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Art. 11. Diese Steuerrollen sollen auf die nằm. liche Art und von den nämlichen Einnehmern, wie die Steuern der Nicht- Privilegirten erhoben werden. Die Einnehmer sollen davon die nåmlichen Prozente, wie von den lehtern, zu beziehen haben. Falls selbige aber einen firen Gehalt haben, so soll dieser verhält▪ nißmäßig mit der vermehrten Arbeit erhöhet werden. Diese Erhöhung wird von uns auf den Bericht Unfres Finanz-Ministers festgeseht werden.

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Art. 12. Die in den Rollen zu hoch, irrig oder doppelt angefeßten Eigenthümer sollen befügt seyn, auf bie nämliche Art, wie die Nichtprivilegirten, um Ent. ladung, Nachlaß oder Verminderung einzukommen.

Art. 13. Es darf jedoch kein Gesuch um Ent. ladung, Nachlaß oder Verminderung eher angenom. men werden, als bis der Reklamant bewiesen haben wird, daß er die Hälfte des Ansages, über den er sich beschwert, abgetragen habe; wird die Beschwerde ge gründet befunden, so sollen die etwa voraus bezahlten Summen sofort nach der bestimmt werdenden Form zurück gezahlt werden.

Art. 14. Der Präfecturrath soll über die Re clamationen, so wie über die streitigen Punkte der Re partition erkennen.

Art. 15. Unfre Minister des Justizwesens und der innern Angelegenheiten, der Finanzen und des Han dels sind, in so weit es jeden derselben angeht, mit der Vollziehung des gegenwärtigen Decrets, welches ins Gefeh Bulletin eingerückt werden soll, beauftraget.

Donné en Notre palais royal de Cassel le 8 Janvier 1808, deuxième de Notre règne.

Signé: JEROME NAPOLÉON.

Par le Roi.

Le Miniftre Secrétaire d'Etat, signé JEAN DE MÜLLER.

Certifié conforme:

Le Ministre provisoire de la Justice et de l'Intérieur,

Siméon.

Gegeben in Unserm königlichen Pallaste zu Cassel den 8. Januar 1808, im zweyten Jahre Unserer Re gierung.

Unterschrieben: Hieronymus Rapoleon.

Auf Befehl des Königs.

der Minister Staats-Secretaire, Unterschrieben: Johann von Müller.

Als gleichlautend bescheiniget,

Der provisorische Minister des Justizwesens und der innern Angelegenheiten

Siméon.

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DU

ROYAUME DE WESTPHALIE.

Nro 9.

Geseß-Bülletin

bes

Königreichs Westphalen.

Nro 9.

Göttingen,
bey Heinrich Dieterich.

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