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Tagesordnung:

I. Die Untersuchungsanstalten für Nahrungs- und Genussmittel sowie Gebrauchsgegenstände, deren Organisation und Wirkungskreis.

Referent: Herr Professor Dr. Albert Hilger (Erlangen).

11. Volks- und Schulbäder.

Referenten Herr Privatdocent Dr. Oscar Lassar (Berlin).

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III. Ueber Rieselanlagen mit besonderer Berücksichtigung von Breslau und über andere Reinigungsmethoden der städtischen Abwässer. Referenten Herr Baurath Kaumann (Breslau).

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IV. Maassregeln zur Verhütung von Kohlenoxydvergiftungen.
Referent: Herr Professor Dr. Max Gruber (Graz).

V. Moderne Desinfectionstechnik mit besonderer Beziehung auf öffent
liche Desinfectionsanstalten.

Referenten: Herr Professor Dr. Franz Hofmann (Leipzig).

Bezirksphysicus Dr. Jacobi (Breslau).

An den Nachmittagen sind Besichtigungen der Canalisations- und Rieselanlagen, des städtischen Wasserwerkes, der öffentlichen Desinfectionsanstalten, des chemischen Untersuchungsamtes etc. und am 16. September ein Ausflug nach Fürstenstein in Aussicht genommen.

Leider musste Einer der Herren Referenten, Herr Prof. Dr. Max Gruber in Graz, im Sommer seine Zusage zurücknehmen, da die im Süden der österreichischen Monarchie ausgebrochene Cholera ihm eine Entfernung aus seinem Wohnorte unmöglich machte.

4) In Ausführung eines Beschlusses des Ausschusses in Freiburg legte der ständige Secretär den Entwurf zu einem Bericht über die Thätigkeit des Vereins in den ersten zwölf Jahren seines Beste hens, 1873 bis 1885, vor, dem der Ausschuss beistimmte und dessen Vertheilung an sämmtliche Mitglieder, die Landes- und Provinzialregierungen, sowie an die Magistrate aller grösseren Städte er beschloss, an letztere mit der Aufforderung, dem Vereine beizutreten und bei dessen Versammlungen sich vertreten zu lassen. Dieser Aufforderung entsprechend sind eine grössere Anzahl Städte dem Vereine beigetreten.

5) Ein von Herrn Dr. Dornblüth geäusserter Wunsch, die Referate nicht mehr in der Versammlung zu verlesen, sondern sie vor der Versammlung gedruckt den Mitgliedern zuzustellen, wurde einer sehr eingehenden Discussion unterzogen. Doch musste sich der Ausschuss von der Undurchführbarkeit dieses Vorschlages überzeugen und beauftragte den ständigen Secretär, in der Deutschen Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, in der jener Vorschlag des Herrn Dr. Dornblüth erschienen, die Ansicht des Ausschusses darzulegen.

6) Herr Oberingenieur Meyer machte darauf aufmerksam, dass es sich wiederholt als missständig erwiesen habe, dass der Vorsitzende der

Versammlung, der zu Anfang der ersten Sitzung gewählt werde, unmittelbar darauf den Vorsitz übernehmen und die Verhandlungen leiten müsse, ohne Gelegenheit gehabt zu haben, sich mit den Absichten des Ausschusses bei Wahl der Themata und den Ansichten sowie der Behandlungsart der Referenten vorher bekannt zu machen. Der Ausschuss schloss sich dieser Ansicht an und legt desshalb der diesjährigen Versammlung einen dahin zielenden Statuten-Abänderungsvorschlag vor.

7) Die Rechnungsablage für das Jahr 1885 wurde von dem Ausschuss geprüft und in der anliegenden Aufstellung genehmigt. Es betrug :

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Die Mitgliederzahl des Vereins betrug zu Ende des Jahres 1885: 1066. Von diesen sind im laufenden Jahre ausgetreten 96, davon 22 durch Tod. Es sind dies die Herren

Geh. Sanitätsrath Dr. Varren trapp in Frankfurt a. M.,
Sanitätsrath Dr. Lefson in Berlin,

Oberstabsarzt Prof. Dr. Starcke in Berlin,

Dr. med. W. Strassmann in Berlin,

Ingenieur Gottfried Stumpf in Berlin,

Oberstabsarzt Dr. Anton Schmidt in Hannover,

Sanitätsrath Dr. Vogelsang in Hannover,

Regierungs- und Medicinalrath Dr. Wittichen in Hildesheim,

Rentier Constanz Wörteler in Höxter,

Oberbürgermeister Hache in Essen,

Oberbürgermeister Dr. Hermann Becker in Köln,

Dr. med. Ploss in Leipzig,

Stadtrath Schleissner in Leipzig,

Geh. Medicinalrath Prof. Dr. Uhde in Braunschweig.

