Geschichte der Katholischen Kirche Deutschlands von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis in die Gegenwart, Volume 2

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R. Oldenbourg, 1874 - 820 pages

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Page 635 - Heiland. Ich glaube an den heiligen Geist,' eine heilige allgemeine christliche Kirche, Vergebung der Sünden und ein ewiges Leben.
Page 280 - Stolz des Wissens ist er nicht zurückgetreten, sondern hat seinen Ansprüchen auf den Grund gesehen; keiner Idee ist er furchtsam zur Seite ausgewichen, vor keiner Höhe des Forschens ist er bestürzt...
Page 134 - Die bisherige Religionsübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt seyn; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigenthümlichen Kirchenguts, auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westphälischen Friedens ungestört verbleiben; dem Landesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden und ihnen den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten.
Page 726 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Page 86 - Blendendes hat er jetzt, da man sich einbildet, alles, was den Menschen lieb ist, werde unverrückt in seinem Geleise bleiben, wenn man den Geisteskräften der Menschen die Fesseln anlege, in welchen sie sich noch vor 20 — 30 Jahren befanden. Ich denke aber, die Widerlegung dieses Schlusses sei in den Umständen, in denen ich rede, eine vergebliche Sache. Unbemerkt kann ich aber nicht lassen, daß manche Leute hinter diesem Schluß eben nicht die reinsten Absichten verborgen halten.
Page 153 - Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen.
Page 621 - Was eine Zeitlang wie Fabel, wie Märe an unser Ohr geklungen: daß der Bischof Arnoldi von Trier ein Kleidungsstück, genannt der Rock Christi, zur Verehrung und religiösen Schau ausgestellt, Ihr habt es schon gehört, Christen des 19. Jahrhunderts, Ihr wißt es, deutsche Männer, Ihr wißt es, deutsche Volks- und Religionslehrer, es ist nicht Fabel und Märe, es ist Wirklichkeit und Wahrheit.
Page 171 - Aus dem gelehrten Auslande ruft man gelehrte Männer herbei, die gut besoldet als Aufklärer der einfältigen Nation auftreten, gewaltige Anstalten machen und von ihrer Höhe herab alle Triebfedern in Bewegung setzen, um das dumme Völkchen mit Gewalt klug zu machen. Dem Völkchen aber, daS schon soviel aus seinem Beutel zur Errichtung hat be...
Page 660 - Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Civilactes stattfinden.
Page 659 - Jede Religionsgesellschaft (Kirche) ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber wie jede andere Gesellschaft im Staate den Staatsgesetzen unterworfen.

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