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Sintemahl die Keyserliche Officirer, da seine lezthabende intention und abfall sich recht entdecket, die pflicht, womit Sie dem Keyser verwandt, mehr als den respect, so Sie auf Ihn getragen, bey sich gelten lassen und sich grösfestentheils seiner entschlagen, Also das auch seine eigne Creaturen, denen Er am meisten vertrauet, an Jhm zu mördern worden seind.

83.

Lied auf Wallensteins Tod.

(,,Ein Valet Liedlein vor Walenstein."

Die historisch-politischen Volkslieder des dreißigjährigen Krieges. Gesammelt von F. W. v. Ditfurth, herausg. v. K. Bartsch. Heidelberg 1882. S. 272.)

1. Der Walenstein, die eisern Ruth,
Hat nun auch geben dar sein Blut,
Zu Eger ist ermürdet.
Ein seltsamlich Gerüchte geht:
Sein Kaiserliche Majestät

Hab ihn also bewirthet.

2. Er stieg dem Kaiser viel zu hoch
Und gab der Rechnung gar ein Loch,
Weil er's hielt mit dem Schweden;
Alldarum wurd er in der Nacht
Sammt Generalen umgebracht.
Verrätherlon trifft jeden.

3. War ein berühmter General,
An Siegen groß, an Worten kahl,
Hielt seinen Sinn verschlossen;
Hat so in mancher Feldschlacht heiß
Gesparet keine Mühn und Fleiß,
Sein ritterlich Blut vergossen.

4. Doch Feind und Freund übel tractirt,
Daran man lang gedenken wird,
Gebrandschaßt und geplündert;

Groß Reichthum auch an Gut und Geld,
Erworben sich damit im Feld,

Doch seinen Ruhm gemindert.

5. Sucht leßlich gar als Siegeslohn
Für sein Haupt eine KönigsKron
Im Reiche zu erwerben.
Das gab dem Kaiser große Noth,
Alsdann beschlossen wurd sein Tod,
Mußt dadurch elend sterben.

6. Es fonnt ihn keiner nit bestehn,
Allein der Schwedenkönig kühn,
Der lehret ihm die Moren;
Der hat dem Tilly geraubt den Kranz,
Dem Walenstein geweist den Danz,
Drin er die Schanz verloren.

7. Er mocht den Hahn nit hören frähn,
Kein bellend Hündlein um sich sehn
Und lacht doch der Kartonen.
Izt hat er Ruh und langen Fried,
Kräht ihm kein Hahn und Huhn ein Lied,
Und kann sein Ohren schonen.

8. So geht's, wann einer zu hoch will,
Da kommt der Teufel in der Still
Und thut ein Bein ihm stellen.
Kein Baum wachst in den Himmel 'nein,
Es ist die Art schon hinterdrein,
Thut ihn zu Boden fällen.

9. Walenstein, du Allen ein Stein,
Der Tod thut dich der Noth und Pein,
Der Weltpracht Last entheben.
Gott gnade deiner armen Seel,
Wöll dir all Sündenschuld und Fehl
Um Chrifti Blut vergeben!

84.

Oxenstiernas Reise nach Frankreich.

April 1635.

(Chemnis a. a. D. II, 694 f.)

Jutgenandter H. ReichsCanzler, den Wir auf seiner reise nach Franckreich verlassen, hatte sich nicht geseumet, sondern war, wie Er von Strasburg aufgebrochen, stracks durch Lotthringen fort dem Königlichen Hofe in Franckreich, welcher dazumahl zu Compigni, zugeeilet, Woselbst Er vom Könige in Franckreich und Cardinal Richelieu sehr herrlich empfangen und gehalten worden.

Und ob wol viele der meinung gewesen, ja Er selbst sich fast die rechnung gemachet, man würde Französischen theils wegen Ratification der Pariser, mit Vice Cantler Löffler vollzogenen Pacten, zumahl wegen abtretung der feftung Benfeld Jhm hart anliegen; befand sich doch gar ein anders. Indem gemeldte Pacta vom Könige und Cardinal aller

dings relaxiret und auf übergabe Benfelds nicht gedrungen, vielmehr deffen conservation in Schwedischen händen versprochen; An deren statt aber eine neue handlung wegen einer abermahligen alliance, oder vielmehr erstreckung der vorigen*) auf gewisse, nach beschaffenheit iziger zeit ümbstände und gelegenheit accommodirte bedinge veranlasset und zu dem behuff etliche articul zwischen dem H. ReichsCanzler und den Königl.Französischen Ministris entworffen worden.

....

