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durch eine förmliche Sohlenversicherung in einem durch einen mächtigen Erdschlipf sich windenden Seitenarm zu halten. Zur Fixirung der Punkte im Hauptarm wurden drei Sperren projektirt und eine grössere Anzahl derselben für spätere Zeiten in Aussicht gestellt. Gegenwärtig sind zwei dieser Sperren ausgeführt; für beide konnten die Baustellen so ausgewählt werden, dass die Anlehnungspunkte feste Felsen bilden. Die Sperren sind 7 bis 10 m hoch, und haben eine Stärke von 3 bis 4 m.

In dem erwähnten Seitenarm, Schwandgraben, bestehen die Sohlenversicherungen in stufenweiser Anbringung von Querschwellen (2-3 Hölzer aufeinander gelegt) mit starker Reisigunterlage, verbunden mit solider Flügelversicherung.

...

Der Kostenvoranschlag beläuft sich für den Kanal bis zum See, 2200 m, incl. Landentschädigung auf Sohlenversicherung in der mittleren Sektion auf Verbauungsarbeiten in der oberen Partie auf... Verwaltungskosten, Aufsicht und Zinsen auf

...

Summa

...

Fr. 76,220

n

21,000

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10,200

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10,580

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Von den veranschlagten Kosten sind bis jetzt excl. technische Leitung, Rostholz, Sprengpulver und andere kleinere Ausgaben Fr. 52,964. 34 zur Verwendung gekommen. An dieser Summe partizipiren:

a) Der 350 m lange Kanal unterhalb der Brücke mit Fr. 11,043. 90 (Hier sind die Versetzungskosten der Brücke

von ca. 2000 Fr. inbegriffen.)

b) Die auf der 600 m langen mittleren Strecke erbauten 17 Sperren und ca. 900 m Stützmauern mit...

...

...

c) Die drei Thalsperren im obern Lauf mit

...

...

...

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Fr. 52,964. 34

Die fertigen Bauten haben sich bei den Hochwassern des letzten Sommers ausgezeichnet bewährt; man darf sagen, es hat sich an den Steinbauten kein Stein verrückt. Auch haben sich seit der zweijährigen Erstellung dieser Bauten die Geschiebsablagerungen

im Alpnachter-Boden auffallend vermindert, so dass selbst frühere Gegner der Korrektion sagen müssen, die Quellen des grossen Uebels seien jetzt verstopft und anerkennen die Zweckmässigkeit der Verbauungen.

Der Rübigraben bei Buochs scheint beim Hinaufgehen durch das Dorf ein überaus friedliches Wasser zu sein, denn in einem Bett von nicht einmal 1 m2 Querprofil wird er dem See zugeleitet. Die Vorkehrungen aber, welche die Häuserbewohner zu beiden Seiten des Grabens getroffen, beweisen uns, dass man dem Rübigraben auch ein „Hochwasserprofil" geben musste. Links und rechts sind die Häuser mit hohen Mauern verbunden, und die Thüröffnungen können mit stets in Bereitschaft gehaltenen Schiebern verschlossen werden.

Man braucht aber kaum eine halbe Stunde sich über das Dorf zu erheben, erscheint uns der Rübigraben als ein sehr gefährlicher Wildbach, welcher aus den Schutthalden unterhalb dem Buochserhorn grossartige Geschiebsmassen zu Thale führt.

Schon frühzeitig wurde die Gefahr dieses Baches, der ein Gefäll von 40-60% besitzt, erkannt und das Material durch eine grössere Zahl hölzerner Schwellen, Kroten genannt, zurückzuhalten gesucht. In den letzten drei Jahren wurden nun 35 neue Werke aufgeführt, die einen Kostenaufwand von nur 14,000 Fr. erforderten. An diese Kosten bezahlt der Bund 5600 Fr., der Kanton Nidwalden 1300 Fr. und den Rest die Dorfgemeinde Buochs.

In Ermanglung von genügendem Steinmaterial wurden hier Holzkonstruktionen angewendet, die sich bei den letztjährigen Hochwassern vorzüglich bewährt und das Dorf Buochs vor einer gleichen. Katastrophe geschützt haben, welche die benachbarten Beckenrieder heimsuchte. Die Konstruktion dieser Holzsperren, die mit starkem Steinmaterial ausgemauert und hinterfüllt sind, ist auf Blatt 24 des erwähnten Werkes des Herrn von Salis dargestellt.

