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Schlesien; den andern soll er die Hällß brechen. Bittet gleichfalls, wenns nöthig were, aldorten zu assistiren. Denn es muß izo biegen oder brechen, denn ich mercke wohl, er will denen auf den Halß gehen, so mit Altringer halten wollen. Er verleßet sich ito auf uns, und die nicht mit dem Herzog halten, fürchten dieses wie den Teuffel. Damit er auch des Herzogk Berndts2 versichert ist, hat er an mich begehret, Ich solte eine Reyse zu ihm thun, damit er nur versichert were, wenn er etwas mit den andern zu thun hette, er vor ihm alßdann sicher were. Solte Ihm zuverstehen geben, daß die Pfaffen, Spanier und dergleichen Menner nicht zugeben wolten, daß er einen Frieden machen solte mit reputation der Chur- und Fürsten. . . . Die ienigen, so vom Herzog izo aussehen, sind von den Spanischen ministris bestochen worden. Hat nichts zu bedeuten, er ist ihnen bastant und verleßet sich auff J. E. Ich habe ihm versprochen, daß Sie und Ich bey ihm leben und sterben wollen, ist sehr content. Ich hoffe, wills Gott, balde wieder hierzusein und J. E. aufwarten. Es gehe, wies wolle, es ist ein gemachtes essen vor uns. Aber bey Gott, wir müßen den Herzog nicht laßen; es sind noch die meisten officirer hier, die sind alle fix. Ich schließe in höchster eile, werde heute noch wegk. Bin und werde sterben Pilsen, den 8./18. Febr. in höchster eile.

J. E.

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treuer Diener und Knecht Franz Albrecht, H. z. S.

79.

Wallensteins Absehung.

18. Febr. 1634.1

(Helbig, Der Kaiser Ferdinand und der Herzog v. Friedland, S. 32 ff.)

WJr Ferdinand der Ander 2c. 2c. Embieten allen und jeden Unserer Khanserl. Armada zugethanen unnd untergebnen General Veldt Leüttenandten, Veldtmarschalckhen 2c. 2c. wie auch allen unnd jeden gemainen Soldaten zu Roß unnd Fueß, wie die alle Nahmen haben mögen, Unser Khaiserliche Gnad unnd alles guets Und stellen in kainen Zweiffel, Es werde Euch sambt und sonders, ja Meniglich wolbekandt seyn, waß massen Wir so wohl zuvor, als bey Unserer Khayserlichen Regierung, Unsern gewesten Veldthaubtman, den von Fridtlandt, mit allerhandt Guetthaten, gnaden, Freyheiten, Hochheit unnd digniteten (alß nicht baldt einen Menschen seines Standts gleich beschehen) begabt und geziehrt haben; Welcher gestallt aber derselbe auß boßhafftem Gemüeth und ohne Zweiffel längst zuvor gefasten Vorsaß, wie dann solches die bißhero geführte

2 Bernhard v. Weimar. 3 den H. verlassen. 4 verlassen.

1 Außer diesem eristiert ein Abseßungspatent vom 24. Jan. Da sich dasselbe jedoch infolge der veränderten Verhältnisse zur Publikation nicht mehr eignete, wurde ein zweites, das vom 18. Febr., abgefaßt und gedruckt.

