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WAY 12 1921

Diese Jahrbücher haben zu wiederholten Malen vereinzelte Mittheilungen über schweizerische Bundesgesetze der neuesten Zeit gebracht, sie haben namentlich des neuen Grundgesetzes der Eidgenossenschaft Erwähnung gethan und mit Recht auf dessen vorwiegend volkswirthschaftlichen Charakter hingewiesen. Es ist dieses indessen nur gelegentlich und unvollständig geschehen, auch sind mehrere der mitgetheilten Gesetze gerade solche, welche Entwürfe geblieben sind, da sie wegen der Verwerfung in der Volksabstimmung nicht Gesetzeskraft erlangt haben. So ist das Bundesgesetz betreffend die Revision der Bundesverfassung von 1848, welches am 5. März 1872 aus der Berathung der eidgenössischen Räthe hervorgegangen, im achtzehnten Bande der Jahrbücher (Jahrgang 1872 Bd. I S. 161–178) abgedruckt, aber seiner Zeit vom schweizerischen Volke verworfen worden, und in Wirklichkeit ist eine gegen diese Revision wesentlich veränderte, weniger centralistisch entwickelte, Verfassung vom 31. Januar 1874 an die Stelle der alten Verfassung von 1848 getreten. So ist im sechsundzwanzigsten Bande (1876 Bd. I S. 2731) das „,Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten vom 18. September 1875" abgedruckt worden, aber im Widerspruche mit der am Schlusse dieses Abdruckes ausgesprochenen Erwartung (von B.), voraussichtlich werde ein Begehren nach Volksabstimmung nicht gestellt werden, ist ein solches Begehren nicht nur gestellt, sondern in der Volksabstimmung v. 23. April 1876 auch das Gesetz verworfen worden, so dass die Schweiz heute wie vor der neuen Bundesverfassung noch kein einheitliches Bankgesetz besitzt. Dagegen ist eine sehr bemerkenswerthe That der neuen Bundesgesetzgebung, das „,Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken vom 23. März 1877", welches im achtundzwanzigsten Bande (1877 Bd. I S. 294-300) mitgetheilt ist, zwar, wie es dort hervorgehoben, noch der Volksabstimmung unterworfen worden, aber es hat im Oktober 1877 eine wenn auch nothdürftige Majorität beim Volke gefunden und ist also Gesetz geworden. Der diesem Gesetze zu Grunde liegende Entwurf des Bundes

Cohn, Die Bundesgesetzgebung der Schweiz.

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