Von eminentem Werthe für Versicherung der beidseitigen Ufer ist hier wohl die Bestockung derselben. In seinem Bericht über die Wildbäche der Schweiz ermahnt schon Culmann die BuochserGemeinde recht dringend, ja nie diesen Wald abzutreiben, sonst könnte leicht einmal der Bach bei späterem Austreten nicht mehr in die alte Rinne zurückkommen und eine unerwünschte Richtung annehmen.

Wie Alpnach, so ist auch Buochs begeistert für die mit so glänzendem Erfolg gekrönten Verbauungen, und es mag diese Wirkung nicht wenig beigetragen haben, dass die dortige Bezirksgemeinde die grossen Opfer, welche die Verbauung des Lielibaches bei Beckenried erfordern, nicht scheute und einen einmüthigen Beschluss fasste, sofort die Verbauung an die Hand zu nehmen.

Leider war es uns nicht mehr vergönnt, die grossartigen Verheerungen des Lielibaches zu besichtigen. Viel schlimmer als der Buochserbach, schrieb Culmann, ist der bei Beckenried in den See fallende Lielibach. Er hat sein Sammelgebiet in den steilen, rauh daliegenden, mit keiner Wald- oder Rasendecke überzogenen Schutthalden der Schwalmeren, oberhalb der Waldregion. Wenn nun dieses Verhältniss für die Geschiebsansammlung in den oberen Gegenden schon sehr schlimm ist, so ist es in den untern noch schlimmer.

Schon vor 20 Jahren haben die eidgenössischen Experten die Aufforstung dieses Gebietes und die Verbauung nach bestimmten Vorschlägen dringend empfohlen und bemerkt, dass der schlimme Zustand dieser Bäche hauptsächlich von der Entwaldung herrühre, und die Wiederaufforstung dieser Gehänge hier sicherer als an vielen anderen Stellen helfen würde. Wäre damals diesem Mahnrufe Nachachtung verschafft worden, so würden die Beckenrieder wohl kaum von einem solchen Unglück heimgesucht worden sein. Allein hier ging es wie an noch so vielen Orten, dass man erst nach eingetretener Katastrophe die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Verbauungs- und Aufforstungsarbeiten erkennt und alsdann bitter bereut, dem wohlgemeinten Rathe gemeinnütziger Männer wie der obersten Landesbehörde, welche die gleichen Unterstützungen wie heute, schon längst angeboten hatte, kein Gehör geschenkt zu haben. Die Strafe ist nicht ausgeblieben und hat die zögernden Beckenrieder leider nur zu hart getroffen.

Am 25. Oktober siedelten wir vom Vierwaldstättersee an die lieblichen Gestade des Zürichsees über, um noch gleichen Tags einem bösen Zufluss desselben, dem Spreitenbach bei Lachen, unseren Besuch abzustatten.

Die am Spreitenbach begonnenen Verbauungsarbeiten verdanken ihr Zustandekommen auch einer Katastrophe, die im Sommer 1882 das Dorf Lachen heimgesucht und grossen Schaden angerichtet hat; der Voranschlag des durch dieselbe hervorgerufenen Verbauungsprojektes beziffert sich auf 125,000 Fr.

Es wurden zwar ganz besonders zum Schutz der oberhalb Lachen situirten Fabrik schon vor etwa 13 Jahren solide Sperren erbaut, die sich ziemlich gut erhielten und die erwähnte Katastrophe ganz bedeutend milderten. Dieselben waren jedoch zu wenig zahlreich und zu niedrig.

Der Spreitenbach liefert ganz kolossale Geschiebsmassen und zwar hauptsächlich aus den beidseitig angerissenen Hängen; Blöcke von über 15 m3 liegen im Bachbett und nöthigen die Wasserfluthen, auszuweichen und den Fuss der Hänge von Neuem zu verwunden. Im verflossenen Jahr wurde nun mit den Bauten begonnen und das vorzügliche Baumaterial zur Errichtung sehr schöner und solider Sperren verwendet. Herr Düggelin, Adjunkt des Kantons försters, der diese Bauten sowohl wie diejenigen im Wäggithal leitet, theilte uns freundlichst mit, dass dieses Jahr vier alte Sperren reparirt bezw. erhöht und elf neue erbaut wurden.

