ten Februar 1808, we Kriegsgeric Hieronymus Gnaden rch die Constitutionen nzösischer 20. heu an bewaffneten Zusam Haft brin uen für jeden überwiesenenon Hundert n erhalten, und diejenigen,trch Denun und Anzeige ihres Zufluchig Franken nen. et. 9. Eine Zusammenrot dieser Verg, tritt jedesmal ein, went verbunden um zu rauben und zu stehleuszuüben. t. 10. Unser Minister de Angelegen so wie Unser Kriegsministangeht, mit Uziehung des gegenwärtige in das Ges flletin eingerückt und außgen werden o es nöthig ist. egeben in Unserm Königlicen Februar im zweyten Jahre Unsere |