Regierungs- und Geh. Medicinalrath Dr. Fränkel in Dessau,

Medicinalrath Dr. Scheven in Rostock,

Dr. med. Eduard Lorent in Bremen,

Prof. Köhne in Hamburg,

Prof. Dr. Auspitz in Wien,

Primararzt Dr. Isidor Hein in Wien,

Obersanitätsrath Dr. Schneller in Wien,

Stabsarzt Dr. Haider in Znaim.

Neu eingetreten sind 120 Mitglieder, so dass der Verein zur Zeit) 1090 Mitglieder zählt, von denen 172 in Breslau anwesend sind.

1) Die Zahlen sind die nach Schluss der Versammlung festgestellten.

Vorsitzender Oberingenieur Meyer:

„Wie wir jedes Jahr die Trauer haben, einige Mitglieder durch den Tod zu verlieren, so habe ich auch heute wieder die schmerzliche Pflicht, der Klage um die Todten Ausdruck zu geben. Ich kann aber dabei nicht umhin, ganz besonders eines Mannes zu gedenken, dessen Name zuerst verlesen worden ist, unseres Varrent rapp. An ihm hat der Verein einen Mitbegründer, einen warmen Freund und grossen Förderer gehabt, und der Verlust ist unersetzlich. Er wird auch weit hinaus über die Kreise unseres Vereins empfunden, denn nicht allein unser Verein hat diesen hervorragenden Mann verloren, sondern es ist ein Verlust für die ganze Wissenschaft, welcher unser Verein huldigt und der Verlust wird gewiss empfunden werden auf der ganzen Erde, denn Varren trapp war einer von den Wenigen, die mit ganzer Hingabe, mit klarem Verständnisse und in selbstloser Aufopferung arbeiteten. Es giebt ja sehr viele Andere, die das auch thun, aber gewiss ist es sehr schwer, in seiner ganzen Universalität diesen Mann zu ersetzen. Alle Mitstrebenden, sie mögen noch so bedeutend sein, sie mögen Richtungen huldigen, welchen sie wollen, Alle werden mit uns übereinstimmen in dem Schmerze über den Verlust Varren trapp's. Ich bitte Sie, das Andenken Varren trapp's und aller anderen Entschlafenen durch. Aufstehen von den Sitzen zu ehren. (Die Versammlung erhebt sich.)

,,Statutengemäss habe ich Ihnen jetzt die Wahl eines Vorsitzenden für die diesmalige Versammlung vorzuschlagen. Der Ausschuss hat darüber berathen und war der Meinung, dass es richtig sei, bei der Form zu bleiben, wie wir sie in der letzten Zeit immer innegehalten haben, indem ein Bürgermeister oder ein Mitglied der städtischen Verwaltungen, dann ein Arzt und ein Techniker mit einander wechseln, wenn dies irgend möglich ist. Wir baben nun heute, dieser Form gehorchend, die grosse Freude, ein Mitglied hier unter uns zu haben, welches wir mit voller Seele bitten können, den Platz einzunehmen. Es ist der Herr Oberbürgermeister von Breslau, Dr. Friedensburg, und ich möchte Sie bitten, darüber zu befinden, ob der Herr Oberbürgermeister uns die Ehre geben will, die Versammlung zu leiten. Ich bitte die Herren, die dafür stimmen, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.)

„Ich bitte den Herrn Oberbürgermeister, diesen Sitz einzunehmen."

Oberbürgermeister Dr. Friedensburg:

„Meine Herren, ich danke Ihnen für die grosse Ehre, die Sie mir dadurch erweisen, dass Sie mich, der ich ja dem grössten Theile von Ihnen nicht bekannt bin, zu Ihrem Vorsitzenden für die heutige Versammlung und für die Tage, welche dem heutigen folgen werden, gewählt haben.

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Meine Herren! Nach §. 4 Ihrer Satzungen ernennt der Vorsitzende zwei Stellvertreter sowie zwei Schriftführer und stellt die Tagesordnung der Sitzungen fest. Ich erlaube mir, als Stellvertreter zu ernennen: Herrn Generalarzt Professor Dr. Roth aus Dresden und Herrn Landesrath Fuss aus Danzig. Als Secretäre bitte ich die Herren Dr. Spiess (Frankfurt) und Bezirksphysicus Dr. Jacobi (Breslau) zu fungiren."

Der ständige Secretär Sanitätsrath Dr. Spiess theilt hierauf mit, dass der Ausschuss ein Schreiben des Organisations comites des VI. internationalen Congresses für Hygiene und Demographie zu Wien 1887 erhalten habe. In diesem Schreiben spreche das Comite die Ansicht aus, dass der nächste internationale Congress nur durch eine rege Antheilnahme der Gelehrten und Fachmänner aller Länder Bedeutung gewinnen könne. Hierdurch allein werde es möglich, dass dem Congresse der internationale Charakter wiedergegeben werde, den der erste dieser Congresse in Brüssel 1876 getragen habe, während die folgenden Congresse durch die Abstinenz der deutschen Gelehrten und Fachmänner mehr und mehr diesen Charakter eingebüsst haben und so mit ihrem Namen und ihren Tendenzen in Widerspruch gerathen seien. Nun hege das OrganisationsComite die Befürchtung, dass ein gleichzeitiges oder nahezu gleichzeitiges Tagen zweier Versammlungen, welche nahezu gleichen Zweck verfolgen, zu einer Kraftzersplitterung führen und für das Gelingen beider Versammlungen von Nachtheil sein könne. Desshalb erlaube sich das Organisations-Comité dem Ausschusse des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege den Vorschlag zu machen, im nächsten Jahre eine Versammlung des Deutschen Vereins ausfallen zu lassen und dafür die Mitglieder einzuladen, dem internationalen hygienisch - demographischen Congresse zu Wien möglichst zahlreich anzuwohnen.

