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Bertrand de Moleville; die Papiere sind dessen vorlängst bekannte Histoire de la révolution.

Auch andere Zeitgenossen vernachlässigte jedoch unser Autor nicht. Obwohl er bei der Erzählung der Mißhelligkeiten, in welche Dumouriez durch die Mission Semonville's mit dem Hofe von Turin gerieth, woran sich das wichtige Dekret knüpfte, welches dem Dumouriez einen geheimen Fonds von 6 Millionen bewilligte, Moleville von S. 351 bis 355 wieder abschrieb (Moleville VII, 332 bis 336) lächerlich, wenn dann bei beiden Dumouriez,,exhale son courroux patriotique" so verschmäht er doch auch die Ar= beiten des Dumouriez selber nicht; das erste Capitel des vierten Buches der Vie du général Dumouriez ist auf eine oder die an= dere Weise fast wörtlich in die Memoiren übergegangen 1).

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Und so haben wir denn statt originaler Memoiren, welche das Innere der Begebenheiten auf neue Weise aufzuschließen vermöchten, nichts als die wohlbekannten Notizen, eine Compilation, die zuweilen in Plagiat ausartet.

Ich will indeß damit nicht sagen, daß nicht in diese Sammlung auch originalere, bedeutendere Notizen eingedrungen seien; nur ist es schwer, fie aus dem Wust herauszufinden. Ist man einmal mit einem Buche so weit, daß man einen so handgreiflichen Miß= brauch fremder Arbeiten darin erblickt, so verliert man die Lust, es weiter zu studiren. Auch dürfte des Echten nicht gar viel sein. Wenn der Verfasser, wie er sich die Miene giebt, wirklich die Negociationen des preußischen Cabinets kannte, so hätte er z. B. über die geheime Sendung des Mallet du Pan und dessen Verhandlungen mit Cobenzl und Haugwiß aufgeklärt sein müssen. Allein er sagt S. 393-400 kein Wort, was sich nicht aus Moleville's achtem Bande, S. 39 fg. und S. 321 entnehmen ließe; es ist nichts

13. B. Mémoires d'un homme d'état, T. I, p. 299. La nomination de Dumouriez au ministère avait singulièrement aigri le cabinet autrichien, qui regardait le choix des nouveaux ministres de Louis XVI comme un triomphe de la faction des jacobins contre laquelle le prince de Kaunitz avait lancé plus d'un manifeste qui, loin de leur nuire, les rendaient plus importans. Non-seulement la première dépêche de Dumouriez avait été mal reçue, mais le prince de Kaunitz ne daignait plus traiter lui-même avec l'ambassadeur de France. Le vice-chancellier de cour et d'état, comte Jean-Philippe de Cobentzl, était chargé de ce soin. Vie du général Dumouriez, tome II, p. 219. 220. 221. Elle regarda ce choix comme un triomphe de la faction des Jacobins, contre lesquels le prince de Kaunitz venoit de lancer sa diatribe qui bien loin de leur nuire les avoit rendus plus importans. Cette dépéche fut mal reçue. Mais depuis le changement de ministère en France, Mr. de Kaunitz ne daignoit plus traiter lui-même avec l'ambassadeur de France, et Mr. de Cobentzl étoit chargé de ce soin.

als Abschrift und an einer Stelle wenig glaubwürdige Amplification des dortigen Stoffes.

Wie viel besser hätte der Herausgeber gethan, was er etwa besigen mochte, mitzutheilen, wie es war! Freilich würde dann sein Werk nicht so angeschwollen sein, und es hätte ohne Zweifel we niger Aufsehen gemacht, da man die Armuth auf den ersten Blick übersehen haben würde; aber wenigstens einiges Verdienst hatte er sich erworben und vielleicht einen oder den anderen Punkt glaubwürdig aufgeklärt, während wir ihm jest auch nicht das mindeste Vertrauen schenken können.

Wahrhaftig, unser Autor ist nicht der einzige, der seine Bücher auf die bezeichnete Weise zusammenbringt. Wenn man sich in die Bibliothek von Memoiren vertieft, welche über die französische Re= volution erschienen sind, wie unermeßliche, zahllose Wiederholungen, wie wenig Originales bekommt man zu lesen!

Es wird eine Art von Directorium dazu gehören, um aus alle den bänderreichen Werken herauszubringen, was einem jeden ei= gen ist, worin es etwa Glauben verdienen möchte.

3. Zum Vertrage vom 7. Februar 1792.

Reuß an Kauniz.

Berlin, 22. Januar 1792.

