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Bestimmungen wegen der Unterhaltungskosten der Truppen des einen Staates auf dem Gebiete des andern, festgestellt werden. Mailand, 3. Juli 1849 (kaiserliche Ratification vom 6. August; parmesanische vom 30. Juli 1849).

(Reichsgeseßblatt 1849. 310. S. 497.)

1849. Beitrittserklärung des Herzogs von Parma zu dem am 23. Jänner 1848 zwischen Desterreich und Modena abgeschlossenen Zollvertrage. Mailand, 2. Juli 1849.

(Reichsgesegblatt 1849. 384. S. 700.)

1849. Postvertrag zwischen Oesterreich, Modena und Parma (1. Modena).

1849. Convention zwischen Desterreich und Parma, die Landeshoheit über die im Po-Flusse sich bildenden Inseln betreffend. Mailand, 3. Juli 1849.

(Reichsgesehblatt 1849. 312. S. 508. Desterreichische Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft, 1849, Gesezchronik, S. 301.)

1849. Convention zwischen Desterreich, Modena und Parma über die freie Schifffahrt auf dem Po; dann

1849. Convention zwischen Desterreich, Modena und Parma, wegen Bildung eines Zollvereins (s. Modena).

1849. Beitritt Parma's zum Friedens tractat zwischen Desterreich und Sardinien. Parma, 14. August 1849.

(Reichsgefeßblatt 1849. 349. S. 596.)

1851. Eisenbahnvertrag zwischen Desterreich, dem Kirchenstaat, Modena, Parma und Toscana (s. Kirchenstaat).

1851. Staatsvertrag zwischen Desterreich und Parma, wegen Errichtung und gegenseitigen Anschluß von Telegrafenlinien. Parma, 15. September 1851.

(Reichsgeseßblatt 1851. 248. S. 639.)

1851. Postvertrag zwischen Desterreich und Parma, als Beitritt Parma's zu dem österreichisch-italienischen Postverein (s. Toscana 1850). Parma, 17. September 1851 (die Ratificationen ebenda ausgewechselt am 8. November 1851.

(Reichsgeseßblatt 1852. 25. S. 55.)

1852. Zolleinigungs-Vertrag zwischen Desterreich, Modena und Parma (f. Modena).

1853. Verfügungen in Folge der Zolleinigung Defterreichs mit Modena und Parma, dann jener Desterreichs mit Preußen (f. Modena und Deutschland).

Portugal

(Königreich).

In Portugal herrschte während des spanischen wie des österreich ischen Erbfolgekrieges (1705—1750) (s. Baiern) Johann V. Im ersteren auf Seite Englands und Oesterreichs kämpfend, war er im zweiten neutral. Sein Sohn und Nachfolger Josef I., unter welchem der allgewaltige Minister Pombal seine Reformen vornahm, ward in den siebenjährigen Krieg hineingerissen. Sein Feldherr, der berühmte Graf von Lippe, schlug die Spanier und im Pariser Frieden (1763) erhielt Portugal die südamerikanische Colonie S. Sagramento von Spanien abgetreten. Als Josefs Tochter und Thronerbin, Maria, die ihm 1777 folgt, im J. 1792 gemüthskrank wurde, übernahm ihr Sohn Johann die Regentschaft, und sodann die selbstständige Regierung als König beim Tode der Mutter (1816).

Portugal war 1780 wie Desterreich der ersten bewaffneten Neutralität beigetreten (s. Rußland). Es trat der ersten Coalition gegen Frankreich bei, und schloß mit demselben (1797) den Frieden zu Madrid. Auch an der zweiten Coalition gegen Frankreich Theil nehmend, ward es auf dessen Geheiß von Spanien mit Krieg überzogen, verlor Olivença und verpflichtete sich im zweiten Madrider Frieden (1801) seine Häfen den Engländern zu verschließen. 1803 erkaufte es sich von Frankreich seine Neutralität. Nichts desto weniger schloß Napoleon am 27. October 1807 mit Spanien einen Vertrag zur Theilung Portugals, französische Truppen befeßten das Land und die königliche Familie schiffte sich nach Rio-Janeiro ein (1808) (f. Brasilien). Durch die Stipulationen des ersten Pariser Friedens (1814) und der Acte des Wiener Congresses (1815), an dessen Verhandlungen auch Portugal Theil nahm, wurde es wieder in seinen alten Zustand hergestellt, bis auf Olivença, das troß des Beschlusses des Wiener Congresses bei Spanien noch verblieb.

Nach der Losreißung Brafiliens vom Mutterlande (1821) und nach dem Tode König Johann VI. (1826) überträgt Dom Pedro, Kaiser von Brasilien, sein Recht auf die portugiesische Krone seiner Tochter, Maria da Gloria, aus der Che mit der Erzherzogin Leopoldine von Desterreich (s. Brasilien). Jhr zum Vormunde ernannter Oheim, Dom Miguel, der die Krone an sich reißt, wird (1833) von Dom Pedro vertrieben. Die Königin, Donna Maria da Gloria, in erster Ehe mit einem Prinzen von Leuchtenberg, in zweiter mit dem Herzoge Ferdinand von Sachsen-Coburg vermählt, stirbt im November 1853.

