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Im Engadin, dem Lande der Arven, wo die Arvenerziehung seit Jahrzehnten mit gutem Erfolg betrieben wird, verwenden die Förster, um sich vor dem Mäuse- und Vögelfrass zu schützen, in ihren Pflanzgärten starke lärchene Kasten, von etwa 1 m Breite, 2,50 m Länge und 60 cm Tiefe, die durch eine Wand in zwei Abtheilungen zerfallen und in den Boden eingesetzt werden. Jede Abtheilung wird mit einem so engen Drahtgitter bedeckt, dass die Mäuse nicht durchzuschlupfen vermögen. Ein solcher Doppelkasten kommt auf 50-60 Fr. zu stehen und enthält bei gelungener Vollsaat durchschnittlich 10 bis 12,000 Pflänzlinge.

Möge diese meine Anregung den geehrten Kollegen im Hochgebirge zu recht zahlreichen Arvensaaten Veranlassung bieten.

Ueber Ergänzung und Pflege der Jungwüchse.

In denjenigen Theilen des Landes, in denen die Verbesserung der Forstwirthschaft schon seit längerer Zeit ernstlich angestrebt wird, zeigen die Waldbesitzer zur Wiederaufforstung der Schläge und Blössen grosse Bereitwilligkeit. An den meisten Orten geben sie sich auch Mühe, die diessfälligen Arbeiten rechtzeitig und sorgfältig auszuführen und freuen sich des guten Erfolges derselben. Die natürliche Verjüngung und die damit verbundene schwierigere Schlagführung sind weniger beliebt, die Abneigung gegen dieselbe ist jedoch im Abnehmen, seitdem sich auch den minder aufmerksamen Beobachtern die Wahrnehmung aufdrängt, dass die Weisstanne bei Fortsetzung der rücksichtslosen Kahlschlagwirthschaft trotz ihrer Berücksichtigung bei der Anpflanzung der Schläge allmälig verschwinde. Bald wird die natürliche Verjüngung der Buchen- und Weisstannenbestände und der stark mit diesen Holzarten gemischten Waldpartien auf keine erheblichen Schwierigkeiten mehr stossen.

Auch da, wo ernste Schritte zur Einführung einer geordneten Wirthschaft erst seit Anwendung des eidg. Forstgesetzes gethan wurden, findet die Anordnung der Aufforstung der Schläge und Blössen geringeren Widerstand als die Durchführung mancher anderen eben so dringenden Verbesserungen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass man in nicht gar ferner Zeit auch in einem Theil der Gebirgs

waldungen vor zu weiter Ausdehnung der künstlichen Aufforstungen und der damit verbundenen Kahlschlagwirthschaft warnen und ernstlich auf Förderung und Begünstigung der natürlichen Verjüngung dringen muss.

Die Pflege der Kulturen und natürlichen Verjüngungen hat sich geringerer Gunst zu erfreuen als die Bepflanzung der Schläge und Blössen. Gar mancher Waldbesitzer glaubt, er habe mit Letzterer für die Erhaltung und Verbesserung seiner Waldung genug gethan und erfreut sich daher nicht des Erfolges, den er erwartete. Wer gute, an der Zwischen- und Hauptnutzung volle Erträge liefernde Bestände erziehen will, darf die Säuberung und Ergänzung der Jungwüchse nicht versäumen, sondern muss derselben eben so viel Fleiss und Aufmerksamkeit zuwenden wie deren Gründung.

Bei der Pflege der jungen Bestände kommt zunächst die Ausbesserung der Lücken in den natürlichen Verjüngungen in Betracht; von der rechtzeitigen und sorgfältigen Ausführung derselben hängt die zukünftige Beschaffenheit der Bestände in hohem Mass ab. Beim allmäligen Abtrieb des alten Bestandes kann sie schon im Besamungsoder Lichtschlag ausgeführt und durch Saat oder Pflanzung bewirkt werden; in manchen Fällen genügt die Bearbeitung des verunkrauteten Bodens vor dem Samenabfall. Nach vollständiger Räumung der Schläge vom alten Holz ist eine sorgfältige Durchgehung des Aufschlages oder Anfluges unter allen Umständen nöthig, weil auch da noch Ausbesserungen erforderlich sein können, wo solche schon unter dem Schutz der alten Bäume ausgeführt wurden.

Diese Ausbesserungen bieten eine sehr gute Gelegenheit, das Mischungsverhältniss zu verbessern und Holzarten in den Bestand zu bringen, welche derselbe nicht enthält, sie dienen also nicht bloss zur Kompletirung der Bestände, sondern auch zur Herstellung von Zuständen, wie sie unter den gegebenen Verhältnissen wünschenswerth erscheinen.

