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müse- und Obstbau und erläutert den Text durch gute, zum Theil in Farbendruck ausgeführte Bilder. Freunde des Gartenbaus finden in derselben reiche Belehrung.

Mittheilungen über die forstlichen Verhältnisse in Elsass-Lothringen. Im Auftrage des Ministeriums, Abtheilung für Finanzen und Domänen bearbeitet von Freiherrn von Berg. Mit einer Uebersichtskarte. Strassburg, Schulz & Co. 1883. 221 Seiten Oktav.

Nach einer Vorbemerkung besteht der Zweck der vorliegenden Arbeit darin in thunlichster Kürze über die wichtigsten forstlichen Verhältnisse Elsass-Lothringens Aufschluss zu geben und gleichzeitig weiteren Kreisen einen Einblick in die Ergebnisse der Verwaltung der Staatsforsten des Landes in der Zeit der deutschen Verwaltung zu gewähren." Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Verwaltung umfassen den Zeitraum von 1872/73 bis 1881/82.

Das Material ist nach folgenden Titeln geordnet: Arealverhältnisse, Organisation der Forstverwaltung, Gesetzgebung, Standorts- und Bestandesverhältnisse, Bewirthschaftung, Jagd, Fischerei, das forstliche Versuchswesen, Etats-Kassen- und Rechnungswesen und Ertragsverhältnisse. Dasselbe ist sehr reichhaltig und recht übersichtlich zusammengestellt.

Die Karte ist im Massstab von 1: 250,000 ausgeführt, die bewaldeten Flächen sind in derselben durch Farben bezeichnet und zwar so, dass die Eichen-, Buchen-, Tannen-, Kiefern-, Mittel- und Nieder- und Kastanienwälder durch verschiedene Töne unterschieden sind. Ueber die Wirthschaft sagt der Verfasser: Der Bewirthschaftung aller unter staatlicher Verwaltung stehender Waldungen liegt ein fester, auf die strengste Nachhaltigkeit gegründeter Plan zu Grunde und wo hie und da für einzelne Gemeinde- und Anstaltswaldungen besondere Betriebseinrichtungswerke noch nicht bestehen, ist deren Aufstellung bereits in's Auge gefasst. Bei Aufstellung der Betriebseinrichtungswerke kommt beim Hochwalde die kombinirte Fachwerksmethode zur Anwendung, beim Niederwalde die reine Flächentheilung. Beim Mittelwalde wird im Unterholz nach der Fläche gehauen und für das Oberholz ein besonderer Material-Abnutzungssatz festgestellt.

Die Umtriebszeiten sind verschieden, doch findet sich vorherrschend im Hochwalde für Tanne und Buche der 120jährige, für Eiche, welche in der Regel im Gemisch mit andern Holzarten auftritt, der doppelte Umtrieb dieser Holzarten, für die Kiefer ein 80-120 jähriger Umtrieb. Im Niederwald schwankt derselbe zwischen 12 und 40 Jahren. Bezüglich der Durchforstungen gilt der Grundsatz: Wenig auf einmal entnehmen, aber oft kommen; doch wird durchgängig derart durchforstet, dass erst nach zehn Jahren eine Wiederholung erforderlich wird.

Jedem, der über die forstlichen Verhältnisse in Elsass-Lothringen Belehrung sucht, bietet die vorliegende Schrift hiezu die beste Gelegenheit.

Adresse der Redaktion: Professor El. Landolt, Zürich.

Aufsätze.

Ueber Wildbachverbauungen.
Von F. Merz in Schüpfheim.

Vor zwei Jahren führte in dieser Zeitschrift Herr Ober-Forstinspektor Coaz den von Herrn Marti veröffentlichten Aufsatz über "Verbauungen und Aufforstungen im Hochgebirge" durch einige Bemerkungen weiter aus und sprach daselbst den Wunsch aus, es möchten die Kantone ihren Forstbeamten die instruktivsten Schriften über fragliche Bauten zustellen und ihnen Gelegenheit bieten, auf Kantonskosten die bestausgeführten Bauten an Ort und Stelle genau kennen lernen zu können.