Es bestehen keine besonderen Verträge zwischen der österreichischen und der portugiesischen Regierung.

1763. Beitritt Portugals zu dem Pariser Tractat zwischen Frankreich, Spanien und Großbritannien, wegen Bestätigung der älteren Friedensschlüsse (s. Spanien).

1814. Erster Pariser Frieden (f. Frankreich).

Vesque: Verträge Desterreichs.

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1815. Beitritt Portugals zur großen Wiener Allianz vom 25. März 1815 (s. Großbritannien). Wien, 8. März 1815. (Martens, S. VI. 128.)

1815. Bestimmungen des Wiener Congresses über die Rückstellung der Stadt Olivença an Portugal und anderer an Spanien abetretener Gebietstheile, und über die Grenzen zwischen der französischen und portugiesischen Guyana (s. Deutschland).

1815. Erklärung der am Wiener Congresse versammelten Mächte wider den Sclavenhandel; XV. Beilage der Wiener Congreß-Acte (f. Deutschland).

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Der Churstaat Brandenburg, seit 1701 das Königreich Preußen, als solches auch von Frankreich und England (1713) anerkannt, ward durch Friedrich II., der in demselben Jahre mit Maria Theresia die Regierung antrat, und sie durch 46 Jahre― um sechs Jahre länger als seine große Gegnerin führte, zu einer europäischen Macht erhoben. Nach dem Tode Carl VI. eröffnete Friedrich zuerst den österreichischen Erbfolgekrieg, indem er in Schlesien einfiel, von dem er auch in den Friedensschlüssen von Breslau und Berlin (1742) den größten Theil erlangte, eine Erwerbung, welche die Friedensschlüsse von Dresden (1745) und Hubertsburg (1763) bestätigten. Wiederholt vereitelte Friedrich (1779 zu Teschen und 1785 durch den Fürstenbund) Josefs II. Bestrebungen, Baiern zu erwerben (s. Baiern). Preußen nahm an allen drei Theilungen Polens (1772, 1791, 1795), Desterreich nur an der ersten und legten Antheil (f. Rußland). Es opponirte mit England den Fortschritten der österreichischen Waffen im türkischen Kriege (1788) und führte durch den Reichenbacher Congreß (s. Großbritannien) den von Oesterreich mit der Pforte geschlossenen Szistower Frieden (1791) herbei. Durch die Basler SeparatConvention mit Frankreich (1795) und die Festseßung einer Demarcations-Linie in Deutschland (1796) trennte es sich von Deutschlands Sache, für die Oesterreich auf allen Schlachtfeldern jezt allein stehend blutete. Durch den Reichs-Deputations-Receß (1803) erhielt der König von Preußen als Churfürst von Brandenburg Entschädigungen in Westphalen, Nieder-Sachsen und Thüringen für die an Frankreich durch den Lüneviller Frieden (1801) abgetretenen Besigungen am linken Rheinufer. Im verhängnißvollen Jahre 1805 schloß Preußen nach der Schlacht bei Austerlig ein Freundschaftsbündniß mit Napoleon, das jedoch den Krieg des Jahres 1806 mit seinem für Preußen tragischen Ausgange (Schlacht bei Jena) nicht hinderte. Bei der Auflösung des deutschen Reiches in Folge des Rheinbundes, hatte Preußen an den Abschluß eines norddeutschen Bundes (1806) gedacht; von Frankreich besiegt, wurde es zum Abschlusse des Friedens von

Tilfit (1807) gezwungen. Zur Abschüttelung des französischen Joches trat es sodann mit Rußland zu Kalisch, und mit Oesterreich und Großbritannien zu Reichenbach und Tepliz in Bund (1813) und nahm von da an, als eine der fünf europäischen Großmächte und Mitglied der heiligen Allianz (1815) an der Wiedergestaltung der politischen Verhältnisse Antheil, wobei es sein Ländergebiet durch Erwerbungen in Deutschland, Polen, Pommern u. s. w. bedeu tend vergrößerte (1813–1815), und durch die Stiftung des Zollvereins (1828) den Weg zur Einigung in Deutschland anbahnte. Die Ereignisse des Jahres 1848 bringen Verwicklungen der Angelegenheiten Deutschlands und der Bezie hungen Preußens zu den deutschen Staaten, und zumal zu Desterreich bervor, sowohl hinsichtlich der politischen Stellung beider Mächte, als der Zollverhältnisse in Deutschland (s. Deutschland). Die Olmüßer Conferenzen bahnen jes doch von Neuem die enge Allianz zwischen Oesterreich und Preußen an.