actiones augenscheinlich nunmehr zuerkennen geben, neulicher Zeit, den Zwölfften negstverwichenen Monathstag Januarii, eine ganz gefährliche, weitaussehende Conspiration2 unnd Verbindtnuß wider Uns unnd Unser Hochlöbliches Hauß anzuspinnen sich angemast unnd durch allerhandt falsche erdichte Einbildungen und Verklainerung Unserer Khayserlichen Bersohn und ungleicher aigensinniger außdeuttung Unserer Instruction, welche doch allerdings auff gemeltes Unsers gewesten Veldthaubtman aigne discretion geftelt gewesen, die Unserer Khayserlichen Armada zugethane Obristen maisten thails solche Verbindtnuß zu unterschreiben angelait unnd verführt hat. Weiln aber die in solcher nichtigen Verbindtnuß — (welche Wir auch, alß ohne das ipso Jure Unbündig, Ungültig unnd nul er clären, cassirn und auffheben) - angezogene unbegrünndte Ursachen der offentlichen am Tag liegenden Warheit selbst zuwider lauffen, In deme Wir besagtem Unserm gewesten Veldthaubman ainige injurien nicht zugefügt, sondern vielmehr, wie obgemeldt, mit allen hohen Khayserlichen gnaden entgegen gangen, auch ainige, von Ihme angegebne Machination gegen denselben, wie Wir solches mit GOtt bezeugen können, Uns in Unsern Sinn und Gemüeth nicht kommen ist, Darneben aber diese gewisse Nachrichtung erlangt, was massen derselben Uns unnd Unser Hochlöbliches Hauß von Unserm Erb Königreich, Landt unnd Leüthen zuvertreiben, Unser Cron unnd Scepter Jhme selbst Aydtbrüchiger weiß zuzuaignen vorhabens gewesen unnd zu solchem endt Unsere getreue Generalen, Obristen unnd Officier Jhme anhängig machen unnd dieselbe zu seinen boßhafftigen Intent gebrauchen unnd dardurch umb Ehr unnd reputation bringen wöllen, Unserer getreuen Diener Güetter anderwerths zuverwenden gelusten, Ja Uns und jetztgemeltes Unser Hochlöbliches Hauß gänzlichen Außzurotten sich vernemben lassen, und solche seine Mainaydige Threulossigkeit und Barbarische Tyranney, dergleichen nicht gehört, noch in Historiis zufinden ist, würcklich zuvolziehen sich eüsseristen Vleißes bemühet hat:

Alß seynd Wir eusseristen Noth_halben zu Versicherung Unser unnd Unsers Haußes gedrungen worden, Mit demselben eine Veränderung vorzunemben;

Haben demnach solches alles Euch hiemit zur Nachrichtung und Wissenschafft weiter andeutten wöllen mit dem gnädigsten Befelch, daß Ihr Inmitelst, biß Wir Uns wegen anderwerter bestellung eines General Veldt Haubmanß (so doch mit dem ehisten, alß immer möglich geschehen soll) resolviren, denen Würdigen, Hoch: unnd Wolgebornen, Unsern lieben getreuen Matthiae Graffen Gallaffen, General Veldtleutenandten; Johann Graffen von Altringen, Unfern General Veldtmarschalchen; Don Balthasarn de Marradas, Unsers Erb Königreichs Böhaimb Generaln; unnd Fra Ottavio Graffen Piccolomini unnd Rudolffen von Colloredo, Graffen zu Wallsen, auch beeden Unsern General Veldtmarschalchen, Und andern Unsern getreuen, Ihnen nachgesetzten General Officirn allen schuldigen gehorsamb laistet unnd erweiset unnd derselbigen Ordinanzen nachkommet unnd gelebet Unnd Euch versichert haltet, Daß

2 d. erste Pilsener Schluß.

wie Wir biß dato Unserer Khayserlichen Armada zu gutem viel ansehnliche Summen Geldes besagten Unserm gewesten VeldtHaubtman hergegeben, daß Wir auch hinfüro auff alle Mittel und Weeg gedacht wöllen seyn, Wie Wir Euch sambt unnd sonders nicht allein erhalten und mit ehistem belohnen, sondern auch mit Khayserlichen gnaden versehen mögen, Dessen Ihr Euch dann gewiß zugetrösten habet, unnd seynd Euch sambt und sonders mit Khayserlichen gnaden beygethan.

Geben in Unserer Statt Wieen den Achtzehenden Februarii, Anno 1634. . . . Ferdinand.

80.

Zweiter Pilsener Schluß.

20. Februar 1634.

(Hallwich II, S. 231.)

