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Mittheilungen.

Aus dem Bericht des eidgenössischen Handels- und Landwirthschaftsdepartements über seine Geschäftsführung im Jahr 1883.

I. Forstwesen.

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Appenzell A. Rh. hat beschlossen statt wie bisher mit Innerrhoden gemeinschaftlich für sich allein einen Oberförster anzustellen und dafür die drei Bezirksförsterstellen aufzuheben. Die Bestimmungen über die Ablösung der Waldservituten erlitten zweckmässige Veränderungen. Die Regierung von Appenzell I. Rh. wurde eingeladen, für sich allein einen wissenschaftlich gebildeten Forstbeamten anzustellen. Nidwalden hat die Anzahl der Forstreviere von fünf auf drei vermindert. Die Regierung von Glarus hat ihre Polizeikommission beauftragt, für Anstellung eines wissenschaftlich gebildeten Gehülfen des Oberförsters besorgt zu sein. Graubünden ist der Einladung zur Anstellung weiterer wissenschaftlich gebildeter Förster noch nicht nachgekommen, hat jedoch für Aushülfe zum Entwurf von Wirthschaftsplänen einen Kredit ausgesetzt. Tessin hat einen vierten Kreisförster angestellt, es bleibt jetzt nur noch eine Stelle zu besetzen. Wallis hat ebenfalls einen vierten wissenschaftlich gebildeten Förster angestellt, hat aber noch zwei Stellen zu besetzen; die zu niedrigen Besoldungen wurden noch nicht aufgebessert.

Die Schweiz zählt Ende 1883 149 wissenschaftlich gebildete Forstbeamte, wovon 106 im eidgenössischen und kantonalen Dienst und 43 in demjenigen der Gemeinden. Auf einen Forstbeamten fallen durchschnittlich 5475 ha Wald, im Minimum 2808 ha im Kanton Schaffhausen, im Maximum 18,096 ha im Kanton Thurgau. Im eidgenössischen Forstgebiet beträgt das Maximum 12,672 im Wallis.

Die Zahl der Unterförster im eidgenössischen Forstgebiet in 10 Kantonen, die solche besitzen, beträgt 216, wovon auf Graubünden 86, auf St. Gallen 38, auf Wallis 32, auf Tessin 27, auf Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Freiburg und Appenzell I. Rh. 2 bis 9 kommen.

Schweiz. Zeitschr. f. d. Forstwesen IX.

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Zur Heranbildung von Unterförstern fand letztes Jahr kein Kurs statt, dagegen wurde ein kurzer bautechnischer Kurs für wissenschaftlich gebildete Forstbeamte vom 21. bis 25. Oktober abgehalten, er zählte zwölf Theilnehmer. Diese Kurse sollen dazu dienen, die Forstbeamten zur Verbauung von Lawinen, Steinschlägen, Erdschlipfen und kleineren Wildbächen zu befähigen.

Die Ausscheidung der Schutzwaldungen konnte im Berichtsjahr zum Abschluss gebracht werden. Bewilligungen zur Rodung von Schutzwaldungen gegen vollen Ersatz durch neue Waldanlagen wurden fünf für eine Gesammtfläche von 1,48 ha ertheilt. Neue Anlagen von Waldungen fanden hauptsächlich in den Kantonen Bern, St. Gallen und Tessin statt. Luzern macht auf einer angekauften Staatsdomäne in Obwalden Aufforstungen.

Den Verbauungen von Wildbächen etc. folgen die Aufforstungen nicht immer rasch genug und die ausgeführten werden nicht überall hinreichend gegen den Weidgang geschützt.

Die von acht Kantonen im Berichtsjahr zum Bezug von Bundesbeiträgen angemeldeten und genehmigten Projekte über Aufforstungen und zum Theil damit verbundene Verbaue belaufen sich auf einen Gesammtkostenvoranschlag von Fr. 202,420. 90 und stellen sich wie folgt zusammen:

1. Bern, 7 Projekte (Weissbrettzug, Balenwald, Rizwald, Niederhorn, Bäuertwald, Thalweidli, Bleike)...

Kosten

Beiträge aus der
betrag. Bundeskasse. Hülfsmillion.
Fr.
Fr.
Fr.

Zusammen.

Fr.