Diese verdankenswerthe Anregung wurde von den Forstleuten auch allgemein begrüsst und fand im verflossenen Herbst durch die zuvorkommende Anordnung des schweizerischen Handels- und Landwirthschaftsdepartementes ihre Ausführung. Unter der vorzüglichen Leitung der Herren Ober-Forstinspektor Coaz und Ober-Bauinspektor von Salis wurde vom 22. bis 26. Oktober verflossenen Jahres ein Verbauungskurs abgehalten, an welchem 14 Forstbeamte theilnahmen und zwar aus dem Kanton Bern 6, St. Gallen 2 und aus den Kantonen Graubünden, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Luzern je 1.

Kurz vor Beginn des Kurses in Sarnen wurden unsere Berge aber so in Schnee eingehüllt, dass vorab die Besichtigung der im Kanton Obwalden ausgeführten Lauinenverbauungen ausgeschlossen war; trotzdem wurde der Kurs abgehalten. Zwei Tage wurden im Rathssaale zu Sarnen den Vorträgen der beiden Herren Kursleiter und die übrigen drei Tage der Besichtigung einiger ausgeführter, sehr interessanter Wildbachverbauungen gewidmet.

Schweiz. Zeitschrift f. d. Forstwesen. IX.

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Den Kurstheilnehmern wurden vom schweizerischen Departement für Handel und Landwirthschaft in sehr verdankenswerther Weise die beiden ausgezeichneten Werke „Die Lauinen der Schweizeralpen" von J. Coaz, Bern 1881, und „Das schweizerische Wasserbauwesen: Organisation, Leistungen und Bausysteme“ von Ad. von Salis, Bern 1883, gratis verabfolgt. Wer sich für die Lauinen und deren Verbauungen wie für das Wasserbauwesen näher interessirt, findet in diesen zwei vorzüglichen Werken die zuverlässigste Orientirung. Wir finden es daher nicht angezeigt, auf die Vorträge hier uns näher einzulassen und wollen uns direkt zu den Objekten begeben, wo wir die verschiedenen Typen und Bausysteme wie auch deren Ausführung wohl am besten kennen lernen können.

Am ersten Exkursionstag, 24. Oktober, gings von Sarnen aus nach der kleinen Schlieren bei Alpnacht, wo unter der tüchtigen. Leitung des Herrn Ingenieur Diethelm Verbauungs- und Flusskorrektionswerke von vollendeter Form ausgeführt werden. Nachmittags besuchten wir die Verbauungen am Rübigraben unmittelbar oberhalb Buochs, welche bei den Hochwassern vom letzten Sommer sich ausgezeichnet bewährten. Welch' furchtbare Katastrophe das Dorf Buochs, das vom Rübigrabenbach durchschnitten wird, heimgesucht hätte, wenn der überaus steile Wildbach nicht verbaut und eingedämmt gewesen wäre, haben wir uns noch am gleichen Abend in Beckenried vorstellen können. Die grossartigen Verwüstungen, die der dortige Lieligraben, welcher mit seinem Quellengebiet an dasjenige des Buochserbaches grenzt, angerichtet hat, sind ja in der ganzen Schweiz zur Genüge bekannt. Im verflossenen November hat nun die Bezirksgemeinde einmüthig beschlossen, die auf über 200,000 Fr. veranschlagten Verbauungen auszuführen.

Am Abend des ersten Exkursionstages, nachdem uns Herr Ober-Forstinspektor Coaz bereits verlassen hatte, führte uns das Dampfboot noch nach Brunnen, um anderen Tags die am Spreitenbach bei Lachen ausgeführten Werke zu besichtigen. Der dritte Exkursionstag, 26. Oktober, brachte uns in's Wäggithal, wo wir sehr interessante Verhältnisse und am Schlieren wie am Kirchenbache recht schöne und instruktive Verbauungswerke fanden. Diese Verbauungen wie diejenigen am Spreitenbach waren bei unserem Besuche in vollstem Gange und stehen unter der Leitung unseres Kollegen, Herrn Forstadjunkt Düggelin in Lachen.

Bei unserer Rückkehr nach Lachen wäre ein Theil der Kurstheilnehmer bereit gewesen, die gesammelten Kenntnisse durch die Besichtigung der Nollaverbauungen und der dortigen interessanten Verhältnisse noch zu bereichern. Da jedoch eine Fortsetzung des Kurses auf nächsten Sommer ziemlich sicher in Aussicht gestellt und als Exkursionsgebiet der Kanton Graubünden bestimmt wurde, trennten wir uns von dem überaus freundlichen und zuvorkommenden Kursleiter, Herrn Ober-Bauinspektor von Salis, in der frohen Hoffnung, uns dieses Jahr in Graubünden wieder treffen zu können.