Bei allen Ausbesserungen ist darauf zu achten, dass:

1. Dieselben rechtzeitig, d. h. spätestens ein Jahr nach der Räumung der Schläge vom alten Holz ausgeführt werden; 2. an Stellen, wo die Verjüngung wegen Vermagerung des Bodens ausblieb, nicht die ursprünglich vorhandenen, sondern genügsamere Holzarten gesäet oder gepflanzt werden;

3. kleinere Lücken nicht mit Pflanzen ergänzt werden, welche schwächer sind als die in deren Umgebung stehenden.

In der Regel ist man bei den Ausbesserungen zu ängstlich, man ergänzt Lücken, über denen sich der Hauptbestand vor dem Stangenholzalter schliessen würde und muss daher die eingesetzten Pflanzen schon bei den ersten Durchforstungen wieder herausnehmen, wenn sie nicht gar schon vor der Einlegung derselben absterben. Vorsicht in dieser Richtung ist um so nöthiger, je bedeutender der Unterschied in der Grösse der schon vorhandenen und der nachzusetzenden Pflanzen ist. Im letzten Falle ist die Wahl schnell wachsender Holzarten zur Ausbesserung stark vorgerückter Jungwüchse nur dann gerechtfertigt, wenn man mit Sicherheit erwarten darf, dass die einzusetzenden die schon vorhandenen im Wachsthum noch überholen; im umgekehrten Falle ist es besser, langsam wachsende zu benutzen, weil man damit wenigstens den Zweck des Bodenschutzes erreicht. Die schnell wachsenden Holzarten fordern mit wenigen Ausnahmen zu freudigem Gedeihen eine starke Lichteinwirkung, die ihnen nur zu Theil wird, wenn sie sich über die andern erheben.

Neupflanzungen und Ausbesserungen müssen im folgenden Herbst oder Frühling nachgebessert, d. h. es müssen alle eingegangenen Pflanzen ersetzt werden. Eine Verzögerung oder gänzliche Unterlassung der Nachbesserungen hat stets lückige Bestände zur Folge. Alle Nachbesserungen müssen mit möglichster Sorgfalt und mit kräftigen Pflanzen ausgeführt werden, damit sie mit den schon vorhandenen im Wachsthum Schritt halten können. Ist zur Zeit der Nachbesserung schon Unkraut vorhanden, das die Pflanzen in ihrer Entwicklung hemmt, so ist dasselbe zu entfernen.

Schwieriger als die Nachbesserung der Pflanzungen ist diejenige der Saaten. Hiezu abermals die Saat anzuwenden, ist nicht zu empfehlen, weil der Boden für die Aufnahme des Samens umsoweniger empfänglich ist, als im ersten Frühling nach Ausführung der Saat in der Regel noch nicht mit Sicherheit beurtheilt werden kann, ob eine Nachbesserung nothwendig sei oder nicht. Die Nachbesserung kann daher erst im zweiten oder dritten Jahr erfolgen und muss dann mittelst Pflanzung vollzogen werden.

Je kräftiger und frischer der Boden, desto früher stellen sich zwischen den Kulturen und den durch Samenabfall entstandenen Jungwüchsen Gräser, Unkräuter und Weichhölzer ein, welche die zu erziehenden Pflanzen in ihrer Entwicklung hemmen, beziehungsweise ganz verdrängen. Der grössten und am längsten dauernden Gefahr sind die Saaten und die ganz jung frei gestellten natürlichen Ver

jüngungen ausgesetzt, es können aber auch die mit vier- bis sechsjährigen Setzlingen ausgeführten Pflanzungen empfindlich geschädigt, stellenweise sogar zu Grunde gerichtet werden. Die in der Jugend langsam wachsenden Holzarten sind den diessfälligen Schädigungen insofern mehr ausgesetzt, als die schnell wachsenden, weil die Gefahr für sie länger dauert und sie in der Regel auf den guten, unkrautreichen Böden erzogen werden. Werden auch die schnellwachsenden, auf zur Unkrauterzeugung geneigten Böden erzogen, so ist die Gefahr des Verdrängtwerdens nicht viel geringer als bei den langsam wachsenden, weil sie ihres grossen Lichtbedürfnisses wegen der Beengung und Ueberschirmung rascher unterliegen.