Nachdem der Inhalt des 1. Schlusses kurz rekapituliert worden ist,1 heißt es weiter:

.. ob nun zwar man keinesweges vermeint, daß sothaner schluß weder von einem, noch dem andern teil, weder in universalj, noch in particulary ungleich solte aufgenomben oder in andern verstandt, alß er gemeint, torquirt werden: So vernimbt man dennoch, dz eßliche hievon ubel reden und so gar, ob solches wieder Jr Kay. Mt. undt dero Hoheit oder die religion angesehen, fälschlich außgeben undt dardurch allerHandt diffidentzen anzusbinnen ihnen unterstehen wollen. Wan aber es mit sothanen schluß eine solche meinung auf keinerley weyse hat, Unser Keinem auch niemalß in Sin, herß, noch gedanken gestiegen, wieder Ihr Kay. Mt. oder Unsere mehrenteils eigene religion d3 geringste zu gedenken, weniger einige machination anzustellen: Alß ist deßwegen nicht allein den yenigen, so dergleichen falsche auflagen2 wieder Unß sämbtlich oder einen heden insonderheit außzugeben ihnen unterstehen, hiemit per expressum zu contradiciren und an beyden theiln hingegen zu protestiren für nothwendig befunden. Undt thun zuforderst wier Albrecht Herzog zue Mechelburg 2c. dißfalß in optima forma hier wieder bedingen undt hiermit alle Ihr Kay. Mt. untenbeschriebene General Officier, Obriste und andere der Regimenter Commandanten nochmals versichern, dz Unß niemalß in sin komben, dz geringste Ihr Kay. Mt., Dero Hoheit, weder der religion zuwieder zu gestatten, noch weniger selbst zu practiciren, besondern dz wier einzig undt allein auf unnachläßiges bitten der Officier Ihr Kay. Mt. dienst undt der armada zum besten biß dato verblieben, hedoch, wegen der vielfältig wieder Unß angestellter machinationen Unß in guter sicherheit zuhalten, in solchen schluß gewilliget. Undt thuen solchem nach Unser voriges der armada

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und der Officierer gethanes versbrechen hiermit erwiedern, benebenst auch, im fall sie, dz wier dz geringste wieder Ihr Kay. Mt. undt dero Hoheit, sowol die religion zu attentiren Unß unterstehen, vermorken würden, sie der yenigen obligation, wormit sie unß für diesem, so wol anyezo, sich verbüntlich gemachet, sie sambtlich und einen ieglichen insonderheit Krafft dieses loßsbrechen, sonsten aber Unß vorsehendt, dz die Herrn General Officier, Obriste undt andere mit beschriebene ebenmäßig dz yenige, so sie Unserer sicherheit halber Unß versbrochen, würklich adimpliren werden. Wie dan gleichergestalt wier, die sämbtliche General Officier, Obriste undt der Regimenter Commandanten ebenmäßig, dz Unser Keiner dz geringste wieder Ihr Kay. Mt. undt mehrentheilß Unsere eigene Religion gedacht, weniger zu machiniren Unß unterstanden, hiermit protestirn; sonsten aber alles daßelbe, so wier mehrhochgedachter Jhr Fürstl. Gn., alß welche auf Unser unnachläßiges bitten soweit sich heraußgelaßen undt bey Unß, Ihr Kay. Mt. Dienst undt der armada (consequenter unß allen einzig zum besten) zu bleiben, gnädig versbrochen, Ihrer sicherheit halber schrifft: undt mündtlich Unß verobligirt, anhero wiederholen undt noch wie vor bey, nebenst undt vor Ihr Fürstl. Gn. biß den letzten blutstropfen unaußeßlich zuhalten, auch allem dem, so vorhin verschrieben, ohne einige gefehrde, mit Darstreckung leib, Ehr, guth undt bluts würklich undt ohne einige wiederedt undt behelf nachzukomben.

