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anmuthen würde. Denn was einem Stand im Reiche recht, das müste ja dem andern, zumahlen Ihrer Kayserl. Majestät selbst, nicht unrecht, noch verboten seyn. Welches dann, daß Ihro Kayserl. Maj. nicht darein willigen wollen, Seine Churfürstl. Durchl. ungern vernommen und anders gewünscht. Weil aber Ihre Kayserl. Maj. dabey so fest bestanden, als ists darbey allerdings geblieben, und haben Ihre Kayserl. Maj. sich wegen Schlesien absonderlich resolvirt, wegen der Laußniß aber mit Jhrer Churfürstl. Durchl. einen sonderbaren Vertrag aufgericht, mit dem es sein Bewenden hat.

So dann sollen und wollen Ihre Churfürstl. Durchl. mit erst angeregter Kayserl. Reichs- Armada verhelffen, daß auch den Catholischen im Reiche das Ihrige diesem Vortrag und Friedens-Schluß gemäß zum schleunigsten wiederum eingeräumet werde, es möchten sich auch gleich die andern Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten und Stände zu diesem Accord bekennen und demselben gemäß verhalten oder nicht.

Hingegen solle Ihre Kayserl. Maj. und die Catholischen mit gesammter Hand und Zuthat ebenmäßige Hülffs-Rettung und Wiedererlangung des Jhrigen ieden Augspurgischen Confessions- Verwandten, so viel ihm nach Ausweisung dieses Frieden-Schlusses gebühret, gedeyen und wiederfahren lassen.

Immassen dann auch hiermit ausdrücklich bedingt worden, daß der Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg, wann sie sich zu dieser Pacification verstehen und in allen bequehmen (...), die Anwartung und darüber habende Belehnung an den Pommerischen Landen und sonsten allerdings verbleiben, von Ihrer Kayserl. Maj. auch dieselbe dabey geschütt werden solle.

Nicht allein aber wegen der Pommerischen Lande, sondern auch sonst in gemein soll man conjunctis viribus sich dahin bemühen, daß der Ober- und Nieder-Sächs. Crayß von fremden und insonderheit dem Schwedischen und andern darinn liegenden und diesem Friedens-Schluß sich nicht gemäß verhaltenden Kriegs-Volde liberirt, solches vom ReichsBoden abgeschafft, und da es nicht gutwillig weichen würde, mit zusammengesetter Macht darausgebracht, die Plätze, welche es besetzt, davon befreyt und ihren vorigen Herrn und denen sie vermöge dieses FriedenSchlusses gehören, unweigerlich wiederum eingeräumt werden.

Eben desgleichen soll auch im Westphälischen oder Nieder-Rheinischen Crayße und sonderlich an dem Weser-Strohm geschehen, damit auch von und aus denselben Orten dem Reiche in specie, auch Ihrer Kayserl. Maj. Erb-Königreich und Landen weiter keine Gefahr dahero zugezogen werden möge, sondern dieser Friede einem ieden seine Ruhe bringe.

Dann dieser Friede wird zu dem Ende gemacht, damit die werthe Teutsche Nation zu voriger Integrität, Tranquillität, Libertät und Sicherung reduciret, und die Röm. Kayserl. Majest. und dero hohes Erz-Hauß, auch alle Churfürsten und Stände des Reichs, so nicht davon ausgenommen und sich darzu bekennen, ohne Unterscheid der Catholischen Religion und Augspurgischen Confession zu den Jhrigen restituirt und

3 besonderen. 4 wenn.

darbey erhalten werden; so lange und viel auch, biß dasselbige zu Wercke gerichtet, soll nicht geruhet, noch gefehert werden.

Ferner sollen in und mit Aufrichtung dieses Frieden-Schlusses und dessen Publication alle und iede Uniones, Ligae, Foedera u. dergl. Schlüsse, auch darauf gerichtete Eyd und Pflicht gänzlich aufgehoben seyn und sich einig und allein an die Reichs- und Creyß-Verfassungen und an diese gegenwärtige Pacification gehalten werden.

Zu Urkund sind dieser Briefe drey auf Pergamen originaliter ausgefertiget, deren jeder von Röm. Kayserl. Majestät, auch Churfürstl. Durchl. zu Sachsen vor sich und Dero Nachkommen selbsthändig unterschrieben und mit Anhängung Dero Kayserl. und Churfürstl. Insiegel verwahrt, und das eine Exemplar der Kays. Maj., das andere Jhrer Churfürstl. Gnaden zu Maynz zu dero Reichs-Cangley, das dritte Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen zugestellt worden.

Geschehen zu Prag den 30. Man Anno Christi unsers Erlösers und Seligmachers 1635.

86.

Schlacht bei Jankau.

1645.

