Geschichte der Katholischen Kirche Deutschlands von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis in die Gegenwart, Volume 2R. Oldenbourg, 1874 - 820 pages |
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Page 8
... Wien ihm ein Exemplar zuge- schickt , so liess er das Buch ( im Februar 1764 ) auf den Index setzen , am 4. März aber richtete er Schreiben , nicht ganz gleichen Inhalts , an die Churfürsten von Mainz , Cöln und Trier , an die Bischöfe ...
... Wien ihm ein Exemplar zuge- schickt , so liess er das Buch ( im Februar 1764 ) auf den Index setzen , am 4. März aber richtete er Schreiben , nicht ganz gleichen Inhalts , an die Churfürsten von Mainz , Cöln und Trier , an die Bischöfe ...
Page 9
... Wien und des Nuntius zum Verbot des Buchs zu bewegen . Dreimal zwar legte es die Regierung der Censur vor , aber jedesmal er- klärte diese , es enthalte nichts , was gegen die kirchlichen Lehren und Sitten anstosse . In Folge dess ...
... Wien und des Nuntius zum Verbot des Buchs zu bewegen . Dreimal zwar legte es die Regierung der Censur vor , aber jedesmal er- klärte diese , es enthalte nichts , was gegen die kirchlichen Lehren und Sitten anstosse . In Folge dess ...
Page 14
... Wien wollte man an den Widerruf erst gar nicht glauben und als dann der Car- dinalerzbischof und der Nuntius die Kaiserin um die Erlaubniss baten , die Nachricht von dem Widerruf sammt der Rede des Papstes in der Wiener Zeitung drucken ...
... Wien wollte man an den Widerruf erst gar nicht glauben und als dann der Car- dinalerzbischof und der Nuntius die Kaiserin um die Erlaubniss baten , die Nachricht von dem Widerruf sammt der Rede des Papstes in der Wiener Zeitung drucken ...
Page 16
... Wien , seit 1582 eine in Cöln , seit 1588 eine in Lu- zern . Nach der Schweiz war ein Nuntius geschickt worden , zu- nächst zu dem Endzweck , um die Tridentinischen Concilbeschlüsse in den katholischen Cantonen in Aufnahme zu bringen ...
... Wien , seit 1582 eine in Cöln , seit 1588 eine in Lu- zern . Nach der Schweiz war ein Nuntius geschickt worden , zu- nächst zu dem Endzweck , um die Tridentinischen Concilbeschlüsse in den katholischen Cantonen in Aufnahme zu bringen ...
Page 17
... Wien angestellten Nuntien gehabt hätten . Der Nuntius dürfe , wir heben nur das Vornehmste aus , so oft er es für gut finde , alle Pfarrkirchen , alle Klöster , alle Ordens- häuser , auch wenn sie exemt wären , visitiren und reformiren ...
... Wien angestellten Nuntien gehabt hätten . Der Nuntius dürfe , wir heben nur das Vornehmste aus , so oft er es für gut finde , alle Pfarrkirchen , alle Klöster , alle Ordens- häuser , auch wenn sie exemt wären , visitiren und reformiren ...
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Geschichte der Katholischen Kirche Deutschlands: Von der Mitte des 18 ... Heinrich Schmid Limited preview - 2020 |
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Popular passages
Page 635 - Heiland. Ich glaube an den heiligen Geist,' eine heilige allgemeine christliche Kirche, Vergebung der Sünden und ein ewiges Leben.
Page 280 - Stolz des Wissens ist er nicht zurückgetreten, sondern hat seinen Ansprüchen auf den Grund gesehen; keiner Idee ist er furchtsam zur Seite ausgewichen, vor keiner Höhe des Forschens ist er bestürzt...
Page 134 - Die bisherige Religionsübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt seyn; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigenthümlichen Kirchenguts, auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westphälischen Friedens ungestört verbleiben; dem Landesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden und ihnen den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten.
Page 726 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Page 86 - Blendendes hat er jetzt, da man sich einbildet, alles, was den Menschen lieb ist, werde unverrückt in seinem Geleise bleiben, wenn man den Geisteskräften der Menschen die Fesseln anlege, in welchen sie sich noch vor 20 — 30 Jahren befanden. Ich denke aber, die Widerlegung dieses Schlusses sei in den Umständen, in denen ich rede, eine vergebliche Sache. Unbemerkt kann ich aber nicht lassen, daß manche Leute hinter diesem Schluß eben nicht die reinsten Absichten verborgen halten.
Page 153 - Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen.
Page 621 - Was eine Zeitlang wie Fabel, wie Märe an unser Ohr geklungen: daß der Bischof Arnoldi von Trier ein Kleidungsstück, genannt der Rock Christi, zur Verehrung und religiösen Schau ausgestellt, Ihr habt es schon gehört, Christen des 19. Jahrhunderts, Ihr wißt es, deutsche Männer, Ihr wißt es, deutsche Volks- und Religionslehrer, es ist nicht Fabel und Märe, es ist Wirklichkeit und Wahrheit.
Page 171 - Aus dem gelehrten Auslande ruft man gelehrte Männer herbei, die gut besoldet als Aufklärer der einfältigen Nation auftreten, gewaltige Anstalten machen und von ihrer Höhe herab alle Triebfedern in Bewegung setzen, um das dumme Völkchen mit Gewalt klug zu machen. Dem Völkchen aber, daS schon soviel aus seinem Beutel zur Errichtung hat be...
Page 660 - Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Civilactes stattfinden.
Page 659 - Jede Religionsgesellschaft (Kirche) ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber wie jede andere Gesellschaft im Staate den Staatsgesetzen unterworfen.