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Churfl. Gesandten an den Höfen, wo sie sich befunden, geschahe, in der Residenz zu Cölln an der Spree Abends die Stücke von den Wällen loßgebrennet, ein statliches Feuer-Werd angezündet und dabey unter dem Schall der Trompetten und Baucken die von den Schweden eroberte sechs Stücke zu öffteren mahlen abgefertiget wurden.

100.

Der Friede zu St. Germain.
29. Juni 1679.

(Theatrum Europaeum [1682] XI, 1473 ff.)

Der Friedensschluß umfaßt 18 Artikel, aus denen folgende als besonders wichtige hervorgehoben werden:

5. Seine Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg versprechen vermittelst dieses Tractats, Jhrer Königl. Maj. von Schweden alles wieder abzutretten und wieder zu geben, was durch dero Waffen in Pommern erobert worden, in specie die Städte Strahlsund und Stettin und generaliter alles, was Sie an Land und Leuten daselbst besitzen und durch den Westphäl. Frieden der Crone Schweden im Röm. Reich vor diesem zugeeignet worden, ohne das geringste zurück zu behalten.

7. Alles dasjenige Land, so die Cron Schweden jenseit deß Oder-Strohms bisher besessen, es sey Ihr solches durch den Westphäl. Schluß, oder durch den Anno 1653 zu Stettin gemachten Recess abgetretten worden, soll hinfort dem Chur-Fürsten v. Brandenburg mit völliger Superiorität und Gewalt verbleiben, außgenommen die Städte Damm und Golnow, und was dazu gehöret, welche in specie in dem Westphäl. Friedens-Instrument benennet seyn.

9. Und gleich wie durch obangeregten, zu Stettin Anno 1653 gemachten Recess Seine Churf. Durchl. anheischig worden, mit dem Könige und der Cron Schweden die Einkommen der Zölle zu theilen, welche zu Colberg und in andern Haven der auff jenseit der Oder belegenen und Sr. Churf. Durchl. zugehörigen Pommerischen Landen eingenommen worden, so ist verglichen, daß der König und die Cron Schweden in Krafft dieses Tractats allem Rechte renunciiren, so Sie an der Theilung dieser Zölle nebst Sr. Churf. Durchl. vermöge deß Stettinischen Recesses in denen Haven von dem Churfürstl. Pommern, welches Sr. Churfürstl. Durchläuchtigkeit durch den Münsterischen Friedensschluß ge= blieben, gehabt, oder haben können.

12. Der Oder-Strohm verbleibet vermöge deß Westphäl. Friedenschlusses allezeit dem Könige in Schweden, und vermögen also Seine Churfürstl. Durchl. von Brandenburg keine Vestung in dem Lande zu bauen, so vermittelst dieses Tractats Jhro cediret worden.

So geschehen zu St. Germain en Laye, den 29. Jun. 1679.

101.

Die Accise.1

(Urk. u. Aktenst. 3. G. des Kurf. Fr. Wilh., X, 580 ff.)

Der Kurfürft an die anwesenden Deputierten.

Potsdam, 20. Nov. 1681.

S. K. D. haben Ihr das von den Prälaten, Herren und Ritterschaft der Kur-Mark Brandenburg übergebene unterth. Memorial mit mehrem gehorsamst vortragen lassen und daraus vernommen, wasmaßen iztbesagte Stände über die in denen kur-märkischen Landen für einige Zeit introducierte Accise sich noch immerhin beschweren, auch wegen Moderation und Erleichterung des monatlichen Kontingents der Kon tribution nochmaln unterth. anhalten.

Soviel nun zuvörderst die eingeführte Accise anlangt, da halten S. K. D. gn. dafür, es werden die Stände nunmehr selbst genugsam begreifen, daß ohne derselben Introducierung die Städte unmöglich hätten können conserviert werden, obwohl einige von denen Deputierten der Stände in den für anderthalb Jahren übergebenen unterth. Memorialien das Contrarium, nämlich der Städte gänzlichen Untergang und Ruin, genugsam vorstellen und behaupten wollen, auch daß dadurch der Adel und Sr. K. D. Ämter totaliter würden ruiniert werden.