(Es wurde beschlossen:) Das beyderseits mitm Hause Osterreich it im Kriege begriffene Könige und Cronen einigen Friedenstractaten mit demselben nicht statt geben, weiniger darin etwas schließlich resolviren, oder einigen anstand der Waffen eingehen wolten, Es geschehe dan in gesambt mit gemeiner einwilligung und belieben.

Der H. ReichsCangler solte im nahmen der Königin und Cron Schweden die freye übung der Römisch-Catholischen Religion in denen seit dem jähre 1618 nach entstandener unruh in Teutschland occupirten Kirchen verstatten und die Römisch-Catholische Geistlichen bey geniesbrauch ihrer Güter ohne verhinderung und unangefochten lassen, Doch dergestalt, das jedem Theil sein Recht unverkränckt bliebe. Ber welchem articul, weil er auf Französischer seite etwas dunckel gesetzet, der H. Reichs Cangler erinnert: Das er gleichwol also zuverstehen, damit er zu hinderung des Exercitii Augspurgischer Confession und nachtheil der jennigen, so der Evangelischen Religion zugethan, an gedachten occupirten örtern sich aufhielten, nicht gereichen möchte; Noch unter den Gütern, so den Römisch-Catholischen Geistlichen zulassen, die Bischöffliche intraden und CammerGüter, oder die hohe Praelaturen gemeinet weren.

Kein fester ort oder plage, so in beyderseits Könige gewalt, solte dem Feinde ohne gemeinen consens abgetreten werden, und wolten Sie beyderseits den confoederirten Evangelischen Ständen in Teutschland auf gewisse mas mit hülff beyspringen und unter die arme greiffen.

Der König in Franckreich wolte die Königin und Cron Schweden bey denen Erz- und Stifftern Mäyntz und Worms, so wol andern vom Hochseligsten Könige zu Schweden eroberten und folgends der Königin und Cron vor ihre forderung von den Evangelischen BundsStänden pfandsweise überlassenen Gütern schüßen helffen; auch, da der Feind Ihnen etwas davon gewaltsamlich entzogen oder entziehen, Er aber, der König in Franckreich, solches wieder ercbern würde, dasselbige Ihnen unverzüglich und unbeschwert restituiren und einräumen; Imgleichen die Königl.Schwedische Donatarien bey ihren geschenckten Gütern verbleiben lassen und bey künfftigen tractaten ein Theil des andern Satisfaction in gebührlicher obacht haben und halten.

Endlich die puncte von den jährlichen geldsubsidien, so der König in Franckreich vor diesem herzuschiessen übernommen, und wie starcke Kriegs Macht dahingegen die Königin und Cron Schweden zu felde stellen solte, betreffend, wurden selbige auf weitern bescheid ausgesetzet. Daher, und weil auch die andere articul nicht völlig erörtert, noch zur richtigkeit

*) des Vertrags zu Bärwalde, 13. Jan. 1631.

gebracht werden können, man bey des H. ReichsCantlers abscheide die abrede genommen, Das der König in Franckreich mit ehistem einen Ambassadeur in die NiederCreiffe abfertigen wolte, Der nicht nur diese alliance zum gänzlichen Schlus bringen, sondern zugleich den baufälligen und zur ruin sich neigenden Stat der orten mit und nebenst dem H. ReichsCantler redressiren und unterstützen helffen solte.

85.

Der Prager Friede.

30. Mai 1635.

(Khevenhiller, Annales Ferdinandei 1578-1637, Tom. XII, p. 1684 ff. Leipzig 1716-26.)

Kund und zu wissen sey hiermit jedermänniglich, nachdem die Röm. Kayserl., auch zu Ungarn und Böhmen Königl. Majestät, unser allergnädigster Herr zc. als Ober-Haupt ganz eyfrig dahin getrachtet, und die Churfürstl. Durchl. zu Sachsen 2c. als eine vornehme Säule des H. Röm. Reichs darzu treulich cooperirt, wie und auf was massen doch ein Christlicher, allgemeiner, ehrbarer, billiger und sicherer Friede in dem H. Röm. Reiche wieder aufgerichtet, und dasselbe nach so vielen lang= gewährten Kriegen und darüber ausgestandenen Elend, Noth und Zerstöhrung erquicket, der Blutstürzung einstens ein Ende gemacht und das geliebte Vaterland der Hoch-Edlen teutschen Nation von endlichen Untergang errettet werden möchte: daß sie darauf und zu solchen heilsamen, gemeinnußigen Ende, weil man bey diesem leidigen Unwesen und sonderlich wegen dero aufs Reichs Boden sich noch befindenden ausländischen Nationen und Kriegs-Partheyen zu keiner allgemeinen Reichsoder andern gemeinen Versammlung sicherlich gelangen können, beyderseits dero Reichs-Gevollmächtigte anfänglich nach Leitmarit, von dannen nacher Pirna und endlich auf Prag geschickt und sich dem Reich zu Nutz und Ehren der teutschen Nation und beyderseits respective Königlichen, Churfürstenthum, Landen und Leuten zu Trost und Rettung und dem gemeinen Wesen zum besten nachfolgenden gemeinen Friedensschluß verglichen und vertragen haben.

