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" R. -H.-R., dessen oberstes Haupt und Richter allein Wir und ein jeder römischer Kaiser selbst ist«. "
Institutiones iuris publici Germanici - Page 288
by Johann Stephan Pütter - 1782 - 603 pages
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Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts: mit besonderer ..., Part 1

Heinrich Zoepfl - Constitutional law - 1863 - 820 pages
...§. 2. ") L ei st, Staatsr. §. 138. «) R.-H.-0. Tit. !.§.!: „Unser kaiserlicher Reichshofrath, dessen oberstes Haupt und Richter allein Wir, und ein jeder römischer Kaiser selbst ist." — Dem entsprechend wird der Reichshofrathspräsident, als der Stellvertreter des Kaisers, in der...
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht

Hermann Johann Friedrich von Schulze - Germany - 1865 - 388 pages
...Mantissa I. p. 5—80. 3) R.-H.-O. Tit. I. §. 1.: »Unser kaiserlicher R.-H.-R., dessen ob erstes Haupt und Richter allein Wir und ein jeder römischer Kaiser selbst ist«. Der Reichshofrathspräsident als Stellvertreter des Kaisers wird »das nachgesetzte Haupt« genannt....
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht mit besonderer Berücksichtigung der ...

Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - Administrative law - 1867 - 516 pages
...Uffen b ach aa O. Mantissa I. p. 5 — 80. 3) R.-H.-O. Tit. I. §. 1.: «Unser kaiserlicher R. -H.-R., dessen oberstes Haupt und Richter allein Wir und ein jeder römischer Kaiser selbst ist«. Der Reichshofrathspräsident als Stel'.vertreter des Kaisers wird »das nachgesetzte Haupt« genannt....
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Deutsche Rechtsgeschichte, Volume 2

Heinrich Zoepfl - Constitutional history - 1872 - 468 pages
...73". III. 13) Siehe §. 61. VI. 14 ) RHO a. 1654, Tit. !.§.1: „Unser kaiserlicher Reichshofrath dessen oberstes Haupt und Richter allein Wir und ein jeder römischer Kaiser selbst ist." — Demgemäss wird der Reichshofrathspräsident als Stellvertreter des Kaisers, eben das. Tit. I....
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Verfassungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Westeuropa ...

Hugo Preuss, Hedwig Hintze - Constitutional history - 1927 - 518 pages
...Reichsgericht, der Reichshofrat, dessen Präsident und Räte vom Kaiser allein ernannt und besoldet wurden; „dessen oberstes Haupt und Richter allein Wir und ein jeder römischer Kaiser selbst ist", wie es in einer Reichshofratsordnung heißt. Ursprünglich war der Reichshofrat als Kern einer Reichsregierung...
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