,,Die Herren Minister äußerten sich in Betref des vorseyenden Allianz-Geschäftes über die Punkte, welche sie einiger deliberation zu unterliegen dafürhielten, und welche sie mich ersuchten vorläufig E. 2. zu erleuchteter Einsicht vorzutragen: Dem ungeachtet würde ich (wie sich des Königs Mt. geäußert hätten) künftige Mittwoche ersucht werden, mich zur ersten Konferenz einzufinden, um die Vollmachten uns einander vorzuzeigen, und die mehrsten Artikel, in welche der König vollkommen einstimme, einstweilen festzusehen. Der erste Punkt betrifft: wie weit es unter beyden Höchsten Mächten ausgemacht werden möchte, sich für die künftige Ruhe in Poblen zu interessiren: worüber das hiesige Ministerium sich in der unterm 14. dieses gehorsamst eingesandten Nota schon umständlich geäußert zu haben glaubt, und E. L. hochgeneigten Verbescheidung verehrend entgegensieht.

Die 2. Beobachtung bezieht sich auf den 2. Artikel des acte séparé, in welchem von den secours et assistance réciproque bey entstehenden Unruhen die Rede ist. Hier meint Gr. v. Schulenburg: es könnten, im Falle, daß in entlegenen nicht zu Deutsch

land gerechneten Provinzen Unruhen entstünden, beyde Mächte in Verlegenheit kommen, wenn dieser Punkt einst dahin ausgelegt werden möchte, daß die versprochene Hülfeleistung sich bis dahin er= strecken möge; daher hielt er unvorgreiflich dafür, daß es ersprieslich seyn würde, die Länder zu nennen, welche hiezu geeignet seyn sollten: als Böhmen, Mähren, Schlesien, alle zum deutschen Reich gehörigen Befihungen, Brandenburg, Pommern, die Niedersächsischen und Westphälischen Provinzen u. s. w., indem es die größten Schwierigkeiten leiden würde, wenn Preußen nach Ungarn, May= land u. s. w., und Desterreich nach Preußen, Litthauen oder der= gleichen Länder Hülfe zu senden sich verpflichtet hätten. Hingegen seh keineswegs seine Meinung, daß sich diese Anmerkung auf den 4., 5. und folgende Artikel des Allianz-Instruments erstrecke, in welchen von einem auswärtigen feindlichen Angriff die Rede sey, allwo die versprochene Hülf nicht anders eingeschränkt werden könne, als es schon erleuchtet auseinandergesezt sey.

Der 3. fich ergebende Umstand bezieht sich auf den Wunsch, daß im Kontext des 7. Artikels des Allianz-Instrumentes bey den Worten d'inviter de concert d'autres cours alliées et amies etc. die Ausdrücke so gewählt werden möchten, daß eine oder die andre Macht, mit welcher man in gutem Einverständniße gewesen wäre, nicht glauben könne, darunter verstanden worden zu sehn, welche nicht gemeint wären, indem doch eigentlich nur die Absicht auf Rußland und die Seemächte zu gehen schiene.

Schließlich ersuchte mich Hr. Gr. v. Schulenburg inständig, diese seine Bemerkungen nicht für Sucht, Hindernisse aufzusuchen, sondern vielmehr für die beste Meinung anzusehen, daß sich mit der Zeit nichts vorfinden möchte, was zu der mindesten Unzufrieden= heit Anlaß geben könnte, und mich zu bemühen, diese Vorstellungen E. L. in diesem wahren Lichte unterthänig vorzutragen.

Wegen des 1. Punktes schränkte ich meine Antwort darauf ein, daß ich E. L. schon die pflichtmäßige Anzeige von den hiesigen Bedenklichkeiten eingesendet hätte und E. L. verehrte Befehle ge= wärtig wäre, welche mein Verhalten leiten würden.

In Rücksicht auf die 2. Bemerkung, erinnerte ich zwar nur als meine eigene Meinung, daß das Wohl der Staaten mir doch zu erheischen schiene, daß eine Macht der Andern Hülfe versichert wäre, wenn sie zu Dämpfung der Unruhen in entfernten Provinzen ihre Kräfte aus den im Traktate benannten herausziehen müßte, und daß sie alsdann für die Sicherheit derselben eine hinlängliche Unterstüßung gewärtigen könne; welches im acte secret eingerückt werden könne 2c., welchem Hr. Gr. v. Schulenburg sehr willig beypflichtete.

Ueber den 3. Punkt, sagte ich dem Hrn. Gr. von Schulen

burg, würde ich sowie über die vorhergehenden E. 2. meinen ge= horsamsten Bericht einsenden, und hochdero erleuchtete Entscheidung über einen wie über den andern erwarten.

Die Hrn. Minister fügten hinzu: sie könnten mir ihren frohen Antheil nicht genug bezeigen, dieß glückliche Ereigniß zu Stande kommen zu sehen, das der Graf Finkenstein in seinem Innern schon lange gewünscht habe, und baten mich beyde, E. L. ihrer innigen Verehrung zu versichern.

Ich kann übrigens nicht anders als bezeugen, daß beyde Hrn. Minister mir seit meiner Zurückkunft aus Prag mit wahrem und Andere ausschließendem Vertrauen begegnen; welches freylich den Neyd Derjenigen, welche ehemals sogar alle Depeschen zu lesen bekamen, ziemlich erregt, ohne daß das Ministerium fich weiter daran kehrt.

