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Durch die Theilung der österreichischen Erblande unter Carl V. und Ferdinand I. (1522) war Spanien, welches der Sohn Maximilian des I., Philipp, durch seine Vermählung mit der Infantin Johanna, Tochter der Isabelle von Castilien und Ferdinand's von Arragonien (1496), für Desterreich erworben hatte, an die Descendenz Carl des V. gekommen. Nach dem Absterben des Habsburgischen Herrscherstammes in Spanien mit den Tode Carl des II. (1700), bestieg das Haus Bourbon in der Person Philipps von Anjou, Enkels Ludwigs XIV., den spanischen Thron, worüber der spanische Erbfolge= krieg ausbrach. Im Utrechter Frieden vom 7. Juli 1713 (s. bei Dumont, T. VIII. P. I. p. 393) wurde diesem Hause der Besiz Spaniens gesichert, dieß jedoch von Oesterreich erst im Wiener Frieden (vom 30. April 1725–s. bei Dumont, T. VIII. P. II. p. 113 —) förmlich anerkannt. Philipps Sohn Don Carlos, nachmals (seit 1759) als Carl III. König von Spanien, erhielt im spätern Wiener Frieden (1738), welcher den über Erledigung des polnischen Thrones geführten polnischen Erbfolgekrieg beschloß, das Königreich beider Sicilien (s. dieses), und sein jüngerer Bruder Don Philipp ward in Folge des Nachner Friedens (1748) Gründer einer neuen Dynastie in Parma. Im österreichischen Erbfolgekrieg unter den Mitprätendenten des österreichischen Erbes kämpfend (s. Bayern), trat der König von Spanien später der bourbonschen - österreichischen Allianz im siebenjäh, rigen Kriege gegen Preußen bei, und schloß als Frankreichs Streitgenosse in den Kriegen gegen England mit legterem und Sardinien den Tractat von Paris (1763).

Spanien gehörte mit zu den Mächten, welche mit dem revolutionären Frankreich Frieden eingingen (zu Basel 1795). Der Friedensfürst Godoy erobert (1801) im kurzen Feldzuge gegen Portugal Olivenza. Im unfreis willigen Bunde mit Frankreich wird Spaniens Flotte bei Trafalgar (1805) vernichtet. Seine amerikanischen Colonien, größer als ganz Europa, geh'n in Folge innerer Zerrüttung des Mutterlandes seit 1810 nach und nach, bis auf Cuba, verloren. Napoleon, welcher den König Ferdinand VII. gezwungen, dem spanischen Thron zu entsagen, seßt seinen Bruder, den König Josef von Neapel, auf denselben (1808); die spanische Nation erhebt sich jedoch gegen die französische Herrschaft, und unter dem Beistande Englands wird diese ge= brochen. Mit dem gleichzeitig erfolgten Sturze Napoleons kommt dann Ferdinand VII. in sein Königreich zurück (1814), worauf Spanien an den Verhandlungen des Wiener Congresses Theil nimmt (1815), und mit den verbündeten Haupt-Mächten einen Vertrag über die dereinstige Reversion Parma's und seiner Nebenländer an Spanien abschließt (1817). Da König Ferdinand VII. die von den Cortez ausgearbeitete Constitution vom 18. März 1812 nicht beschwören will, erhebt sich ein Aufstand (1820), welcher über Be

schluß der am Congreß zu Ver o n a versammelten Mächte durch ein französisches Heer unterdrückt wird (1823). Mit der Prinzessin Maria Christine von Neapel vermählt, hinterläßt Ferdinand die pragmatische Sanction vom 29. März 1830, wornach mit Aufhebung des Erbfolge-Gesezes Philipps V., aber im Einklange mit den altcastilischen Rechten und mit der (1789) von Carl IV. geordneten Succession, der Thron auch für die weibliche Nachkommenschaft erblich erklärt wird. Lange wüthet der Bürgerkrieg zwischen den Anhängern des Infanten Don Carlos, des Bruders Ferdinands, und jenen der von lehteren hinterlassenen Tochter Isabella (1833 1839). Diese behauptet den Thron, wird jedoch durch einen Aufstand gezwungen, die Constitution von 1812 anzunehmen (1836), welche aber wesentlich modificirt wird (1837). In Folge dieser Bewegungen riefen die conservativen Mächte (Oesterreich, Preußen, Rußland, Neapel und damals auch Sardinien) ihre Repräsentanten aus Spanien zurück, und erst im Jahre 1848 stellte Desterreich den diplomatischen Verkehr mit Spanien wieder her.