Und seind demnach höchstged. S. K. D. destomehr vergnügt, weil dieselbe insoweit zu Dero intendierten Zweck gelangt, daß nicht allein die sonsten ohne der Accise Introducierung fürgewejene Total-Ruin der Städte verhütet, sondern auch daß dieses ein Mittel, wodurch dem Lande könne geholfen und dasjenige Quantum,2 womit die Städte übertragen, moderiert werden; und haben S. K. D. bei Introducierung dieses Modi niemaln einen andern Zweck gehabt, als sowohl die Städte, als auch das Land dadurch wieder in Flor und Aufnehmen zu bringen, und haben zu dem Ende solche gn. Anstalt gemacht, daß, da nunmehro der Städte Kontingent vermittels der Accise wieder in etwas sich vergrößert, solches dem Lande zu gute kommen oder zum Besten gereichen solle, welches auch schon, ehender und bevor die Stände mit ihrem Memorial eingekommen, zum Effekt wäre gebracht worden, wann selbiges

1 Die Kämpfe um die Accise dauerten von 1661-84. Die A. war v. Kurfürsten vorgeschlagen worden, um den erschöpften Bürgerstand vorm gänzl. Untergange zu retten. 1667 erst gelang es unter dem heftigen Widerstande der Ritterschaft, die sich durch den neuen Besteuerungsmodus in ihren verbrieften Rechten gekränkt sah (Prälaten, Ritterschaft, fürstl. Räte, ein Teil der Ratsverwandten in den Städten waren fast steuerfrei), eine fakultative und auch nur auf gewisse Artikel beschränkte Konsumtionssteuer durchzusehen. Die Städte begrüßten diesen Anfang mit Freuden. Auf Betrieb derselben kam in dems. Jahre es noch dahin, daß alle Hauptartikel der märkischen Industrie besteuert wurden; und das kurf. Defret vom 10./20. Novbr. 1681 bestimmte, daß die Accise in allen Städten der Mark Brandenburg, auch den stiftischen und ritterschaftl., einzuführen sei. Mit der General-Konsumtionsordnung vom 1. Jan. 1684, die jeden ohne Ausnahme der Accise unterwarf, fand diese Angelegenheit ihren definitiven Abschluß.

durch die leidige Kontagion nicht behindert, welche durch des Höchsten Verhängnis in denen beiden Provinzien Halberstadt und Magdeburg annoch grassiert.

Es werden aber dennoch S. K. D. nicht ermangeln, gestalt denn auch deshalb schon Anstalt gemacht, daß vom 1. Januario nächstkünftigen 1682. Jahres an zu rechnen, vermittels göttlicher Hülfe, soviel als die Accise über das moderierte monatliche Quantum ausbringen wird, dem Lande zu gute kommen solle; jedoch wollen S. K. D. dieses dabei nochmaln gn. befohlen haben, daß gleich wie denen Ämtern, also auch in denen der Ritterschaft zustehenden Städten die Accise unverzüglich introduciert werden solle, und wann in denselben dasjenige Quantum, so dieselben nach Proportion zum Corpore der Ritterschaft zu geben schuldig sein, nicht erreicht wird, so wollen S. K. D. dasjenige, was daran ermangelt, ex cassa erstatten und gut thun lassen; dahingegen aber wollen S. K. D. auch gn., daß wann in einigen der Ritterschaft Städten die Accise über Deren Kontingent ein mehres tragen wird, dieselbe dem Lande zum Besten gleichfalls davon disponieren können.

102.

Übergabe Straßburgs.

1681.

(Ditfurth, Die hist. Volkslieder v. Ende des 30jähr. Krieges bis 3. Beginn des 7jährigen. Heilbronn 1877. — Gekürzt.)

Venedig, komm herzu,
Straßburg ist hart umgeben,
Es geht um Leib und Leben;
Willt ihme schaffen Ruh?
Augsburg laßt allgemach fallen
Sein Pracht und schweiget still,
Hört noch kein Stuck nicht knallen,
Doch bald verzagen will.

Straßburg selbst, denke doch,
Thut seine Stuck umkehren,
Traut sich kein Stund zu wehren,
Geht willig unters Joch.

