Archiv für öffentliches Recht, Volume 7

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J.C.B. Mohr, 1892 - Constitutional law

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AFFOLTER allgemeinen Ansicht Anwendung Archiv für öffentliches ausdrücklich Ausführungen Ausübung Auswanderer autonome Strafe Bayern Beamten Bedeutung Begriff Behörden beiden Benutzung berechtigt besondere bestehen Bestimmungen betreffenden bezw Bosenheim Bundes Bundesrath Bundesstaaten Bundesverfassung Constitutionalismus Construction daher Dampfschiff desshalb deutschen Reiches Eigenthum einzelnen Einzelstaaten Entscheidung Erlass Ersitzung ersten evangelischen Fall Fiskus Frage Gebiete Gebrauch Gebrauchsrecht Geldstrafe geltenden Gemeinde Gerichte Gesammtheit Gesetz Gesetzgebung gewisse Gnadenrecht grossen Grund Grundsätze Handlung HINSCHIUS Interesse Jahre juristischen katholischen Kirche Kirchengebäude Kirchenrecht kirchlichen Königs KRAIS Landesgesetze Landrecht letzteren lichen Miteigenthum Möglichkeit Monarchie muss namentlich neue norddeutschen Bundes nothwendig öffentlich-rechtliche Strafe öffentliches Recht Ordnungsstrafe Partei Personen Pflicht politischen positive Recht Preussen preussischen privatrechtlichen rechtliche Referent Reichsgerichts Reichstag Reichsverfassung richtig Sache Satz Schiffe Simultaneen Simultaneum Simultankirchen Simultanrecht soll Staat staatlichen Staatsbeamten Staatsgewalt Staatsrecht Stoerk strafbare Strafrecht subjektive Recht Tabaksteuergesetz thatsächlich Theil überhaupt unserer Urtheil Verfasser Verhältniss Verordnung verschiedenen Verträge Verwaltung völkerrechtlichen Volkes Vorschriften Wahl Weise weiter wohl Zweck zwei

Popular passages

Page 265 - Kamin in einer Linie oder nahezu in einer Linie sieht und wenn bei Nacht jedes der beiden Schiffe in solcher Stellung sich befindet, daß beide Seitenlichter des ändern Schiffes zu sehen sind.
Page 555 - Auslieferung wird indessen bewilligt, obgleich der Thäter einen politischen Beweggrund oder Zweck vorschützt, wenn die Handlung, um deren willen die Auslieferung verlangt wird, vorwiegend den Charakter eines gemeinen Verbrechens oder Vergehens hat.
Page 463 - Die Bewerbungsschriften sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, sondern sind mit einem Wahlspruche zu versehen. Der Name des Verfassers ist in einem versiegelten Zettel zu verzeichnen, der aussen denselben Wahlspruch trägt. Die Einsendung der Bewerbungsschriften muss spätestens bis zum 1. März 1881 geschehen.
Page 463 - Wirtschaften einer- und die grossen Güter andererseits auseinanderzuhalten. Die vorhergegangene Entwicklung auf den Domänen soll wenigstens einleitungsweise behandelt und die ganze Untersuchung zeitlich so weit ausgedehnt werden, dass auch die Wirkungen der letzten...
Page 551 - Rechte des Zufluchtsortes, als nach dem des ersuchenden Staates strafbar sind und den Thatbestand eines der folgenden gemeinen Verbrechen oder Vergehen enthalten : I. Delikte gegen Leib und Leben. 1. Mord, Todschlag und fahrlässige Tödtung; 2.
Page 559 - Beschluss dem ersuchenden Staate, sowie der Kantonsregierung mit ; er beauftragt die letztere, den Beschluss zu vollziehen und ihm darüber Bericht zu erstatten. Art. 23. Wenn dagegen der Verhaftete eine Einsprache erhebt, die sich auf das gegenwärtige Gesetz, auf den Staatsvertrag oder auf eine Gegenrechtserklärung stützt, so übersendet der Bundesrath die Akten an das Bundesgericht und gibt der betheiligten Kantonsregierung hievon Kenntniss.
Page 551 - Misshandlung der Kinder durch die Eltern oder diejenigen Personen, deren Obhut sie unterstellt sind. II. Delikte gegen Freiheit und gegen Familienrechte. 6) Menschenraub und Kinderraub; 7) widerrechtliches Gefangenhalten ; 8) Entführung von Minderjährigen; 9) Hausfriedensbruch unter erschwerenden Umständen; 10) Androhung gewaltsamer Handlungen gegen die Person oder gegen das Eigenthum ; 11) Veränderung oder Unterdrückung des Civilstandes.
Page 255 - Weise gezeigt werden, dass das grüne Licht nicht von der Backbordseite her und das rothe Licht nicht von der Steuerbordseite her gesehen werden kann.
Page 549 - Der Bundesrath kann, mit oder ausnahmsweise ohne Vorbehalt des Gegenrechts, unter den in diesem Gesetze aufgestellten Voraussetzungen jeden Fremden ausliefern, der durch die zuständigen Gerichtsbehörden des ersuchenden Staates verfolgt, in Untersuchung gezogen oder in Anklagezustand versetzt oder verurtheilt ist und auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft betroffen wird. Wenn der Bundesrath bei einem auswärtigen Staate die Auslieferung einer Person nachsucht, die strafrechtlich verfolgt, in Untersuchung...
Page 265 - Schiffes dem grünen des anderen gegenübersteht, oder wenn ein rothes Licht ohne ein grünes, oder ein grünes Licht ohne ein rothes voraus in Sicht ist, oder wenn beide sarbige Seitenlichter anderswo, als voraus, in Sicht sind.') V.

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