Page images
PDF
EPUB

DER

LONDONER VERTRAG

vom 8. Mai 1852

in seiner rechtlichen Bedeutung

geprüft

von

DR. GEORG BESELER,

Geh. Justizrathe und ord. Professor der Rechte an der K. Friedrich-Wilhelms-
Universität zu Berlin.

MIT ANLAGEN.

BERLIN.

WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG.

1863.

[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small]

A. Entwurf des Londoner Protokolls vom 2. Juni 1850 .

B. Das Londoner Protokoll vom 2. Aug. 1850

[merged small][merged small][merged small][ocr errors]
[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

D. Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852

E. Stammtafel des Schleswig-Holsteinischen Fürstenhauses der

[merged small][ocr errors]

38

39

42

45

[ocr errors]

48

Ger 2225.11

Harvard College Library Von Maurer Collection Gift of A. C. Coolidge Jan. 13, 1904

HOHENZOLLERN

§. 1.

Einleitung.

Der Londoner Vertrag oder Tractat, traité, vom 8. Mai 1852

[ocr errors]

nicht zu verwechseln mit dem vorbereitenden Protokoll vom 2. August 1850 ist in seiner rechtlichen Bedeutung noch nicht so genau geprüft worden, als einerseits die Wichtigkeit und andererseits die eigenthümliche Beschaffenheit dieses merkwürdigen Actenstückes es erfordern. Auch die Verhandlungen in dem preufsischen Abgeordnetenhause vom 1. und 2. December d. J., so belehrend sie auch in vielfacher Hinsicht für die richtige Würdigung dieses Vertrages sind, haben ihrer Natur nach gerade die rechtliche Seite der Frage nicht erschöpfend behandeln können. Da ich nun eine völkerrechtliche Prüfung des Vertrages angestellt habe, so halte ich es für zeitgemäfs, das Resultat, zu welchem ich gelangt bin, zu veröffentlichen. Vielleicht gelingt es mir, dazu beizutragen, den Bann, welcher in so verhängnifsvoller Weise auf die schleswig-holsteinische Sache gelegt ist, zu lösen.

§. 2.

Die Vorbereitung des Vertrages vom 8. Mai 1852.

Der Erste, welcher dänischer Seits die Eventualität, dafs die Verbindung Dänemarks und Schleswig-Holsteins durch die verschiedene für beide Länder geltende Staatssuccession dereinst gelöst werden könne, klar und bestimmt ins Auge

« PreviousContinue »