Die Reparatur und Erhöhung der vier alten Sperren mit 702 m3, sowie drei neuer Sperren mit 1017 m3 wurden zu 5 und 7 Fr., durchschnittlich Fr. 6. 40 per Kubikmeter oder im Ganzen zu 11,000 Fr. incl. Fundamentirungsarbeiten in Akkord gegeben. Dagegen wurden acht neue Sperren mit einem Kubikinhalt von 1920 m3 im Taglohn ausgeführt mit einem Aufwand von 1867 Tagwerken. Die Taglohnpreise varirten zwischen 3 Fr. und Fr. 3. 80 und erforderten eine Gesammtausgabe von 9044 Fr. oder Fr. 4. 71 per Kubikmeter.

Der Bund, der Kanton Schwyz, der Bezirk March, welch' letzterer diese Verbauungsarbeiten sowohl wie diejenigen im Wäggithal ausführen lässt und die Gemeinde Lachen subventioniren diese Unternehmen mit 67-70% der Gesammtkosten, so dass den Pflichtigen noch 33-30% oder hier am Spreitenbach nahezu 40,000 Fr. zu bezahlen verbleiben. Wenn auch hiedurch an die Privaten ganz bedeutende Anforderungen gestellt werden, wird dem Unternehmen doch die vollste Sympathie entgegengebracht, weil man bereits die Wirkung der alten Sperren erkannte und fest

überzeugt ist, dass die schönen Matten und das Allmendland oberhalb Lachen ins künftig vor Wasserverheerungen geschützt sein werden.

Zum Schlusse des Verbauungskurses besuchten wir noch die Wildbäche im hinteren Wäggithal und fanden daselbst sehr interessante Verhältnisse. Hier lag uns zum ersten Mal die Frage recht deutlich vor: Stehen denn die Verbauungskosten in einem richtigen Verhältniss zu diesen absolut lokalen Interessen.

Aus einer langen Schutthalde des obersten Thalbodens vom Hinterwäggithal fliesst der Aabach hervor; den dortigen, gewaltigen Schuttkegel, der wie ein Bergsturz aussieht, zu verbauen, erscheint wohl nicht angezeigt, indem das oberste Thal unbewohnt, wild und felsig ist; überdies übt diese Partie auf den weiteren Lauf des Aabaches keinen Einfluss aus.

Anders verhält es sich dagegen mit dem Kirchen- und Schlierenbach, welche rechts und links auf den Aabach einstürzen und durch Vorschieben ihrer Schuttkegel denselben derart stauen, dass hinter der Einmündung des Kirchenbaches ein seichter See von ca. 30 ha entstanden ist und das sonst fruchtbare Land des Hinterwäggithals 0,5 m bis 1 m unter Wasser gesetzt wurde. Dass der See bei weiterer Geschiebszufuhr der beiden Seitenbäche sich fortwährend vergrössert, mag schon aus dem Umstand hervorgehen, dass nach dem eidgenössischen Expertenbericht der Sumpf vor 20 Jahren nur einen Dritttheil seiner jetzigen Fläche eingenommen hatte.

Wir haben es hier mit einem absolut lokalen Interesse zu thun, denn für den untern Lauf des Aabaches hat die Verbauung des Kirchenbaches und der Schlieren gar keinen Einfluss; der einzige Zweck, der durch ihre Verbauung erreicht wird, besteht in der Verstopfung der Geschiebsquellen und dann in der Ermöglichung einer Tieferlegung des Aabaches bezw. der Trockenlegung des gegenwärtig unter Wasser befindlichen Güterkomplexes.

Die Frage, ob nun die Wiedergewinnung des versumpften und die Sicherstellung des übrigen, vom stauenden Wasser bedrohten Landes mit den erforderlichen Verbauungskosten im richtigen Verhältniss stehen, wurde ohne Zweifel reiflich geprüft und schliesslich bejaht. Es ist hier nicht der Ort, zu untersuchen, ob der Beschluss der Bezirksgemeinde March ein gerechtfertigter ist und

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