Uebersicht der Verträge Oesterreichs mit den auswärtigen Staaten, von dem Regierungs-Antritte Maria Theresia's Angefangen bis auf die neueste Zeit |
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Acte Allianz April Aufhebung August ausgewechselt Auslieferung Baden Baiern bairischen Behandlung beider Beitritt Belgien Berlin besondere Bestimmungen betreffend bezüglich Bremen Bundesbeschluß Carl Churfürsten Convention December Decret Desterreich und Preußen Desterreichische Verordnung deutschen Bunde Deutschland Entschädigung Erklärung ersten Februar Folge Frankfurt Frankreich französischen Frieden Fürsten Fürstenthum Gebiete gegenseitiger Großbritannien großen Großherzogs Großherzogthum Handels Hannover Hauses Herzog Herzogthum Hof-Decret Hofkanzlei-Decret Jahre Jänner Juli Juni Kaiser Kaiſerin König Königin Königreich Krieg Kundmachung land lich Mächte Mailand Majestät Maria Martens März Meyer Modena München Murhard Napoleon Neapel neuen Niederlande Notizenblatt November October österreichische Rechtsgelehrsamkeit P. G. S. Bd Paris Parma Patent Pforte Preußen preußischen Ratificationen Rechts Regierung reich Reichsgeseßblatt Republik Rheinbunde Rußland Sachsen Sardinien schen Schweiz Seite September Spanien Staaten Staatsvertrag Stadt Theile Toscana Tractat Traités Uebereinkommen Uebereinkunft Ungarn und Böhmen Unterthanen Verhandlungen Vermögens Verordnungsblatt des k. k. Vertrag VIII Wien Zeitschrift für österreichische Zeitung Zoll zwiſchen
Popular passages
Page 108 - König von Ungarn und Böhmen, und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des rheinischen Bundes, ihren Erben und Nachfolgern, deren Staaten und respectiven Unterthanen bestehen.
Page xv - Sammlung aller Staats-, Hof- und Gesandtschaftsschriften, auch anderer rechtlichen und historischen Abhandlungen.
Page 37 - Belgien, über die Erbfähigkeit der gegenseitigen Unterthanen und über die wechselseitige Freizügigkeit des Vermögens und der Verlassenschaften.
Page 75 - Provinzen auf verfassungsmäßig bestehendem oder sofort einzuführendem Wege Wahlen von Nationalvertretern anzuordnen, welche am Sitze der Bundesversammlung an einem schleunigst festzustellenden, möglichst kurzen Termine zusammenzutreten haben, um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen.
Page 87 - Beschluss des deutschen Bundes, den militärischen Gerichtsstand in Strafsachen bei Bundestruppen, welche in Friedenszeiten zu Bundeszwecken zusammengezogen werden. betreffend. Frankfurt, 24. Juni 1852.
Page 174 - Infolge einer von der königlichen niederländischen Regierung getroffenen Anordnung und in teilweiser Abänderung der mit dem Justizhofdekrete vom 6. April 1842 (JGS 605) kundgemachten Formalitäten, welche die Untertanen Seiner k. und k. Apostolischen Majestät zu beobachten haben, wenn sie Verlassenschaften nach Individuen, die im niederländischen Seedienste gestorben sind, in Anspruch nehmen, hat das k. und k. Ministerium des Äußern, nach gepflogener Rücksprache mit den Justizministerien...
Page 32 - Ocsterreich und Baiern geschlossene Uebereinkunft über die kostenfreie Behandlung der im diplomatischen Wege nachgesuchten Tauf-, Trau- und Todesscheine bekannt gemacht wird.
Page 75 - Bekanntmachung der zu Frankfurt a. M. am 31. März und 1. bis 4. April 1848 abgehaltenen Versammlung (des sogenannten Vor-Parlameutes, ohne officiellen Charakter) zur Vorbereitung der deutschen constituirenden National-Versammlung.
Page 146 - Oesterreich in dem Wunsche übereingekommen sind , durch gegenseitige Aufhebung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in...
Page 19 - Deklaration vom 19. 3. 1807, die Bestimmung der künftigen Verhältnisse der, der königlichen Souveränität unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren zu den verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt betr., in: KBR, 1 3.