| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1845 - 1130 pages
...behaupten gewesen '); Vielmehr wird von den Reichsgesetzen selbst anerkannt, daß den Kurfürsten, Fürsten und Ständen an ihren alten wohlhergebrachten,...rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benommen sei '°). Und von wie wenigen Sätzen läßt sich überhaupt sagen, daß sie allgemein und in gleicher... | |
| Anton Philipp von Segesser - Lucerne (Switzerland) - 1858 - 798 pages
...salvatorischen Clause! publicirt wurde: „doch wollen wir durch obgemelte Ordnung Churfür„sten, Fürsten und Ständen an ihren alten, wohlhergebrachten...„rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benommen halben" '). Ihrem Wesen nach aber war die Carolina für alle ') Koch, peinliche Gerichtsordnung Kaiser... | |
| Georg Längin - Trials (Witchcraft) - 1888 - 418 pages
...neuen Ordnung betreffend der Zusatz stand: „Doch wollen wir durch obgemeldte Ordnung Churfürsten, Fürsten und Ständen an ihren alten, wohlhergebrachten,...rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benommen haben" ^). Die Rechtsdefinitionen und Strafbestimmungen angehend, so ruhte die Karolina auf der Bamberger... | |
| Franz von Liszt - Criminal law - 1905 - 728 pages
...clausula salvatoria aufgenommen werden : „Doch wollen wir durch diese gnädige Erinnerung Kurfürsten, Fürsten und Ständen an ihren alten , wohlhergebrachten...rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benommen haben." °) Quellengeschichte des Bamberger Zivil- und Kriminalrechts. 1893. Schiel (Lit. zu § 4 II). 7) Malbiank... | |
| Baden (Germany) - 1905 - 974 pages
...»Vorrede des Peinlichen Halsgerichts«: »Doch wollen wir durch diese gnaedige Erinnerung Churfiirsten, Fürsten und Ständen an ihren alten, wohlhergebrachten,...und billigen Gebräuchen nichts benommen haben«. Eine einzige Abweichung von diesem Grundsätze und zwingendes Recht enthält Art. 104; »Aber sonderlich... | |
| Baden (Germany) - 1905 - 828 pages
...»Vorrede des Peinlichen Halsgerichts«: »Doch wollen wir durcli diese gnaedige Erinnerung Churfürsten, Fürsten und Ständen an ihren alten, wohlhergebrachten,...und billigen Gebräuchen nichts benommen haben«. Eine einzige Abweichung von diesem Grundsatze und zwingendes Recht enthält Art. 104; »Aber sonderlich... | |
| Franz von Liszt - Law - 1908 - 728 pages
...clausula salvatoria aufgenommen werden: „Doch wollen wir durch diese gnädige Erinnerung Kurfürsten, Fürsten und Ständen an ihren alten, wohlhergebrachten...rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benommen haben."9) V. Wie ihre Vorgängerinnen, deren Einfluß selbst bei oberflächlichster Betrachtung in... | |
| Friedrich von Thudichum - Reformation - 1909 - 690 pages
...kurz „Carolina" bezeichnet. Sie sollte kein unbedingt verbindliches Gesetz sein, „den Kurfürsten, Fürsten und Ständen an ihren alten wohl-hergebrachten rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benehmen". An der Ausarbeitung nahm der Freiherr Johann von Schwarzenberg Teil, der sich zur evangelischen... | |
| Saxony (Germany) - 1916 - 460 pages
...veröffentlicht werden durfte, als mit dem Vermerk, daß „durch obgemeldete Ordnung Churfürsten, Fürsten und Ständen an ihren alten wohlhergebrachten,...rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benommen sein sollte". Eine neue und vollkommenere Gestalt erhielt das sächsische Strafrecht erst durch Kurfürst... | |
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