Uebersicht der Verträge Oesterreichs mit den auswärtigen Staaten, von dem Regierungs-Antritte Maria Theresia's Angefangen bis auf die neueste Zeit |
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... Stadt Frankfurt . XVI . Anhang der Wiener Congreßacte ; s . Deutschland . ( Martens , S. VI . 429. Meyer , I. 207. ) 1816. Uebereinfunft zwischen Desterreich und Baden , wegen Ausdehnung der bestehenden Vermögens - Freizügigkeit auf ...
... Stadt Frankfurt . XVI . Anhang der Wiener Congreßacte ; s . Deutschland . ( Martens , S. VI . 429. Meyer , I. 207. ) 1816. Uebereinfunft zwischen Desterreich und Baden , wegen Ausdehnung der bestehenden Vermögens - Freizügigkeit auf ...
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... Stadt und des Gebietes von Lindau an Baiern , und dagegen die Einverleibung des Churfürstenthumes Salzburg nebst Berchtesgaden mit Oesterreich be- stimmt wurde , während der bisherige Churfürst von Salzburg das Großherzogthum Würzburg ...
... Stadt und des Gebietes von Lindau an Baiern , und dagegen die Einverleibung des Churfürstenthumes Salzburg nebst Berchtesgaden mit Oesterreich be- stimmt wurde , während der bisherige Churfürst von Salzburg das Großherzogthum Würzburg ...
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... Stadt- und Landrechte zu Linz und Salzburg zur Mittheilung der Criminal - Acten an bairische Gerichte . Wien , 22. December 1835 . ( J. G. S. 1835. Nr . 107. S. 64. ) 1837. Königlich bairische Verordnung über das Paßwesen im Königreiche ...
... Stadt- und Landrechte zu Linz und Salzburg zur Mittheilung der Criminal - Acten an bairische Gerichte . Wien , 22. December 1835 . ( J. G. S. 1835. Nr . 107. S. 64. ) 1837. Königlich bairische Verordnung über das Paßwesen im Königreiche ...
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... Stadt ) . Mit der Auflösung des deutschen Reiches ( 1806 ) wurde die alte reichs- unmittelbare Hansestadt Bremen ... Stadt Bremen durch den Reichs- deputations - Haupt - Receß ( s . Deutschland ) . 1815. Beitritt des Senats der Stadt ...
... Stadt ) . Mit der Auflösung des deutschen Reiches ( 1806 ) wurde die alte reichs- unmittelbare Hansestadt Bremen ... Stadt Bremen durch den Reichs- deputations - Haupt - Receß ( s . Deutschland ) . 1815. Beitritt des Senats der Stadt ...
Page 37
... Stadt Frankenhausen und Umgebung , die Landgrafschaft Hessen- Homburg und die jezt dazu gehörende Grafschaft Meisenheim , das Amt Arn- stadt im Fürstenthum Schwarzburg - Sondershausen , die freien Bundesstädte Frankfurt , Bremen ...
... Stadt Frankenhausen und Umgebung , die Landgrafschaft Hessen- Homburg und die jezt dazu gehörende Grafschaft Meisenheim , das Amt Arn- stadt im Fürstenthum Schwarzburg - Sondershausen , die freien Bundesstädte Frankfurt , Bremen ...
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Common terms and phrases
Acte Allianz April August Baiern bairischen Beitritt Belgien Bestimmungen betreffend bezüglich Bundesbeschluß Carl Churfürsten Congreß Convention zwischen Desterreich December Decret Desterreich und Baiern Desterreich und Preußen Desterreichische Verordnung deutschen Bunde Deutschland Erklärung Erlaß Februar Frankfurt Frankreich französischen Friedens-Tractat Fürsten Fürstenthum Groß Großbritannien großen Allianz großen Wiener Allianz Großherzogs Großherzogthum Handels Handelsvertrag Herzog Herzogthum Hof-Decret Hofkanzlei-Decret Jänner Juli Juni Kaiser von Desterreich Kaiserin kaiserlich österreichischen König von Preußen Königin von Ungarn Königreich Kundmachung land Majestät Maria Theresia Martens et Cussy März Meyer Modena Murhard Napoleon Niederlande Notizenblatt November October österreichische Rechtsgelehrsamkeit P. G. S. Bd Parma Patent Postverein Preßburger Frieden Preußen Preußen und Rußland preußischen Regierung reich Reichsgeseßblatt 1852 Rheinbunde Roth und Merck Rußland Rußland und Preußen Sachsen Sardinien schen September Spanien Staaten Staatsvertrag Theile Toscana Traités Uebereinkommen zwischen Desterreich Uebereinkunft zwischen Desterreich Ungarn und Böhmen Vermögens-Freizügigkeit Verordnungsblatt des k. k. Vertrag Wiener Congreß-Acte Wiener Zeitung Zeitschrift für österreichische zwiſchen
Popular passages
Page 108 - König von Ungarn und Böhmen, und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des rheinischen Bundes, ihren Erben und Nachfolgern, deren Staaten und respectiven Unterthanen bestehen.
Page xv - Sammlung aller Staats-, Hof- und Gesandtschaftsschriften, auch anderer rechtlichen und historischen Abhandlungen.
Page 37 - Belgien, über die Erbfähigkeit der gegenseitigen Unterthanen und über die wechselseitige Freizügigkeit des Vermögens und der Verlassenschaften.
Page 75 - Provinzen auf verfassungsmäßig bestehendem oder sofort einzuführendem Wege Wahlen von Nationalvertretern anzuordnen, welche am Sitze der Bundesversammlung an einem schleunigst festzustellenden, möglichst kurzen Termine zusammenzutreten haben, um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen.
Page 87 - Beschluss des deutschen Bundes, den militärischen Gerichtsstand in Strafsachen bei Bundestruppen, welche in Friedenszeiten zu Bundeszwecken zusammengezogen werden. betreffend. Frankfurt, 24. Juni 1852.
Page 174 - Infolge einer von der königlichen niederländischen Regierung getroffenen Anordnung und in teilweiser Abänderung der mit dem Justizhofdekrete vom 6. April 1842 (JGS 605) kundgemachten Formalitäten, welche die Untertanen Seiner k. und k. Apostolischen Majestät zu beobachten haben, wenn sie Verlassenschaften nach Individuen, die im niederländischen Seedienste gestorben sind, in Anspruch nehmen, hat das k. und k. Ministerium des Äußern, nach gepflogener Rücksprache mit den Justizministerien...
Page 32 - Ocsterreich und Baiern geschlossene Uebereinkunft über die kostenfreie Behandlung der im diplomatischen Wege nachgesuchten Tauf-, Trau- und Todesscheine bekannt gemacht wird.
Page 75 - Bekanntmachung der zu Frankfurt a. M. am 31. März und 1. bis 4. April 1848 abgehaltenen Versammlung (des sogenannten Vor-Parlameutes, ohne officiellen Charakter) zur Vorbereitung der deutschen constituirenden National-Versammlung.
Page 146 - Oesterreich in dem Wunsche übereingekommen sind , durch gegenseitige Aufhebung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in...
Page 19 - Deklaration vom 19. 3. 1807, die Bestimmung der künftigen Verhältnisse der, der königlichen Souveränität unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren zu den verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt betr., in: KBR, 1 3.