schweizerischen Bundesrath, zum Zwecke der amtlichen Vernichtung und des Austausches gegen neue Notenformulare. Die im gegenwärtigen Bordereau detaillirt aufgeführten annullirter Banknoten à Franken. ..... der.... im Gesammtbetrage von Fr.. Stück von der emittirenden Bank zum Zwecke der amtlichen Vernichtung und Austausch gegen neue Notenformulare empfangen zu haben, bescheinigt, |