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Beschuldigten Horacio Coelho erlassenen "Habeas-Corpus“ Veschlusses übersandt worden ist, mit verbindlichster Dankesbezeugung zu bestätigen, indem ich die Gelegenheit benutze, um Euerer Excellenz die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuere.

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Imperial Legação Allemã no Brazil - Petropolis, 26 de Março de 1898.

Senhor Ministro Com o mais intimo testemunho de agradecimento tenho honra de accusar a Vossa Excellencia a recepção da nota de 24 do corrente, com a qual me foi transmittida copia do telegramma do Governador do Estado de Santa Catharina dirigido a Vossa Excellencia a respeito da solução do habeas corpus concedido a favor do accusado Horacio Coelho, e ao mesmo tempo aproveito a opportunidade para renovar a Vossa Excellencia a segurança da minha mais distincta consideração.

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1898.

N. 84

Nota da Legação Allemã ao Governo Brasileiro

Kaiserlich Deutsche Gesandtschaft in Brasilien Petropolis, den 20 Juni

Herr Minister-In Folge der in erster Instanz erfolgten Frei Sprechung sämmttlicher, wegen des Ueberfalles auf den Lehrer Roth in Palhoça angeklagten Personen hat meine hohe Regierung sich veranlaßt gesehen, auf Grund der von mir und den Kaiserlichen Konsul Hoepcke in Florianopolis verstatteten Berichte das Verfahren der Brasilianischen Behörden bei ausfindigmachung der Jhäter einer eingehenden Prüfung unterziehen zu lassen, deren Ergebniß nach ihren Hauptpunkten in dem beifolgenden Promemoria zusammengefaßt ist.

Indem ich auftragsgemäß Euerer Excellenz besondere Aufmerksamkeit auf die darin aufgeführten, in der Angelegenheit Roth Seitens der Brasilianischen Behörden begangenen Versehen hinzulenken nicht verfehle, beehre ich mich des gleichen Euerer Excellenz die bestimmte Ervartung der Kaiserlichen Regierung auszusprechen, daß die Brasilianischen Regierung es sich mit um so größerem Eifer angelegen sein lassen werde, mit allen ihr gesetzlich zu Gebote stehenden Witteln auf die Aufhebung des freisprechenden Erkenntnisses zu wirken und in dem dann zu erwartenden neuen Verfahren endlich die lange geforderte Genugthuung zu verschaffen.

Genehmigen Euere Excellenz die erneute Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

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Was die Haltung der Brasilianischen Behörden in dem Verfahren gegen die an dem Ueberfall auf Roth betheiligten Personen anlangt, so haben diese sich offenbar merfache mißgriffe und Gesetzwidrigkeiten zu schulden kommen lassen und darduch zu dem ungünstigen Ergebniß, das der Prozeß in erster Instanz gehabt hat wesentlich beigetragen.

An dem guten Willen des Gouverneurs des Staates Santa Catharina, der Gerechtigkeit seinen Lauf zu lassen und die Schuldigen der verdienten Bestrafung nicht zu enziehen, ist nach der Berichterstattung des Konsuls Hoepcke zwar nicht zu zweifeln. Die ihm untergeordunten Behörden haben es dagegen durchweg an der erforderlichen Energie bei der Verfolgung der Thäter fehlen lassen, oder diese gar begünstigt.

Nach dem an den Kaiserlichen Geschaftsträger gerichteten Schreiben der brafilianischen Regierung vom 27. November v. J. hatte der Polizeipräfekt des Staates Santa Catharina von dem Gouverneur den Befehl erhalten, sich zur Führung der Boruntersuchung persönlich nach Palhoça zu begeben. Dieser Befehl ist, wie aus einem Schreiben des Konsuls Hoepcke an den Gouverneur in Desterro vom 29. November v. J. hervorgeht, nicht befolgt worden.

Nach den Ausführungen des Konsuls in diesem Schreiben leidet es keinen Zweifel, daß durch die persönliche Mitwirkung des Polizeipräfekten bei den polizeilichen Erhebungen eine sicherere Grundlage das Strafverfahren, als geschehen hätte Nichterscheinens des Polizeipräfekten in Palhoça blieb die Vornahme der polizeilichen Feststellungen in den Händen der dortigen Lokalbehörden, die, wie Konsul Hoepcke wiederholt bemerkt hat, ganz auf Seiten der Angeklagten standen.

