Distriete, von nun an und zu ewigen Zeiten, in allen und jeden Sachen, einzig und allein zu dem Sächsischen Vicariat, ohne Eintrag des Rheinischen Vicariats, geboren sollen. Institutiones iuris publici Germanici - Page 560 by Johann Stephan Pütter - 1782 - 603 pages Full view -
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