Das beste Mittel, den Schädigungen durch Unkräuter und schnellwachsendes Gesträuch vorzubeugen, wäre eine Pflege der Jungwüchse in der Art, wie sie der Landwirth seinen Kulturen angedeihen lässt, also Vernichtung der Unkräuter bald nach deren Erscheinen, verbunden mit der Bearbeitung des Bodens, und Wiederholung dieser Arbeit so oft und so lang, als die zu schützenden Pflanzen von den Eindringlingen geschädigt werden. Man würde dadurch nicht nur den Schädigungen vorbeugen, sondern auch das Wachsthum der Jungwüchse wesentlich fördern. Den besten Beweis hiefür liefern die Pflanzungen, welche auf gerodetem, vor der Bepflanzung nur ein Jahr landwirthschaftlich benutztem Boden ausgeführt werden, insofern, des Zwischenbaues von Hackfrüchten oder Waldpflanzen wegen, die Bodenlockerung noch ein paar Jahre fortgesetzt wird. Selbstverständlich wäre der Erfolg noch günstiger, wenn man auf den Zwischenbau verzichten und die Bodenlockerung dennoch fortsetzen würde.

Leider sind derartige Arbeiten der gar spät eintretenden Ernte wegen im Wald zu theuer, man muss sich mit einfacheren Mitteln begnügen, sich also darauf beschränken, die grössten Hindernisse einer normalen Entwicklung der Jungwüchse zu beseitigen. Man erreicht diesen Zweck, wenn man Gras, Unkraut und Weichhölzer so oft und so lang vorsichtig ausschneidet, als diese Eindringlinge die zu erziehenden Pflanzen im Wachsthum erheblich beeinträchtigen.

Saaten müssen in der Regel schon im ersten Sommer vom Unkraut gereinigt werden, in Pflanzungen kann das ebenfalls nothwendig sein, wenn entweder kleine Pflanzen gesetzt wurden, oder zwischen der Abholzung und Wiederaufforstung der Schläge ein paar Jahre liegen. Bei der Verjüngung durch allmäligen Abtrieb können stellenweise Säuberungen nothwendig werden, bevor der Abtriebsschlag

eingelegt wird. Für den Beginn der Säuberungen ist demnach nicht das Alter, sondern der Zustand der Jungwüchse massgebend; sie müssen eingelegt werden, wenn die zur Bildung des zukünftigen Bestandes bestimmten Holzarten unter den ungebetenen Gästen zu leiden anfangen.

Es ist zweckmässig, bei der ersten Säuberung Alles wegzunehmen, was der zukünftige Bestand nicht enthalten soll, man wird also nicht nur das Gras und Unkraut, sondern auch die Stock- und Wurzelausschläge, sowie diejenigen Samenpflanzen ausschneiden, welche nicht wenigstens vorübergehend zur Erhöhung der Vorerträge oder als Bodenschutzholz erhalten zu werden verdienen. Durch dieses gegen die Eindringlinge schonungslose Vorgehen erreicht man den Vortheil, dass man den gegenwärtigen Zustand des zukünftigen Bestandes mit Sicherheit beurtheilen und allfällig nöthige Nach- und Ausbesserungen, die um diese Zeit noch mit Erfolg ausgeführt werden können, anordnen kann.

Wiederholt müssen die Säuberungen dann werden, wenn die nachwachsenden Unkräuter und Stauden die zu erziehenden Pflanzen in ihrer Entwicklung wieder erheblich zu hemmen beginnen. Es kann demnach namentlich bei Saaten nothwendig werden, in einem Jahr zwei Säuberungen einzulegen, es kann aber auch zulässig erscheinen, dieselben nur alle zwei bis drei Jahre zu wiederholen. Man ist geneigt, Säuberungen erst dann als dringend nothwendig zu betrachten, wenn das auszuschneidende Material die Gipfel der zu begünstigenden Pflanzen zu überschirmen beginnt. Durch Säuberungen, welche nach dieser Ansicht eingelegt und wiederholt werden, schützt man die Jungwüchse wohl gegen Verdämmung, fördert aber deren Wachsthum nicht in dem Mass, wie wenn man dafür sorgt, dass die zu begünstigenden Pflanzen auch seitlich nie stark beengt werden. Bei ungehinderter Entwicklung der Zweige tritt der Schluss früher ein, Unkraut und Weichhölzer bleiben bälder zurück, man kann mit den Säuberungen früher aufhören.

Während bei der ersten Säuberung die vollständige Wegräumung aller sich eindrängenden Holzarten empfohlen zu werden verdient, erscheint es zweckmässig, bei den folgenden überall, wo nichts Besseres steht, oder die zu erziehenden Pflanzen durch eine leichte Ueberschirmung eher begünstigt als geschädigt werden, Samenpflanzen oder Stock- und Wurzelausschläge der Eindringlinge stehen zu lassen, bis sie schädlich zu werden anfangen. Man erzielt dadurch eine Steigerung

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