Der Ausschuss habe dieses Schreiben des Organisations - Comites des Wiener internationalen hygienischen Congresses in seiner gestrigen Sitzung eingehend in Berathung gezogen, und, wiewohl nach den Satzungen des Vereins ihm allein die Entscheidung über Ort und Zeit der nächsten Versammlungen zustehe, doch, da es sich hier um eine ganz aussergewöhnliche Entscheidung ohne Präcedenzfall handle, sich nicht für befugt gehalten, einen Beschluss selbstständig und ohne Befragen des Vereins zu fassen. Der Ausschuss ersuche desshalb den Verein, ihm seine Ansicht über diesen Punkt bekannt zu geben und schlage zu dem Ende der Versammlung vor, nicht heute, sondern erst zu Beginn der dritten Sitzung in Verhandlung über diesen Gegenstand einzutreten, damit die Mitglieder dem Vorschlage gegenüber erst Stellung nehmen und durch Besprechung unter einander sich eine bestimmte Ansicht bilden könnten.

Nachdem der von dem Wiener Organisationscomite zur Vertretung und Erläuterung jenes Schreibens eigens nach Breslau gesandte Herr Professor Ritter Franz von Gruber in ausführlicher Auseinandersetzung weitere Mittheilungen über die beabsichtigte Organisation des internationalen Congresses und über die in Aussicht genommenen und grossen Theils schon zugesagten Vorträge gegeben hatte, beschloss der Verein dem Vorschlage des Ausschusses gemäss, den Gegenstand zu Beginn der dritten Sitzung zur Verhandlung zu stellen.

Es wird hierauf in die Tagesordnung eingetreten. Das erste Thema lautet:

Die Untersuchungsanstalten für Nahrungs- und Genussmittel sowie Gebrauchsgegenstände, deren Organisation und Wirkungskreis.

Es lauten die von dem Referenten, Herrn Professor Dr. Albert Hilger (Erlangen) aufgestellten

Schlusssätze:

1.

Die Errichtung öffentlicher Untersuchungsanstalten zum Zwecke der Ausübung der Controle der Nahrungs- und Genussmittel sowie der Gebrauchsgegenstände ist ein dringendes Bedürfniss.

Diese Controle muss eine regelmässige, d. h. in bestimmten Zwischenräumen stattfindende sein.

2.

Die öffentlichen Untersuchungsanstalten sollen theils staatliche, theils städtische sein. Die ersteren sind wo möglich mit Universitäten, technischen Hochschulen oder sonstigen höheren technischen Lehranstalten zu vereinigen und haben ihre Thätigkeit vor Allem in den kleinen Städten und Landgemeinden zu entfalten, während die letzteren zunächst für den betreffenden Stadtbezirk errichtet werden.

Es sollte daher jede Provinz, jeder Kreis (je nach der politischen Eintheilung, der Ausdehnung, der Grösse der Bevölkerung) eine oder mehrere Staatsanstalten besitzen.

3.

Die Untersuchungsanstalten, staatliche wie städtische, sind vom Staate als öffentliche Anstalten anzuerkennen.

4.

Die Vorstände der öffentlichen Untersuchungsanstalten, nicht minder die Mitarbeiter, müssen vollkommen unabhängig und selbstständig gestellt sein, damit dieselben ihren Wirkungskreis frei von jedwelcher Beeinflussung entfalten können.

Jede öffentliche Untersuchungsanstalt soll einen Vorstand und die entsprechende Anzahl Assistenten besitzen, von welch letzteren Einer stets als stellvertretender Vorstand zu fungiren hat. Es bedarf kaum der Erwähnung, dass das gesammte Personal die entsprechende Ausbildung auf dem Gebiete der Naturwissenschaften besitzt, vor Allem Chemie, Physik, Botanik (Waarenkunde), nicht minder Hygiene, Mineralogie, Geologie und Zoologie, wobei die Tüchtigkeit in chemisch-analytischen Arbeiten, sowie mikroskopischen und bacteriologischen Untersuchungen ausser Frage steht.

5.

Ein Vertreter der Medicin, am besten ein Medicinalbeamter, ist einer jeden öffentlichen Untersuchungsanstalt als Sachverständiger und Berather zur Seite zu stellen.

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