ACTENSTÜCKE zur Geschichte des Verhältnisses von Staat und Kirche im XIX. JahrhundertGeorg Olms Verlag |
Other editions - View all
Common terms and phrases
Agnozzi Altkatholiken Amtes anerkannt Anerkennung Angelegenheiten Anmerkung Anordnungen Anstalten apostolischen Artikel Ausübung Baiern Behörde Berathung Bern Beschlüsse besonderen bestehenden Bestimmungen betreffend Bezug Bischof Bisthums Bundesrath Bundesverfassung bürgerlichen christlichen Concil Concordates Confession confessionell Cultus Cultusministers deutschen deutschen Reiches Deutschland Diöcese Dogma Episcopates Erklärung Erlass Ermland Erzbischof Falle Freiheit Frieden Fürsten Gehorsam geistlichen Gemeinden Genehmigung Genf Gesellschaft Jesu Gesetz Gesetzentwurf Gesetzgebung Gewalt Glaubens Gott Grund Grundsätze heiligen Stuhles Herr Jahre Josephinismus Juli Juni Kaiser Kantons Kantons Bern Kantons Genf katholischen Kirche Kirchendiener Kirchenvorstand kirchlichen König Landes Lehre lichen Maigesetze Majestät März Minister Mitglieder muss neuen nothwendig Oesterreich öffentlichen Orden Ordnung Papst päpstlichen Personen Pfarrer Pflicht Pfründen Pius Pius IX politischen Preussen preussischen Priester Recht Regierung Religionsgesellschaft religiösen römisch-katholische Kirche Römische Curie Schreiben Schulen Schweiz soll sowie staatlichen Staatsgesetze Staatsgewalt Staatsregierung Stande Synode Thatsachen Theil unserer Urtheil vaticanischen Verfassung Verhältnisse Verordnung Verwaltung Volkes Vorschriften Wahl Weise weltlichen Zuchtmittel
Popular passages
Page 64 - Pontefice, oltre la dotazione stabilita nell'articolo precedente, continua a godere dei palazzi apostolici Vaticano e Lateranense, con tutti gli edifizi, giardini e terreni annessi e dipendenti, non che della villa di Castel Gandolfo con tutte le sue attinenze e dipendenze. I detti palazzi, villa ed annessi, come pure i Musei, la Biblioteca e le collezioni d'arte e d'archeologia ivi esistenti, sono inalienabili, esenti da ogni tassa o peso e da espropriazione per causa di utilità pubblica.
Page 54 - Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten Unterthan bezeichnen, mit Sorgfalt gepflegt werden, und dass ich nicht dulden will, dass von der mir untergebenen Geistlichkeit in entgegengesetztem Sinne gelehrt und gehandelt werde.
Page 43 - Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.
Page 46 - Selig bist du, Simon, des Jonas Sohn; denn Fleisch und Blut hat es dir nicht geoffenbart, sondern mein Vater, der im Himmel ist. Und ich sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.
Page 22 - Landes gewissenhaft beobachten und besonders dahin streben will, dass in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten...
Page 212 - Die Kantone sorgen für genügenden Primarunterricht, welcher ausschließlich unter staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können.
Page 314 - Ein geistliches Amt darf in einer der christlichen Kirchen nur einem Deutschen übertragen werden, welcher seine wissenschaftliche Vorbildung nach den Vorschriften dieses Gesetzes dargethan hat und gegen dessen Anstellung kein Einspruch von der Staatsregierung erhoben worden ist.
Page 66 - Sono aboliti l'exequatur e placet regio ed ogni altra forma di assenso governativo per la pubblicazione ed esecuzione degli atti delle Autorità ecclesiastiche.