Deutsche Vierteljahrsschrift fuer oeffentliche Gesundheitspflege, Volume 19F. Vieweg und Sohn, 1887 - Hygiene |
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... Vorschriften über das Verfahren bei epidemischen ansteckenden Krankheiten . . Erlass des Königl . Württembergischen Ministeriums des Inneren vom 12. Mai 1886 , betr . polizeiliche Controle des Milchverkehrs . 539 Neu erschienene ...
... Vorschriften über das Verfahren bei epidemischen ansteckenden Krankheiten . . Erlass des Königl . Württembergischen Ministeriums des Inneren vom 12. Mai 1886 , betr . polizeiliche Controle des Milchverkehrs . 539 Neu erschienene ...
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... Vorschriften über das Verfahren bei epidemischen ansteckenden Krankheiten . . Erlass des Königl . Württembergischen Ministeriums des Inneren vom 12. Mai 1886 , betr . polizeiliche Controle des Milchverkehrs . 539 Neu erschienene ...
... Vorschriften über das Verfahren bei epidemischen ansteckenden Krankheiten . . Erlass des Königl . Württembergischen Ministeriums des Inneren vom 12. Mai 1886 , betr . polizeiliche Controle des Milchverkehrs . 539 Neu erschienene ...
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... Vorschriften für die Bedienung des Apparates geben zu können . „ Mein verehrter Herr Correferent beabsichtigt nun , über die Controle , über den Betrieb und über die Aufstellung solcher Anlagen in den Gemeinden weitere Mittheilungen zu ...
... Vorschriften für die Bedienung des Apparates geben zu können . „ Mein verehrter Herr Correferent beabsichtigt nun , über die Controle , über den Betrieb und über die Aufstellung solcher Anlagen in den Gemeinden weitere Mittheilungen zu ...
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... Vorschriften ist Caution zu stellen und Garantie für die Leistungsfähigkeit des Apparates auf zwei Jahre zu übernehmen . Ueber die Bedeutung des Manometers für Apparate mit gespannten strömenden Dämpfen theile ich noch Folgendes mit ...
... Vorschriften ist Caution zu stellen und Garantie für die Leistungsfähigkeit des Apparates auf zwei Jahre zu übernehmen . Ueber die Bedeutung des Manometers für Apparate mit gespannten strömenden Dämpfen theile ich noch Folgendes mit ...
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... Vorschriften des § . 16 des Sanitätsregulativs vom 8. August 1835 , welche aber weder dem Stand- punkte der neueren Hygiene , noch der sonstigen neueren Gesetzgebung ent- sprechen . Es liegt aber meines Erachtens nicht nur im Interesse ...
... Vorschriften des § . 16 des Sanitätsregulativs vom 8. August 1835 , welche aber weder dem Stand- punkte der neueren Hygiene , noch der sonstigen neueren Gesetzgebung ent- sprechen . Es liegt aber meines Erachtens nicht nur im Interesse ...
Contents
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Common terms and phrases
Abdeckerei Abwässer Aerzte allg Anlage Anstalt ansteckenden Apparate Arbeiter Arch ärztliche bereits Bericht besonders bestimmt betr betreffenden Blei Bleiröhren Bordeaux Braunschweig Breslau Cadaver Canäle Canalisation Canalwasser Centralbl chemischen Cholera Controle d'hyg Desinfection Desinfectionsanstalten desinficirenden desshalb deutschen Diphtherie Einrichtungen Epidemie Erfahrungen Erkrankten Erlass ersten Fällen Fleisch Fortschr Frankfurt Geimpften Ges.-Ing Gesundheit Gesundheitsamtes Berlin grosse Grundwasser Gsndpflg Haus Health Herren Höhe Hygiene hygienischen Impfung Jahre Journ kais Kinder klin königl Kranken Krankenhäuser Krankheiten letzten lichen London Lymphe Maassregeln Mark méd Med.-Ztg Milch Milzbrand Mittheilungen möglich München und Leipzig muss nöthig nothwendig öffentliche Gesundheitspflege Paris Pneumonie Pocken Polizei preuss Proc Quecksilber Referat Reinigung Rieselfelder sanitären Scharlach Schmidt's Jahrb Schmutzwasser Schutzimpfungen Schweine soll sowie Stadt städtischen Syphilis thatsächlich Theil Thiere Trichinen Tuberculose Typhus Ueber unserer Untersuchungen Untersuchungsanstalten Vereins Verhältnisse Veröff Verordnung viel Vierteljahrsschrift VIII Vjhrschr Wasenplätze Wasser Wasserdampf Wasserversorgung Wehschr Weise Wien wohl XXIV XXXIII Zahl Ztschr
Popular passages
Page 209 - Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 (Reichs-Gesetzblatt S.
Page 181 - Jahresbericht über die Verwaltung des Medicinalwesens, die Krankenanstalten und die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse der Stadt Frankfurt a. M.
Page 334 - Apparate müssen an allen Fugen durch dicke Lagen von Filz oder Wollenzeug oder durch Vorrichtungen von gleicher Wirkung so abgedichtet sein, dass das Eindringen des Staubes in den Arbeitsraum verhindert wird.
Page 507 - Aerztekammer, eine Liste der Wahlberechtigten aufzustellen. Dieselbe ist in jedem Kreise (Ober-Amtsbezirk) im Laufe des der Wahl vorhergehenden Monats Juni vierzehn Tage öffentlich auszulegen, nachdem die Zeit und der Ort der Auslegung vorher öffentlich bekannt gemacht sind. Einwendungen gegen die Liste sind unter Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen innerhalb vierzehn Tagen nach beendigter Auslegung der Liste bei dem Vorstaude der Aerztekammer — das erste Mal bei dem Regierungspräsidenten...
Page 506 - Approbation und während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder können, eingeleitet, oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist.
Page 334 - Theile der Anlage muss für die Arbeiter ein Wasch- und Ankleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vorhanden sein. Beide Räume müssen sauber und staubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden. In dem Wasch- und...
Page 517 - Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln , Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen, nicht rathsam sei.
Page 334 - Kontrollbuch muss enthalten: 1. den Namen dessen, welcher das Buch führt, 2. den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes, 3.
Page 334 - Schlemmen und Nassmahlen, ist die Handarbeit durch Anwendung mechanischer Vorrichtungen soweit zu ersetzen, dass das Beschmutzen der Kleider und Hände der dabei beschäftigten Arbeiter auf das möglichst geringe Mass beschränkt wird. Das Auspressen von Bleiweissschlamm darf nur vorgenommen werden, nachdem die in letzterem enthaltenen löslichen Bleisalze vorher ausgefällt sind. § 7. In Anlagen, welche zur Herstellung von Bleifarben und Bleizucker dienen, darf jugendlichen Arbeitern die Beschäftigung...
Page 334 - Bleisalzen stattfindet, darf der Arbeitgeber nur durch Arbeiter ausführen lassen, welche zuvor die Hände entweder eingefettet oder mit undurchlässigen Handschuhen, versehen haben.