Hr. Gr. v. Schulenburg, welcher all diesem vollkommen bey= stimmte, schloß damit, mich zu ersuchen, E. L. um baldige hohe Weisungen unterthänig zu bitten, damit das so erwünschte Geschäft ohne Aufschub zu Stande gebracht werden möchte, zu welchem der König und sein Ministerium mit dem größten empressement schritten und dadurch das dauerhafte Wohl beyder Staaten so ge= wiß gegründet würde."

Reuß an Kauniz.

Berlin, 26. Januar 1792.

„Eure Liebden geruhen aus dem pflichtmäßig in Abschrift bey= geschlossenen Konferenz-Protokoll zu ersehen, wie nach wechselseitig abgelegten Komplimenten und Vorzeigung der beyderseitigen Vollmachten, und nachdem zu der Vorlesung der von E. L. entworfenen Allianz-Artikeln geschritten worden war, das corps de l'alliance mit der Bestimmung des Aequivalents der Hülfstruppen im Gelde (welche ich mit E. L. erleuchteten Weisung unvorgreiflich übereinkommend halte) und mit der einzigen Veränderung im 7. Artikel (welche ich nach E. L. mir ertheilten hochverehrten Erlaubniß, da fie nicht wesentlich und der eigentliche Sinn nur umständlicher erörtert ist, einschalten lassen zu dürfen, mich unterfange) als fest= gesezt angenommen worden ist.

Ob wir nun gleich zu den articles séparés und dem article secret übergiengen, so konnte es hier zu keinem Schluß kommen, indem ich wegen der Anmerkung bey dem 2. Artikel des acte séparé - daß nämlich die versprochene effective Hülfe sich nur auf die deutschen Länder erstrecken möchte, wovon ich unterm 22. dieses

schon gehorsamste Anzeige gemacht habe und wegen der engagements in Rücksicht auf Pohlen, Allerhöchsten Befehl einholen zu müssen glaubte: indessen gieng mein vorläufig und unvorgreiflich vorgeschlagenes expedient daß nämlich dieser zweyte Artikel im acte séparé zur Warnung aller beyderseitigen Unterthanen wörtlich stehen bleiben möchte, aber in dem article secret so erläutert werden könnte, wie es das hiesige Ministerium vorgeschlagen hätte, doch so, daß ausdrücklich stipulirt würde, daß, im Falle diese deutschen Provinzen zu Dämpfung entfernter Unruhen von Truppen und Sicherheit entblößt werden müßten, der casus der Hülfleistung und Sicherstellung dieser genannten deutschen Länder eintretten und die Hülfleistung ertheilet werden müßte, wenn sie requiriret würde doch einstimmig durch, so daß die HH. Minister diesen Vorschlag zur Genehmigung einstweilen vorlegen wollten.

Als wir so weit gekommen waren, nahm Graf Finkenstein das Wort wieder und sagte: der König habe ihm noch aufgetragen, mich bey dieser Gelegenheit von folgendem zu benachrichtigen, und damit ich im Stande sey, vollkommen Bericht darüber abzustatten, mir diese Note einzuhändigen: er könne mich versichern, daß der König nur nothgedrungen sich zu der öffentlichen Annahme der Abdankung des Hrn. Markgrafen entschlossen habe, indem Hochdeffen absolute Weigerung zu irgend einigen Landesherrlichen Verfügungen schon zu Unordnungen und Unruhen im Lande mehrern Anlaß gegeben hätte, und derenselben noch mehrere besorgen ließ; da überdieß der Aufschub, von S. Kayserl. M. das Lehen über diese Markgrafenthümer zu empfangen, zu einem Lehensfehler würde, auch bey den Reichstagsversammlungen zu Regensburg dadurch eine Fürstenstimme fehle u. s. tv. Der König schmeichle sich daher von dem freundschaftlichen Vertrauen S. M. des Kaysers, welches er immer mehr zu verdienen sich bestreben werde, Allerhöchstdieselben würden diesen Entschluß, zu welchem die Umstände nöthigten, nicht zum Uebel auszulegen geruhen; um so mehr, da Allerhöchstdieselben vor einiger Zeit dieß arrangement zwischen dem Hrn. Markgrafen und dem Könige zuzugeben geruhet hätten: der König fähe es aber als seine Pflicht an, und säume nicht, derselben nachzukommen, vor allen Dingen sich gegen S. Kayserl. M. im vollen Vertrauen auf Allerhöchste Gnade und Freundschaft darüber zu eröffnen. Die offiziellen Schreiben des Königs an S. M. den Kayser würden erst künftigen Posttag den 28. an den Freih. v. Jacobi abgeschickt werden, welcher sich die allerhöchste Gnade auszubitten haben würde, sie Allerhöchstdemselben zu überreichen.

Hierauf wurde die Note vorgelesen und mir eingehändigt; wobeh ich sehr ernsthaft erwiederte, da S. M. der König ausdrücklich wünschten, S. Kayserl. M. vorläufige Nachricht von dieser

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