(Opel und Cohn a. a. D. S. 351.)

1. Nun singet, nun springet mit fröhlichen Schalle,
Nun danket dem Herrn und preiset ihn alle!
Er hat große Ding gethan
Durch den theuren Dorstensohn.

2. Sie liefen zusamen mit Donner und Blitzen,
Sie brauchten ihre Waffen, Pistollen und Büchsen;
Jean de Werth*) lief_bald_davon,

Das Feld behielt der Dorstensohn.

3. Sie wollten uns fangen, sie wollten uns fressen
Und thäten zue geben Quartier vergessen;
Spott und Hohn ward geopfert schon
Mit seinem Heer dem Dorstensohn.

4. Gott schickt den Sieg vom Himmel herabe,
Viel Tausend wurden gemacht zue Grabe;
Lobet Gott im höchsten Thron,

Den Kaiser schlug der Dorstensohn!

*) bayrischer Feldherr.

5. Ach nehmet die Flucht, Soldaten und Pfaffen,
Was Jhr nur könnt zusamen raffen!
Was ihr anjezt nicht bringet davon,
Das alles bekommt der Dorstensohn.

6. All Heiligen im Himmel seind schwedisch worden,
Mährn, Böhmen und Schlesien sind einerlei Orden,
Österreich muß auch daran,

Das macht der krumme Dorstensohn.

7. O Münch, o Nonnen, Paternoster herfür!
Ach betet und fastet für unserer Thür!

Er kommt und bringt mit sich den Lohn,
Rauch, Feuer und Blut, der Dorstensohn.

8. Diese Victori, in Böhmen erhalten,
Nit wenig kränket in Bahren den Alten;
Sachsen darüber wenig lachen thut,
Frankreich dagegen ist wolgemuth.

87.

Überrumpelung Prags durch Königsmark.

1648.

(Bericht von kaiserl. Seite. — Dudik, Schweden in Böhmen u. Mähren 1640-1650, S. 301 ff. Wien 1879.)

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Nach deme der Hr. Gen. Königsmark etliche tag hero im Pilßner Creyß und selbig Stattrefier viel Viehe, Grett1 Und Guth zur beut gemacht, auch die Herrn, so wegen nachcontinuirlichen Strebens in Pilßen außer der Statt auf ihre nechstgelegene Gütter sich begeben, Umb etlich 1000 Rthlr. gebrandschäßt, sonsten die Frucht abzubrennen betrohet wor= den, hat Er sich hierauff gegen Brix, den Orth stärker zu besezen, gewendet, in einen Thal unfern Prag gestanden, Sontag den 26. diß in der nacht eine starke stratagema gegen die Königl. HoubtStatt Prag practiciret, auch an seinem theil glücklich effectuiret, indem Herr Graff Colloredo alß Commandant Undt Statthalter selbigen tags 200 pferdt, Uf den Feindt zu recognofciren Und benebenst mehrern succurs in die 3 Prager Stätt zu bringen, außcommandirt, welches der Feindt Verfundschaffet, dieselben in der nacht attaquirt, Umbschlossen, daß Keiner entrinnen mögen, Undt alle nieder machen wollen; haben sie doch Umb quartier geschrien Undt mit diesem beding das leben mitt einander gefristet, daß sie die Keyserliche Losung Undt das wortt dem Hr. Gen.

1 Geräte. 2 Königsmark.

Königsmark sagten, und wo Er am Ersten und leichtesten des Ratschins und des Prager Schlosses mächtig werden könnte.

