MATERIALIEN FÜR MÜNZGESETZGEBUNG UND DABEI ENTSTEHENDE ERÖRTERUNGEN. •F.C. Cleyanun Staatsmännern und Rechtsgelehrten zur FRANKFURT A. M., IN DER ANDREÄISCHEN BUCHHANDLUNG. 1 8 2 2. VORREDE. Das Münzwesen stehet mit der Wohlfahrt der Staaten und ihrer Bewohner in der innigsten Verbindung und ein zerrüttetes Geldwesen wirkt, krebsartig, auf jedes öffentliche und Privatverhältniss ein. Darum war dem Punkt des Münzwesens bei den vormaligen Reichs- und Kreisverhandlungen m. s. deshalb u. a. Hirsch's Münzarchiv. Th. 2. Seite 44. nach Religion und Justiz der nächste Platz angewiesen. Darum findet man davon in allen vormaligen Wahlcapitulationen gehandelt, während darin gar vieler anderer, auch hohen, Regalien - obgleich sie sonderlich zu jenen gehören, welche, in der Regel, Profit abzuwerfen bestimmt sind, das Münzwesen aber hierzu ohne Benachtheiligung von Land und Leuten nicht zu qualificiren ist gar nicht gedacht worden. Deswegen nicht, weil auch ohne deren Vorhandenseyn und Pflege Staaten wohl bestehen können, was in Betreff des Münzwesens nicht der Fall ist. Und folgerecht muss die vorbemerkte altdeutsche Fachreihe gewesen seyn, da noch zu Anfang dieses neunzehnten Jahrhunderts, als Frankreich aus der revolutionären Anarchie gerissen ward, daselbst, gleichzeitig mit Religion und Justiz, das Münzwesen (1803) geordnet wurde. Kaiser Franz I. hat in einem, in Hirsch's Münzarchiv Th. 8. S. 118 zu findenden, am 13. August 1759 ins Reich erlassenen, Edicte die Nothwendigkeit der Abstellung des damals statt gefundenen Münzunfugs durch das Anfügen begründet: weil ,,durch dieses stille Uebel und ,,dessen heimlichen Zwang das ,,Werthe deutsche Vaterland und je,,der dessen Inwohnern insbesondere ,,an dem seinigen Vermögen noch ,,mehr als durch die Wuth des Kriegs ,,selbsten, ausgesogen und in der „Folge gänzlich zu Grunde gerich,,tet werden.".. Es ist also auch zu erwarten, dass dem Scheidemünzunfug*) und den übrigen Münz auswüchsen der jezzigen Zeit baldigst ein Ende gemacht werden wird. 2 *) Schon giebt es Groschen mit welchen bis in die 40 und Sechskreuzerstücke, mit welchen bis in die 30 Procent weniger innerer Werth gegeben wird, als mit dem Conventionsgeld, neben welchem sie vorkommen. |