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diesem Hebel liegen zwei einarmige Hebel, deren Drehachsen nicht absolut fest, sondern durch ein kleines Gehänge mit zwei festen Punkten verbunden sind. Diese Hebel tragen außerdem je zwei Schneiden, von denen die mittleren Schneiden durch ein Gehänge mit einer Schneide des obern Wagebalkens verbunden sind, während die Endschneiden den dritten Stützpunkt für die Schalenträger bilden.

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Damit die Schalen beständig sich selbst parallel bewegen, müssen die einarmigen Hebel unter sich gleiche Länge haben, und die Verhältnisse ihrer Hebelarme müssen gleich sein dem Verhältniß der Entfernungen der Zwischen- und Endschneiden von der Mittelschneide des obern Wagebalkens.

Eine Modifikation der Berangerwage bildet die sogen. Lyonerwage, bei welcher der obere Wagebalken aus zwei mit einander fest verbundenen parallelen Balken besteht.

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Die Berangerwagen werden oft zum Schutz gegen Staub u. s. w. in Gehäusen angebracht, in welchem Falle auch die

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eigentlichen Schalenträger im Innern des Gehäuses eingeschlossen sind. Auf die Schalenträger werden vier senkrechte Stützen (bei kleinern Wagen auch nur eine) aufgesetzt, welche durch die Deckplatte frei hindurch gehen und oben ein Schalenkreuz zur Aufnahme der Schalen tragen.

Art. 8. Die Coulon'sche Wage. Eine eigenthümliche Modifikation der oberschaligen Wagen bildet die Wage

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von Coulon, bei welcher nur eine Wagschale vorhanden ist und der aufgelegten Last Gleichgewicht gehalten wird durch veränderte Stellung eines oder zweier Laufgewichte. Es ist demnach diese Wage eine Kombination von oberschaliger Wage und Romaine.

Die Wagschale ruht durch vier vertikale Stützen auf einem Träger, welcher gleich wie bei der Wage von Beranger sich selbst parallel geführt wird. Da aber nur eine

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Schale vorhanden ist, so bildet der (doppelte) Wagebalken einen einarmigen Hebel, welcher in früher angegebener Weise mit dem untern Führungsbalken verbunden ist. Das äußere Verbindungsstück der Endschneiden des doppelten Wagebalkens steht durch Schneiden und Gehänge in Verbindung mit dem kürzern Arm eines zweiarmigen Hebels, dessen anderer Arm ein Gegengewicht und die Stange trägt, an welcher das Laufgewicht bewegt werden soll, und die Wage ist so konstruirt, daß das Laufgewicht bei kleinerer Belastung auf derselben Seite wie die Last selbst, bei größerer Belastung auf der entgegengesetzten Seite wirkt. Durch ein. weiteres kleineres Gewicht kann die Wage so justirt werden, daß, wenn das Laufgewicht auf 0 einsteht, der beweg liche Zeiger dem festen gegenübersteht. Zur bequemeren Ablesung sind bei dieser Wage meist zwei Laufgewichte nebst Scalen angebracht, so zwar, daß z. B. an der Nebenscale einzelne Gramm, an der Hauptscale Hektogramm etc. abgelesen werden können.

Die Stempelung bei dieser Wage soll auf dem Wagebalken (im Innern des Gehäuses), auf der äußern Hauptscale und auf dem größern Laufgewicht geschehen.

Bei der Prüfung dieser Wage sind sowohl die Vorschriften für die oberschaligen Wagen als die für die Romainen zu beachten.

Art. 9. Prüfung und Stempelung der oberschaligen Wage. Die Prüfung aller gleicharmigen oberschaligen Balkenwagen hat bei allen Systemen mit großer Sorgfalt zu erfolgen; die Wagen zeigen schon als neu oft Fehler, denen nicht immer leicht abzuhelfen ist. Es kann deßwegen auch den Eichmeistern nicht zugemuthet werden, bedeutendere Abweichungen selbst zu korrigiren. Dieselben werden vielmehr angewiesen, Wagen, welche zur Eichung gebracht werden und welche den verlangten Bedingungen nicht genügen, zurückzuweisen.

Nachdem sich der Eichmeister überzeugt hat, daß die Vorschriften über das Material, besonders der Schneiden und Pfannen, gehörig erfüllt sind, wird zunächst untersucht, ob die Wage, wenn sie auf horizontaler Unterlage ruht, im Gleichgewicht steht. Sollten hier größere Abweichungen eintreten, so ist der Eichmeister sofort berechtigt, die Wage als unrichtig zurückzuweisen, da der Fabrikant selbst die Wagen hinreichend richtig justiren soll. Ergibt sich, auch wenn die Wage in Schwingungen versetzt worden ist, stets der gleiche Zeigerstand, so kann zur weitern Prüfung geschritten werden. Zunächst werden, vorausgesetzt daß beide Schalen gleich konstruirt sind, dieselben mit einander vertauscht, wobei die Wage keinen Unterschied in der Zeigerstellung ergeben soll. Hierauf wird auf die Mitte jeder Schale das größte zuläßige Gewicht gebracht und in gleicher Weise wie bei den unterschaligen Wagen die Prüfung auf Gleicharmigkeit und Empfindlichkeit durchgeführt.

Nun wird zur Prüfung des Einflusses von Ortsveränderungen der Gewichte auf den Schalen geschritten. Die Gewichte werden zuerst seitwärts zu der Balkenrichtung ver

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schoben, und zwar nach A und E, C und G, A und G H und C und E gebracht. Durch diese Untersuchung soll konstatirt werden, ob die Lage der Schneiden des obern Wagebalkens richtig ist. Neigt sich die Wage bei einer dieser Stellungen, so ist die betreffende Schneide, bei welcher die stärkere Neigung stattfindet, zu weit von der Mittelschneide entfernt, und es kann der Fehler entweder durch ein geringes Nachschleifen der Schneide oder durch eine Veränderung am Verbindungsstück der zwei auf einer Seite befindlichen Schneiden gehoben werden. Hierauf werden die Gewichte in der Richtung des Wagebalkens verschoben, also nach B und H, D und F, B und F und D und H gebracht. Zeigen sich bei diesen Verschiebungen Abweichungen im Zeigerstand, so liegt der

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