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Den Ausländern in Spanien, und insbesondere den österreichischen Unterthanen sind besondere Vorrechte: als jene eines eigenen Gerichtsstandes, der Befreiung von Municipal-Lasten, vom Militärdienste u. s. w. durch den Utrechter Frieden von 1713, und durch den aus Anlaß des Wiener Friedens zwischen dem Kaiser Carl VI. und dem König von Spanien, Philipp V., geschlossenen Handels- und Schifffahrts - Tractat von Wien, 1. Mai 1725 (j. bei Dumont, T. VIII. P. II. S. 114; Hauterive et Cussy, P. II. T. I. p. 63.) — eingeräumt; das neue spanische Fremdengesez (17. November 1852) beabsichtigt jedoch einige Modificirungen dieser Privilegien. In dem eben gedachten Tractate vom 1. Mai 1725 wurde für die Unterthanen Ocsterreichs und Spaniens auch eine gegenseitige Vermögens - Freizügigkeit in Erbschaftsfällen zugesichert. In lezter Zeit ist zwischen Desterreich und Spanien ein Postvertrag zu Stande gekommen (1852).

1740-1748. Acten, Protestationen und Manifeste zwischen Desterreich und Spanien, über die Ansprüche Spaniens auf die österreichische Erbschaft (f. auch Baiern und Frankreich).

(Rouffet, XV. 1. 37.; XVI. 158.
Wend, II. 312-431.)

Martens, guide dipl. I. 423.

1748. Friedens-Präliminarien zwischen Frankreich, Großbritannien und den vereinigten Niederlanden, geschloffen zu Aachen (f. Frankreich).

1748. Beitritt des Königs von Spanien zu den FriedensPräliminarien von Aachen. Aachen, 28. Juni 1748.

(Wend, II. 326.)

1748. Definitiver Friedens-Tractat zu Aachen (f. Frankreich).

1748. Protestation bezüglich der Souveränität und Großmeister-Stelle des Ordens des goldenen Vließes, und Gegen-Pro

testation der Kaiserin Maria Theresta. Aachen, 20. und 26. November 1748.

(Wend, II. 421. 422.)

1752. Präliminar-Artikel zwischen Spanien, Desterreich, dem Kaiser, als Großherzog von Toscana, und dem König von Sardinien. Madrid, 14. April 1752.

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1752. Allianz-Tractat zwischen der Kaiserin Königin, dem König von Spanien und dem König von Sardinien, unter Beitritt des Königs beider Sicilien und des Herzogs von Parma (traité d'Italie). Aranjuez, 14. Juni 1752.

(Wenck, II. 707.)

1759. Tractat zwischen der Kaiserin Maria Theresia und dem König Carl III. von Spanien, als König beider Sicilien (s. Sicilien).

1761. Bourbon'scher Familienpact zwischen Frankreich und Spanien. Paris, 15. August 1761.

(Martens, I. 2.)

1763. Tractat zwischen Frankreich, Spanien und Großbritannien wegen Bestätigung der älteren Friedensschlüsse. Paris, 10. Februar 1763. (Martens, I. 33.)

1763. Convention zwischen den Königen von Sardinien, von Spanien und von Frankreich, wegen Durchführung mehrerer Bestimmungen des Aachner Friedens vom J. 1748. Paris, 10. Juni 1763. (Martens, I. 80.)

1763. Erklärung Desterreichs in Betreff der vorstehenden Convention zwischen Sardinien, Spanien und Frankreich. Paris, 10. Juni 1763.

(Martens, guide dipl., Espagne et Autriche, I. S. 424.)

1795. Friedensschluß zwischen Spanien und Frankreich. Basel, 22. Juli 1795 (s. Preußen).

(Martens, VI. 124.)

1814. Protokoll der Bevollmächtigten Desterreichs, Deutschlands, Großbritanniens und Preußens, wegen der Theilnahme Frankreichs und Spaniens an den Verhandlungen des Wiener Congresses. Wien, 22. September 1814.

(Murhard, n. S. I. 334.)

1815. Erklärung Spaniens, wegen seines Beitritts zur groBen Allianz wider Frankreich vom 25. März 1815 (f. Großbritannien), und über die Verhandlungen des Wiener Congresses

bezüglich der Reversion von Parma u. s. w. Wien, 30. März; 4. April; 18. Juni 1815.

(Martens, S. VI. 465-474.)

1815. Wiener Congreß-Acte (f. Deutschland).

1817. Tractat zwischen Desterreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Preußen und Rußland, als Vollzug des Art. 99 der Wiener Congreß-Acte, über die Reversion von Parma, Piacenza, Guastalla und Lucca 2c. (s. Parma).

1852. Postvertrag zwischen Desterreich und Spanien. Aranjuez, 30. April 1852 (kaiserliche Ratification: Ofen, 21. Juni 1852; die Ratificationen ausgewechselt zu San Ildefonso am 24. August 1852).

(Reichsgesezblatt 1853. 126. S. 705.)