Die Verbauung der Wildbäche und Regelung des Laufes unserer Flüsse hat in jüngster Zeit an Popularität bedeutend gewonnen und besonders haben auch die Forstleute in neuerer Zeit dieser Aufgabe ihre vollste Aufmerksamkeit zugewendet. So wurde an der Forstversammlung in St. Gallen im Sommer 1882 die Verbauung der „kleinen Wildbäche" in einem vorzüglichen Referate des Herrn Landammann Zollikofer beleuchtet. Dasselbe ist in der letztjährigen Zeitschrift, pag. 83 bis 91, in extenso erschienen und kommt zu folgenden Schlüssen:

1. Bei den kleineren Wildbächen, wo die Bundesgesetzgebung aufhört wirksam aufzutreten, muss, wie bei grossen, die Ursache der Rutschungen gehoben, bezw. die Bachsohle vor Auskolkung geschützt und die Böschungen vor Unterspülung bewahrt werden.

2. Eine regelmässigere, umsichtigere Handhabung der Bachpolizei sollte Platz greifen.

3. Die Kosten dieser Verbauungen dürfen nicht einem Einzelnen überbunden, sondern müssen auch auf die Hinter- und Unterliegenden vertheilt werden.

4. Die Verbauungsarbeiten sind vorab Sache der Gemeindebehörden; was aber die Fachmänner betrifft, sollten die Förster mit dieser Arbeit betraut werden, da dieselben am meisten mit diesen Verhältnissen und Gegenden in Beziehung kommen.

5. Durch eine klare, gemeinverständliche Schrift soll dem Publikum Anleitung in den einfachsten Verbauungsarbeiten gegeben und an der schweizerischen Forstschule diesem Spezialfache besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Diese beiden letzteren Anregungen wurden zufolge Antragstellung der Herren Oberforstinspektor Coaz und Oberförster Felber vom Forstverein zum Beschluss erhoben; und wie an der letzten Forstversammlung in Zug mitgetheilt wurde, wird eine Anleitung für Verbauung kleiner Wildbäche in nächster Zeit erscheinen und an der Forstschule dem Wasserbau bezw. der Verbauung der kleinen Wildbäche besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden.

Auch Herr von Salis widmet in seinem Werk über Wasserbauwesen der Verbauung kleiner Wildbäche in ihrem Entstehen die vollste Aufmerksamkeit und sagt: Wenn wir auf die Quelle allen Uebels unsere Thätigkeit lenken, können wir einen doppelten Zweck erreichen, da wir die Weiden von Schutt und Geröll reinigen und dieselben im Ertrag steigern, anderseits aber durch Zufüllen der entstandenen Runsen und Rinnen die Entwicklung der verheerenden Wildwasser im Keime ersticken; diesen mit kleinen Kosten verbundenen Verbauungen im primitivsten Sinn könnte durch Verpfählung mit Erlen, welche sich wohl überall finden, noch mehr Halt gegeben werden. Durch die Ausführung solch❜ einfacher Arbeiten würde das Ansammeln von Wasser verbindert und durch die Bewirkung eines breiten Wasserlaufes letzterem auch die verheerende Kraft genommen.

Da aber in dem Fortschreiten der Rinnenbildung eine gewisse Stetigkeit liegt, so ist es vor Allem erforderlich, dass auch diesen Entwicklungen, wenn auch ohne jedesmalige grosse Leistung, doch stetig entgegengearbeitet wird; dann werden auch wesentliche Modifikationen und ein lohnender Erfolg nicht ausbleiben.

Da nun das Prinzip der Verbauung bei kleineren und grösseren Wildwassern sich gleich bleibt und wir uns mit der Frage der Wildbachverbauung stets in erhöhtem Masse zu befassen haben werden, wollen wir es versuchen, das von Herrn Landammann Zollikofer eingeleitete Thema an der Hand des bereits erwähnten Werkes von Herrn von Salis wie der beim Verbauungskurs gemachten Beobachtungen weiter auszuführen. Zu diesem Zwecke erlauben wir uns, die besichtigten Wildbäche mit ihren Verbauungen der Reihe nach in Betracht zu ziehen.

Die Korrektions- und Verbauungsarbeiten an der kleinen Schlieren in Alpnach bieten in jeder Beziehung des Interessanten und Lehrreichen so viel, dass es sich der Mühe lohnt, uns dieselben etwas näher anzusehen.

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