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25,927.65

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17,553.50

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Uebertrag 144,436. 40 65,504. 61

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43 Projekte 202,420. 90 85,508. 41 8,975. 73 94,484. 14

An sechs Kantone wurden für im Berichtsjahr ausgeführte Aufforstungen und Verbaue Fr. 37,830. 98 Beiträge ausgerichtet, wovon Fr. 30,673. 69 aus der Bundeskasse und Fr. 7,157. 29 aus der Hülfsmillion. Dieselben vertheilen sich wie folgt auf genannte Kantone:

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Die Pflanzschulen nehmen einen Flächeninhalt von 71,69 ha ein, gesäet wurden in dieselben 3034,85 kg Samen. In den Wald wurden gesäet 812,50 kg Samen und gepflanzt 4,788,666 verschulte und 617,015 unverschulte, zusammen 5,405,681 Nadelholz und 160,624 verschulte und 159,965 unverschulte, zusammen 320,589 Laubholzpflanzen. Die Leistungen im Pflanzgeschäft blieben etwas hinter den vorjährigen zurück.

Die Weidenkulturen finden von Jahr zu Jahr mehr Verbreitung; die grössten regelrecht angelegten Korbweidenheger liegen im Kanton St. Gallen mit 6,48 ha. Die schweizerische Gesandtschaft in Washington sandte Stecklinge von Salix cordata var. vestita.

Rücksichtlich der Ausscheidung von Wald und Weide hat der Bundesrath das Departement mit dem Auftrage betraut, unter billiger Berücksichtigung der obwaltenden einschlägigen Verhältnisse auf Erhaltung und zweckmässige Bewirthschaftung der zum Theil als Weide dienenden Holzbestände hinzuarbeiten und, wo der Landschutz dies erfordert, eine dichtere Bestockung der Weiden und Mäder oder deren vollständige Wiederbewaldung zu verlangen. Zugleich wurden die Kantone eingeladen, über den Fortgang der Waldvermarkung Bericht zu erstatten und dieselbe möglichst zu fördern.

Für die Triangulation I., II. und III. Ordnung im eidgenössischen Forstgebiet ist im Interesse der Waldvermessung ein Kredit von 15,000 Fr. ausgesetzt; in den Kantonen Zug und Schwyz wurde sie beendigt und in den Kantonen St. Gallen, Appenzell, Glarus und Graubünden fortgesetzt. Die ungünstige Sommerwitterung wirkte verzögernd auf die Arbeit. Die Triangulation IV. Ordnung wurde in den Kantonen Appenzell A. Rh. und Graubünden fortgesetzt.

Zur Vermessung der Waldungen im eidgenössischen Forstgebiet wurde den Kantonen eine Instruktion zugestellt und verlangt, dass diese Arbeit nur konkordatsgemäss patentirten Geometern übertragen werde. Vermessen wurden im Berichtsjahr 2895,55 ha.

Die im Geschäftsjahr entworfenen und genehmigten provisorischen Wirthschaftspläne erstrecken sich auf eine Waldfläche von 8538,26 ha und die definitiven auf eine solche von 5141,46 ha.

Holz- und Weiderechte wurden, theils durch Abtretung von Wald, theils mit Geld, 16 abgelöst. Die Geldleistung belief sich auf 42,229 Fr., wovon 39,000 Fr. auf den Kanton Bern (Fiskus) fallen.

Mit Ausnahme zweier von der Walliser Regierung bewilligten Holzschläge gab der Holzbezug keine Veranlassung zum Einschreiten.

Betreffend die Errichtung einer Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen haben Kommissional verhandlungen stattgefunden. Die Kommission empfiehlt die Einrichtung einer solchen einstimmig. Für die Beobachtung der Hagelschläge durch die Forstbeamten wurde eine Instruktion aufgestellt. Die vom eidgenössischen Forstinspektorat ausgearbeitete Schrift: „Der Frostschaden des Winters 1879/80 und des Spätfrostes vom 19./20. Mai 1880“ wurde sämmtlichen Kantonsregierungen und den Forstbeamten übersandt. An der Landesausstellung betheiligte sich das Departement für Handel und Landwirthschaft, Abtheilung Forstwesen, namentlich mit statistisch-kartographischen und literarischen Arbeiten und erhielt ein

Diplom.

II. Jagd.

Einem Gesuch des Jäger- und Wildschutzvereins Diana um Bewilligung zur Jagd auf Zugvögel im Frühling konnte nicht entsprochen werden, weil dasselbe eine Revision des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz involvirt hätte.

In der Begrenzung der Jagdbannbezirke wurden im Interesse des Jagdschutzes und der Jagd auf Wasservögel einige Aenderungen von untergeordneter Bedeutung vorgenommen. Dem Gesuch der Kantone Tessin und Freiburg um Verlegung der Bannbezirke konnte nicht entsprochen werden. Für die Jagdinspektoren wurde eine Instruktion erlassen.

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