Anfänglich bleibt es wegen der Mediat-Stiffter, Klöster und anderer geistlichen Güter und deren sämtlichen Zubehörung, welche der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten und Stände des H. Röm. Reichs Vorfahren noch vor dem aufgerichteten Passauischen Vertrag oder Religions-Frieden eingezogen und innen gehabt, bey den klaren Buchstaben und Verordnung des angeregten hochbetheuerten Religions-Friedens allerdings und durchaus.

1 Graf Fr. Christoph K. schloß sich der Gegenreformation der Jesuiten und Ferdinands an, stand auf vertrautem Fuße mit Kardinal Klefel, starb 1650. (Vgl. H. Scherrer, übersicht der vaterländ. deutschen Geschichtschreibung. Heidelb. 1886.)

Was aber anlangen thut die Immediat-Stifft und geistliche Güter, so vorm Passauischen Vertrag oder Religions-Frieden eingezogen worden, so wohl auch diejenige Stiffte und geistliche Güter, welche nach gedachten Passauischen Vertrag oder Religions-Frieden in der Augspurgischen Confessions-Verwandten Gewalt kommen, die seyn gleich mediat oder immediat (darunter denn auch die freye weltl. Stiffte, sodann die Meisterthum und Commentureyen der Ritterlichen hohen Orden mit begriffen), ist es endlich dahin verhandelt, daß dieselbe jezt bemeldten Churfürsten und Ständen, so viel sie deren Anno 1627 den 12. Nov. innen gehabt, besessen und gebraucht, nichts ausgeschlossen, wie es auch genannt werden möchte, ohne einigen An- und Zuspruch, unter was Praetext, Schein oder Vorwand auch solches geschehen könnte oder möchte, auf 40 Jahr, von dato dieser geschlossenen Vergleichung an zu rechnen, geruhiglich verbleiben, auch was ein und andere eine Zeit hero daran eingezogen und sie entsetzt, völlig und plenarie, jedoch ohne Erstattung einiger Nutzung, Schaden oder Unkosten, die ein Theil an dem andern praetendiren wolte 2c., restituiret werden. .

Daß Erz-Stifft Magdeburg betreffend, ist es um des lieben Friedens willen dahin gelangt, daß Churfürstl. Durchl. zu Sachsen Fürstlich ge= liebter Sohn, Herzogs Augusti zu Sachsen, Gülich, Cleve und Bergen Fürstl. Gnaden, dasselbige auf ihre übrige Lebtage innen haben und ge= niessen mögen, und solle seine Fürstl. Liebden darinnen nicht perturbiret, noch gehindert werden. .

Wegen der vier respective Herrschafften und Aemter Querffurth, Güterbock, Dama und Borg ist es um des lieben Friedens willen auch dahin gelanget, daß der Herr Churfürst solche zu seiner bessern Contentirung und Beruhigung einehmen und vom Erz-Stifft Magdeburg zu Lehen recognosciren, auch so lange behalten und geniessen möge, biß sie mit seiner Churfürstl. Durchl. guten Belieben und Willen per aequipollens wieder ausgewechselt würden.

Was der Röm. Kayserl. Majest. Erb-Königreich Böhmen und andere dero Oesterreichischen Erbländer betrifft, haben bey allerhöchstgedachter Jhrer Kayserl. Majest. Seine Churfürstl. Durchl. zu Sachsen zum allerinständigsten höchst und fleißigsten angehalten, damit gedachtes freyes Exercitium der ungeänderten Augspurgischen Confession an Ort und Ende, wo es Anno 1612 sich befunden, gleichergestalt hinfüro frey und ungehindert zu- und nachgelassen werden möge, auch solches mit Anführung vieler unterschiedlicher Motiven enfrig urgirt, und darvon in keinerley Wege weichen wollen. Allein Jhro Kayserl. Maj., wie offt und viel fältig auch darum Ansuchung gethan worden, ist hierzu gar nicht zu bewegen gewesen, sondern haben vielmehr hingegen allerhand Bedencken und neben andern mehrern auch dieses erinnern lassen, daß man Ihrer Kayserl. Maj. (weil der Augspurgischen Confessions-Verwandten Stände eigner gemachter Regul, vielfältigen Suchen 2 und Begehren nach die Religion und deren Einführung deren Lands - Fürstlichen Hoheit anhängig seyn sollte) ein solches auch nicht zu entziehen willens seyn und deroselben

2 Ersuchen.

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