Zwischen diesen beiden Mächten bestehen übrigens besondere vertragemäßige Bestimmungen wegen Festseßung der Territorial - Verhältnisse (1815, 1816, 1818, 1819, 1828), insbesondere wegen Polen (1815, 1817, 1818) und Krakau (1818, 1846, 1847), dann wegen der Besaßung in Mainz (1816, 1817), wegen Auslieferung der Deserteure (1818, 1819, 1821, 1822, 1830) und der politischen Verbrecher (1834, 1836), wegen der Vermögens-Freizügigkeit (1766, 1787, 1788, 1792, 1819, 1835, 1852), wegen der Reisepässe (1811, 1840), wegen Behandlung der Handelsschiff e in den gegenseitigen Häfen (1831), wegen der Schifffahrt auf der Elbe (1821, 1836, 1844, 1846, 1851, 1852) und auf der Oder (1839, 1842), wegen Ausübung der Handels- und Gewerbsrechte (1836) und Zulassung jüdischer Handwerksgesellen (1838), wegen Verpflegung der Kranken (1827, 1835, 1853), wegen Bestrafung der Forst-, Jagd-, Fisch- und Feldfrevel (1842, 1848), Vollstreckung der gerichtlichen Requisitionen und Erkenntnisse (1829, 1834, 1840, 1844, 1846), wegen Nebernahme der Schüblinge (1828), wegen Grenzverkehrs - Erleichterungen (1847), wegen der Militär-Verlassenschaften (1835), Correspondenz der Gerichtsbehörden (1837) und der Postbehörden (1849), wegen des Verfahrens in Auswanderungs- (1832, 1849, 1842, 1843) und in Concurs - Fällen (1844, 1845), wegen der Post (1844, 1850, 1851), der Telegrafen (1849, 1850, 1851) und der Eisenbahnen (1850), endlich bezüglich der Handels- und Zollverhältnisse durch einen Handelsvertrag nebst Zoll- und Münz-Cartel, als Anbahnung einer allgemeinen deutschen Zolleinigung (1853).

der

1740. Verhandlungsacten zwischen Oesterreich und Preußen, in Betreff Schlesiens.

(Rouffet, XV. 132. 376.)

1741. Cartel zwischen Oesterreich und Preußen auf sechs Jahre geschlossen. . ., 9. Juli 1741.

(Adelung, Staatengeschichte IV. 23.)

1741. Beitritt des Königs von Preußen zum Frankfurter Allianzvertrage der Churfürsten von Baiern und Sachsen, über deren Ansprüche auf die österreichische Erbfolge (f. Baiern). ..., 1. November 1741 (ratificirt den 8. desselben Monats).

(Rousset, XXI. 52.)

1741. Convention zwischen Desterreich und Preußen unter Vermittlung Großbritanniens, wegen Abtretung von Niederschlesien. Klein-Schellendorf, 9. October 1741.

(Rousset, XVIII. 473.)

1742. Prätiminarien des Friedensschlusses zwischen Ihrer Majestät der Königin von Ungarn und Böhmen und Sr. Majestät dem König von Preußen. Breslau, 11. Juni 1742.

(Wenck, I. 734.)

1742. Definitiver Friedenstractat zwischen denselben, zur Beendigung des ersten schlesischen Krieges. Berlin, 28. Juli 1742. (Wend, I. 739.)

1742. Schlesischer Grenz-Receß, wie solcher von Ihro Majestät in Preußen und der Königin von Ungarn und Böhmen hierzu ernannten Commissarien errichtet wird. Ratibor, 6. December 1742. (Wenck, I. 748.)

1745. Definitiver Friedens-, Versöhnungs- und FreundschaftsTractat zwischen Ihrer Majestät der Kaiserin, Königin von Ungarn und Böhmen, und Sr. Majestät dem König von Preußen, zur Beendigung des zweiten schlesischen Krieges und des österreichischen Erbfolgekriegs. Dresden, 25. December 1745.

(Wenck, II. 194.)

1756. Verhandlungen des deutschen Reichstages aus Anlaß des Einfalls der preußischen Truppen in Sachsen und Böhmen, und Rechtsgutachten vom 17. Jänner 1757, wegen einer Kriegserklärung an den Churfürsten von Brandenburg.

(Adelung, Staatshistorie, T. IX. Beil. p. 46-105.)

1757. Promemoria, welches Se. Majestät von Preußen durch Dero Comitial-Gesandten am 24. Jänner in Antwort auf das Reichs-Gutachten vom 17. Jänner übergeben lassen.

(Adelung, Staatshistorie, T. IX. Beilage p. 121.)

1760. Staatsvertrag zwischen Ihrer Majestät der Kaiserin, Königin von Ungarn und Böhmen, und Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland, zur Abwehrung der Angriffe Preußens gegen Oesterreich (f. Rußland).

1763. Reichsgutachten wegen Zurückziehung des Reichs-Contingents von der Reichsarmee. 11. Februar 1763. (Teutsche Kriegskanzlei, T. XVII. 685. 708. 714. 750.)

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