäuser entstehen, die ungünstig gelegen, mangelhaft gebaut und eingerichtet sind und worin die Stelle des Arztes eine untergeordnete ist; zur weiteren Folge aber, dass mit der Zeit der eigentliche Zweck der Krankenhäuser, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswohls, ins gerade Gegentheil verkehrt wird. Es ist Thatsache, dass bereits die Mehrzahl der in den letzten Jahren entstandenen Privatkrankenanstalten, worunter sich umfängliche befinden, in den Händen und unter Leitung von Nichtärzten sind und dass die Zuziehung der ärztlichen Behandlung von aussen her in denselben eine willkürliche, ungenügende und in Hinsicht auf allgemeine Verwerthung des Beobachtungsmaterials für Praxis und Wissenschaft eine gänzlich unfruchtbare ist. Auch fehlen nachweisbar manchen dieser Anstalten in Bezug auf Territorium, Baulichkeiten und innere Einrichtungen diejenigen Qualitäten, ohne welche der Name einer Krankenanstalt nicht gerechtfertigt ist. Der Nachweis, dass durch bedingungslose Concessionirung von Krankenanstalten eine Gefahr für das Wohl vieler Staatsangehöriger, die sich derselben bedienen, entstehen kann, dürfte nicht schwer zu führen sein. Es ist bekannt genug, wie von der Lage, Luftmenge, Heizung, Ventilation, den Latrinen- und Entwässerungsanlagen die gesunde Beschaffenheit eines Krankenhauses im Allgemeinen abhängt, wie verkehrte innere Eintheilung oder Ueberfüllung der Räume, versäumte Trennung ansteckender Krankheiten, mangelhafte Verpflegung und ungenügende ärztliche Behandlung die Quelle mannigfacher Gesundheitsbeschädigungen werden und zur Entwickelung eigener lebensgefährlicher Krankheitsprocesse führen kann. Eine regelmässige staatliche Beaufsichtigung der Krankenhäuser findet nur in unvollkommenster Weise statt, weil die Kreismedicinalbeamten das Revisionsgeschäft nur gelegentlich besorgen dürfen und beispielsweise ein Kreisphysicus Jahre lang fungiren kann, ohne die Krankenhäuser seines Bezirks revidirt zu haben.“

Der Antrag der vorgenannten, hauptsächlich auf Ergänzung des §. 30 der deutschen Gewerbeordnung gerichteten Eingabe ging schliesslich dahin, dass für alle Krankenanstalten die Vorlage eines genauen Situations- und Bauplans, sowie eines ausführlichen Betriebsprogramms zu fordern sei; für diejenigen Krankenanstalten, welche zur unfreiwilligen Aufnahme von Personen bestimmt sind, namentlich von Geisteskranken oder von ansteckenden Kranken, auch der Nachweis der ärztlichen Leitung resp. Vorlage eines mit dem leitenden Arzte abzuschliessenden Contracts, der ohne Vorwissen der staatlichen Aufsichtsbehörde nicht gelöst werden dürfe, verlangt wer den müsse.

Der vorgenannte Antrag, welcher damals zur gutachtlichen Aeusserung bezüglich des dort vorliegenden thatsächlichen Materials an die Landesregierungen ging, hatte insofern den gewünschten Erfolg, als der §. 30 der deutschen Gewerbeordnung von 1869, nach welchem eigentlich Jedermann, der mit der Ortspolizeibehörde nicht thatsächlich in Conflict gerathen war, ohne Weiteres eine Krankenanstalt betreiben durfte, in der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 dahin ergänzt wurde, dass die Concession

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