Urkündtlich haben wier Albrecht Herzog zu Mechelburg 2c., sowol die sambtliche General Officier, Obriste und der Regimenter Commandanten dieses mit unsern eigenhändtlichen unterschrifften beträfftiget.

Geben zu Pilsen, den 20. Februarij Anno 1634.

(Nun folgen die Unterschriften.)

81.

Maximilian v. Bayern über Wallensteins Fall.

1634.

Maximilian v. Bayern an Kaifer Ferdinand II.

(Hallwich II, S. 506.)

Allerdurchleuchtigister, Großmechtigister Kayßer. E. Kay. May. sein mein gancz unnderthenig dienst in aller gehorsamb yederzeit zuvor. Allergnedigister, lieber herr unnd Vetter. Daß der Allmechtige den Manaid unnd die boßheit des Fridlanndters unnd dessen anhanngs mit irem endtlichen unnderganng so augenscheinlich gestrafft, erfreye ich mich mit E. Kay. May. von getreuem Herczen, unnd ist Gott billich dafür Ehr

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unnd Lob zusagen, auch zu demselben die ungezweiflete Hoffnung unnd das veste vertrauen zu stellen, er werde E. Kay. May. unnd dero getreu assistirender Catholischer Cur:, Fürsten unnd Stennde waffen unnd gerechte fach ferrner gnediglich segnen unnd noch alles zu seiner Ehr und heyligen Religion vermehrung dirigirn.

Datum Braunau, den 5. Martij Ao. 1634.

E. Khay. Mt. gehorsamister, getreuester Churf. und Better Maximilian.

82.

Ein zeitgenössischer Geschichtschreiber über Wallen=

Steins Fall.

(Chemnik, Geschichte des schwedischen, in Deutschland geführten Krieges, II, 330. 2. Teil,

Stockholm 1653.)

Seinem Herrn, dem Römischen Keyser, hat Er sich Jederzeit getreu Erwiesen und Denselben immerfort Je grösser und grösser zumachen sich eusserstes fleisses bearbeitet. Daher wir nicht ohne ursache zweiffeln, Ob Er von anfang der vorhabenden tractaten es mit der Conspiration wieder den Keyser in rechtem ernst gemeinet (nachdemmahl1 Er diesen dessein verschienen Jahr in Schlesien, da Er gegen den Evangelischen Campiret, besser vielleicht als ist, zu werde richten können), Oder ob nicht der ganze handel, die Evangelische zubetriegen und auszumatten, trennungen unter Ihnen anzurichten und also bey gegebener gelegenheit Denenselben abbruch zuthun, von Ihm angesehen gewesen.2 Worüber Er, weil der schertz zu grob worden, und Er gar zu extravagante, wunderbarliche manieren in seinen reden und actionen gebrauchet, beym Keyser in verdacht gerathen, Welcher von seinen misgönnern und wiederwertigen dergestalt fomentiret worden und zugenommen, Das Er endlich die Consilia, jo Er anfangs wieder die Evangelische listiglich und betrieglicher weise zum schein geführet, hiedurch gleichsamb genötiget und gezwungen, in ernst, wiewol gar zu spät, ergreiffen müssen.

Dem sey nun, wie ihm wolle, so hat der ausgang erwiesen, das der H. ReichsCanzler von Ihm und seinem beginnen recht Iudiciret: Es würde Ihm unmüglich fallen, solch vorhaben ins werck zusehen, und hette Er mehr auf sich genommen, als Er würde praestiren können.

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Zumal. Der franz. Botschafter Feuquières zu Berlin teilte dem Pater Joseph d. 10. Juli 1633 über die schlesischen Angelegenheiten folgendes mit: „aujourd'hui ce prince (Kurf. v. Brandbg.) a reçu lettre du Colonel Burgdorf, qui commande ses troupes, par laquelle il lui mande que tous les traités sont rompus, que comme c'est venu à particulariser, ils ont trouvé que le Walstein se moquait d'eux, et ne s'est servi de cette trève que pour fortifier ses troupes, et affaiblir les leurs."

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