3

Alß Sie nun solches richtig promittiret Und gehalten, hat er darauff etliche wenige von dieser Parthey neben noch in 300 seiner besten reuttern in der Sontagsnacht an das Staubthor commandiret, sich 3 Vorauß Commandirte Keyßl. Völckher bey der nacht des Thors angeben mit Vermelden, da der Feindt unfern were, sie baldt einzulassen. Weile sie nun das Wort gehabt Undt an der sprach Undt Stimm erkannt Undt vor lauter Keyßerliche Völker bey der Nacht gehalten, wurden sie alsobaldten eingelassen; welche sich des Thores Posto bemächtiget, die Wachen niedergemacht, der Königsmark, so in der nähe in Bataglia gestanden, alßbald in den völligen march mit dem ganzen Corps gefolget von Staubthor gleichsamb ebenes Undt unverhindten Fuß auf das königl. Böhmische Schloß und die Keyserl. Undt Königl. Resident, bemächtiget Undt impatroniret sich ohne wiederstandt Undt Verlust einiges Mannes des ganzen Ratschins, Königl. Residenz Undt Prager Schlosses, auch zugleich der Kleynen seyten der 3 Prager Stätt, eroberte das wohlversehene Keyßerliche Zeug Hauß Undt statlich Proviantirte Magazin mit Überreichlichem trefflichen Vorrath, worauß die Keyßl. Haubtarmee so wohl mit Stückken, ammunition undt aller Kriegsnottdurfft, als Proviandt, getreyt undt Meel hatte uff Jahr undt tag sollen versehen werden, ohne waß in den Keyßl. Haubt Zimmern und Canzleyen gefunden wordten, Undt weilen auch die meisten Vornembsten Böhmischen Herrn, so sich Uff der Klein seyten und uf dem Ratschin befunden, solche gefänglich angenommen, viel darvon nach Leipzig geführt. Graff Colloredo, so alß Königl. Statthalter diese 3 Städt im Commando gehabt, hat sich mit noth bloß in Nacht-Kleidern salvirt undt in die Alte Statt entkomen, der Gen. Königsmarck den 27. dißes gegen den tag die Stück uff den Ratschin Undt Schloß umb, unten gegen der Alten Statt gewendet, solche zu beschießen angefangen. Ob sich nun die Bürger der Alt undt neu Statt sambt den Juden, deren Über 20.000 in allen Stätten, sambt der wenigen Guarnison, darin liegent, opponiren werden, steht zu erwartten. Indessen schickt der Gen. Königsmark undt alle andere vornehme Schwedische Officirer albereit einen Unsäglichen, der nicht zu beschreiben, großen Raub an grett, gutt Undt allerhandt kostbaren Sachen von sich nach Eger (allda fich des Hrn. Gen. Königsmark gemahlin ein Zeitlang ufgehalten), Erfurt, Leipzig, welcher nicht nur ein, sondern viel Thonnen Goldts werth betrefen wirdt. Wie es ferner mit den brucken der Alt undt Neustadt ablauffen wirdt, undt ob Gen. Wittenbergs seithero mit seinem Corps auch dahin ankommen sein wirdt, hat man mit nechsten zu vernehmen.

3 haben sich. für: wacht (?).

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Reichszeugmeister.

88.

Der westfälische Friede.

1648.

a.

Friedensschluß zu Osnabrück zwischen der Kaif. Majeftät, dem deutschen Reich und der Königl. Maj. von Schweden.

(Überfest von Woltmann, Geschichte des westfäl. Friedens, 2. Bd., Anhang. Berlin 1808.)

1. Artifel.

Es sei ein christlicher, allgemeiner, ewiger Friede, eine wahre, aufrichtige Freundschaft von seiten der Kaiserl. Maj. und des Hauses Desterreich, wie auch aller dessen Verbündeten mit der Königl. Maj. von Schweden, deren Bundesgenossen und Anhängern.

4. Artikel.

§. 2. Vor allen Dingen hat der osnabrückische und münstersche Konvent es dahin gebracht, daß die pfälzische Sache auf folgende Art geschlichtet ist.

§. 3. Zuvörderst, was das Haus Bayern anlangt, so soll die Kurwürde, welche die Pfalz vorhergehabt hat, mit allen ihren Rechten und Ämtern, so wie auch die ganze Oberpfalz zugleich mit der Grafschaft Cham, bei Maximilian, Pfalzgraf am Rhein u. s. w., dessen Kindern und überhaupt der ganzen Wilhelminischen Linie verbleiben, so lange aus derselben noch männliche Erben übrig sind.

§. 4. Dagegen will der Kurfürst von Bayern für sich und seine Erben gänzlich der Forderung von 13 Millionen und jedem Anspruche auf Oberösterreich entsagen und gleich nach Publikation des Friedens alle Instrumente darüber Sr. Kaiserl. Maj. zur Vernichtung ausantworten.

§. 5. Was das Haus Pfalz anbelangt, so willigt der Kaiser samt dem Reiche um der öffentlichen Ruhe willen darin ein, daß kraft dieser Uebereinkunft die achte Kurwürde errichtet werde, welche Karl Ludwig, Pfalzgraf am Rhein, und dessen Erben und Agnaten von der ganzen Rudolfinischen Linie nach der in der goldenen Bülle ausgedrückten Successionsordnung inne haben sollen. . .

§. 9. Sollte es aber der Fall sein, daß die Wilhelminische Linie gänzlich ausstürbe und nur das pfälzische Haus noch bliebe, so soll nicht allein die Oberpfalz, sondern auch die Kurwürde Bayerns an die überlebenden Pfalzgrafen wieder zurückkommen; die achte Kurwürde dagegen soll ganz aufhören. Indessen soll in erwähntem Fall die Oberpfalz nur so zurückfallen, daß den Allodialerben des Kurfürsten von Bayern alle Forderungen und Benefizien, die ihnen in derselben mit Recht zustehen, vorbehalten bleiben.

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