1852. Königlich spanisches Decret wegen Regulirung der Rechtsverhältnisse der Ausländer in Spanien. Madrid, 17. November 1852. (Officielle Madrider Zeitung vom 26. November 1852.)

Toscana
(Großherzogthum).

Nach dem Aussterben des Hauses Medicis mit dem Herzoge Johann Gasto (1737), erhält Toscana im Wiener Frieden (1738) — s. Sicilien – den Herzog von Lothringen, Franz Stephan, Gemal Maria Theresia's, der sein Stammland an Frankreich abtritt, zum Gebieter *). Sein Sobn Leopold II. besteigt (1790) den Thron von Desterreich, und durch Wahl den des deutschen Reiches. Ihm folgt in der Regierung in Toscana, das seit 1765 zur Secundo - Genitur des Hauses Oesterreich bestimmt wurde, sein zweitgeborner Sohn Ferdinand III., der Vater des jezt regierenden Großherzogs.

Das Großherzogthum Toscana wird in Folge des Lüneviller Friedens (1801) zum Königreich Hetrurien, unter der Regierung des Sohnes des damaligen Herzogs von Parma von der spanisch-bourbon’schen Linie, umgewandelt, der Großherzog Ferdinand aber aufänglich mit der churfürstlichen Würde in Deutschland und dem Besize von Salzburg, Berchtesgaden und einem

*) Die Investiturs-Acte des Kaisers Carl VI. an den Herzog von Lothringen und Bar, Franz III. (nachmals Kaiser Franz I.), über das Großherzogthum Toscana: Wien, 24. Jänner 1737 - sehe man bei „Martens", S. I. 234; — den Wiener Frieden, vom 18. November 1738, zwischen dem Kaiser und dem König von Frankreich in den „,Traités de la maison de Savoie“,

I. 497.

Theile von den Bisthümern Passau und Eichstädt entschädigt (1802, 1803), was er jedoch nach dem Preßburger Frieden (1805) mit dem Besige des bairischen Fürstenthums Würzburg vertauschen muß. Das Königreich Hetrurien wird später mit dem Kaiserthum Frankreich vereinigt und in drei Departements getheilt (1808), deren Statthalterei der Schwester Napoleons, Elise Bacciochi, überlassen wird (1809). Nach dem Sturze Napoleons kommt es, mit dem (bereits 1801 im Vertrage von Florenz) von Ferdinand IV. von Neapel an Toscana abgetretenen Stato dei presidii (s. Sicilien), an den früher regierendeu Zweig der habsburg-lothring'schen Linie zurück (1815), wobei festgesezt wird, daß nach dem Tode der Erzherzogin Maria Louise von Parma das Herzogthum Parma an den Herzog von Lucca kommen, das Herzogthum Lucca aber mit dem Großherzogthum Toscana verbunden werden soll (1817) — ein Fall, der im Jahre 1847 eintrat (f. Parma).

Seitdem blieben die Beziehungen Toscana's zu Desterreich jene eines freundnachbarlichen, durch die Verwandtschaft der beiden regierenden Häuser noch fester begründeten Einverständnisses, das nur durch die Ereignisse des Jahres 1848 zeitweilig etwas gelockert wurde.

Besondere vertragsmäßige Uebereinkommen bestehen bezüglich des Handels (1777), der Freizügigkeit des Vermögens und der Pensionen (1784, 1785, 1807, 1821), der Auslieferung der Verbrecher (1829) und der Deserteure (1834), der Correspondenz der Gerichtsbehörden (1839, 1846), der Unterdrückung des Nachdruckes (1840); dann hinsichtlich der gerichtlichen Requisitions schreiben (1846), der Verpflegung der im Großherzogthum stationirenden österreichischen Truppen (1850), der Post (1850, 1851) und der Eisenbahnen (1851).

1752. Allianz zwischen Desterreich, dem Kaiser, als Großherzog von Toscana, Spanien und Sardinien (s. Spanien).

1763. Patent des Kaisers Franz I., worin er das Großherzogthum Toscana als eine Secundo-Genitur des Hauses Dester. reich erklärt. . . ., 14. Juli 1763.

(Martens, guide dipl. II. 1212.)

1763. Verzichtleistung des Kaisers Josef II. bezüglich des Großherzogthums Toscana... 14. Juli 1763.

(Martens, guide dipl., II. 1212.)

1770. Edict über die Abschaffung des Heimfallrechtes zwischen den österreichischen Staaten und dem Großherzogthum Toscana. Wien, 14. April 1770.

(Codex austriacus, T. VI. p. 336.)

1777. Handels-Tractat zwischen der Kaiserin Königin, als Herzogin von Mailand und Mantua, dem Großherzog von Toscana und dem Herzog von Modena (s. Modena).

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