Falls der Polizeipräfekt die erforderlichen Ermittelungen persönlich vorgenommen oder wenigstens überwacht hätte, wären die Fehler bei der Voruntersuchung vermieden worden, die zur Ungultigkeit des Verfahrens geführt hätten, wenn nicht Konsul Hoepcke reichtzeitig für ihre Beseitigung Sorge getragen hätte. Unter diesen Umstanden wird es sich fragen, ob nicht für den Fall, daß das

Urtheil der Geschworenen von dem Appellhofe in Desterro aufgehoben werden sollte, eine Erneuerung der polizeilichen Boruntersuchung beanspruchen sein wird.

Es muß ferner dem Gouverneur des Staates Santa Catharina der Vorwurf gemacht werden, daß er auf die Haltung das mit der Verwaltung des Subkommiffariats de Policia in Palhoça betrauten Polizeiofficiers das Subkommissariat dem Manoel Machado, einem nahen Freunde und Parteigänger der Angeklagten Antonio de Mello und Tristão Monteiro, interimistisch übertragen oder wenigstens die Wahrnehmung der Geschäfte des Postens durch diesen Mann geduldet hat.

Eine weitere, den brasilianischen Behörden zur Last fallende Unregelmäßigkeit ist darin zu finden, daß die dortige Tages-Presse bereits am 1 dezember v. J. Mittheilungen über die Erhebung der Anklage gegen die der Mißhandlung des Lehrers Roth verdächtigen Personen bringen konnte, während die erforderlichen Verfügungen zur Verhaftung der Angeklagten erst am 2 dezember getroffen worden find. Durch diese vorzeitige Veröffentlichung des Anklage Beschlusses ist den Betheiligten zeit gegeben worden, sich der Verhaftung durch die Flucht zu enziehen.

Daß die Angeklagten sich dann noch längere Zeit auf freiem Fuße befunden haben, ist in Wesentlichen ebenfalls nur der Lauheit der brasilianischen Behörden bei ihrer Verfolgung zuzuschreiben.

Zudem ist den betheiligten brasilianischen Beamten thatsächlich nur Verhaf tung von zwei der Angeklagten gelungen, während die übrigen drei sich freiwillig gestellt haben. Auch dieser Umstand läßt erkennen, wie wenig Eifer die brasilianischen Behörden an den Tag gelegt haben, um der Angeklagten habhaft zn werden.

Alls ein grober Mißgriff muß es endlich bezeichnet werden, daß neben drei der That verdächtigen Personen auch Horacio Coelho und Mauricio de Mello, gegen die, wie Beweis-Aufnahme ergeben hat, kein Belaßtungs-Material erbracht worden ist, unter Anklage gestellt worden sind. Dies läßt auf eine wenig sorgfältige Prüfung der Sache bei Erhebung der Anklage schließen. Die unbegründete Erhebung der Anklage gegen Coelho und Mello dürfte aber insofern von nachtheiligem Einfluß auf den Ausgang des Verfahrens gewesen sein, als dadurch die Geschworenen um so geneigter gemacht wurden, auch die drei an der That wirklich Betheiligten freizusprechen.

Traducção

Imperial Legação Allemã no Brazil-Petropolis, 20 de junho de 1898.

Sr. Ministro A' vista da absolvição proferida em 1a instancia em favor de todas as pessoas accusadas no attentado contra o professor Roth em Palhoça, o meu alto Governo viu-se obrigado, á vista das informações prestadas por mim e pelo Imperial Consul Hoepcke em Florianopolis, a mandar submetter o procedimento das autoridades brazileiras a minucioso exame, cujo resultado está resumido nos seus pontos capitaes ns Pro-memoria junto.

Em cumprimento de ordem recebida, peço a especial attenção de Vossa Excellencia para as faltas nellas expostas commettidas pelas autoridades brazileiras na questão Roth, pelo que tenho a honra de manifestar a Vossa Excellencia a firme esperança do Governo Imperial, de que o do Brazil empregará a maior solicitude no intuito de, por todos os meios legaes ao seu alcance, promover a annullação da sentença de absolvição e obter que, mediante novo processo, se nos dê, como é de esperar, a reparação ha muito tempo pedida.

Queira Vossa Excellencia acceitar as seguranças da minha mais

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Pro-memoria relativo á questão Roth em Palhoça.

Com referencia á conducta das autoridades brazileiras no processo instaurado aos individuos implicados no attentado contra Roth commetteram ellas visivelmente muitos erros e illegalidades, concorrendo real

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