Wenn auch einige, sie seyen gleich unmittelbar oder mittelbar dem Reich unterworfen, sich unterstanden haben und noch unterstehen sollten, unter ihren Thoren oder sonst andern Orten, in und vor den Städten, die ein... Institutiones iuris publici Germanici - Page 382by Johann Stephan Pütter - 1782 - 603 pagesFull view - About this book
| Johann Baptist Mayer - Taxation - 1795 - 278 pages
...mittelbar dem Reich unterworfen , sich „ unterstanden haben , und noch unterstehen sollten , un« „ ter ihren Thoren oder sonst anderen Orten , in « und...„vor den Städten, die ein . aus« und durchgehenden „Maaren, Getreide, Wein, Salz, Vieh und ande« „ res , mit gewiss m Aufschlage unter dem Nahmen... | |
| Johann Friedrich Böhmer - Customs administration - 1832 - 118 pages
...anderer dergleichen Auflagen. Wenn auch einige, sie seyen gleich unmittelbar oder mittelbar dem Reich unterworfen, sich unterstanden haben und noch unterstehen sollten, unter ihren Thoren oder sonst andern Orten, in und vor den Städten, die ein-, ausund durchgehenden Waaren, Getraide, Wein, Salz,... | |
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