Jetzt kann kein Rath nicht sagen
Die Nürnberger Stadt;
Muß selbsten um Rath fragen,
Wie's sich z'verhalten hat.

2 näml. der Kontribution.

1 keinen.

Wo bleibt Ulm mit dem Geld,
Daß man kann refroutieren,
Dem Feind entgegen führen
Hunderttausend ins Feld?
Die Kassa ist verschlossen,
Den Schlüssel sucht man zwar;
Secht, eh ein Schuß ward g’schossen,
Ließ Straßburg schon die Haar.

Darum sag nimmermehr,
Daß eine Macht floriere,
Die nicht alsbald verliere
Ihr Herz, Stärk, Sieg und Ehr,
Wo sich Frankreich laßt blicken;
Dann2 Mars, der Siegesgott,
Frankreich sein Hülf that schicken
Europä nur zum Spott.

Sag nimmermehr:
Venediger Macht,

Augsburger Pracht,
Straßburger G'schütz,

Nürnberger Witz,
Ulmer Geld,

Sondern sage:

Frankreich regiert die Welt.

103.

Johann Sobieski und die Belagerung Wiens.1

1683.

(Theatrum Europaeum XII, 511 ff. [1679–1687.] Frankfurt a. M. 1691.)

Johann Sobieski, der König v. Polen, schreibt am 13. Sept. aus dem eroberten türkischen Lager an seine Gemahlin:

Unser HErr und GOtt seye hoch gelobet in Ewigkeit, der Unserer Nation einen solchen Sieg und Ruhm verliehen, dergleichen in vorigen Zeiten niemalen erhöret worden. Das ganze feindliche Läger samt der Artillerie und einem unschäßbarn Reichthum ist in unsere Hände kommen, und der Feind nunmehro in völliger Confusion auff der Flucht begriffen,

2 denn.

1 Neuere Forschungen haben den hervorragenden Anteil der deutschen, besonders der kaiserl. und der kurf. sächs. Truppen an dem Siege nachgewiesen. (Vgl. Mitteilungen des K. K. Kriegsarchivs 1883, Heft II. III; Haffel u. Graf Vişthum v. Eckstädt, Zur Geschichte des Türkenkr. i. J. 1683. Dresden 1683.)

mit dessen Todten- Cörpern die Approchen, das Läger und ofene Felder bedeckt seyn; die Cameele und Maulthiere, Rinder und Schafe, so der Feind an der Seiten deß Lägers beysammen gehabt, wurden heute von den Unserigen preiß gemacht, bey welchen die gefangene Türcken Heerd-weiß fortgetrieben werden. Es finden sich auch derer, insonderheit von Renegaten, so zu uns vom Feinde übergehen und sich freywillig ergeben, welche wol beritten und prächtig mit kleidern angethan seynd. Dieses hat ein so fremdes und fast über alle Möglichkeit zu seyn scheinendes Ansehen gemacht, daß dem gemeinen Mann in der Stadt ein Schröcken und den Unserigen im Läger ein Wunder ankommen, in massen sie ihnen nicht anderst einbilden können, als der Feinde hätte sich recolligirt und käme wieder zuruck. Was derselbe nur allein an Pulver und Munition verlassen, stehet für eine Million nicht zu bezahlen. Unser Troß hat wider Raison an etlichen Orten das Pulver angestecket, welches erschröcklich anzuhören gewesen, jedoch ohne sonder weiter Schaden abgelauffen ift. Der Groß-Vezier hat sich mit gänzlichem Verlust seines kostbaren Schatzes kümmerlich auff einem Pferde, nur mit einem Rock angethan, salviren können, dessen Successor und Erbnahm bin ich worden, welches auf folgende Weise zugegangen:

Indem ich in deß Feindes Läger gedrungen und immerzu, den Vezier zu verfolgen, fortgesetzet, ergabe sich an mich einer von seinen Kämmerlingen, der mir nachgehends seines Principaln Gezelt gewiesen, dessen Begriff ich so groß befunden, als Warschau, oder Lemberg in seinen Mauren seyn mag. Das Feldzeichen, welches mit sonderbaren Ceremo nien dem Groß-Bezier pfleget vorgetragen zu werden, ist mir anbey zu Theil worden nebst dem Mahometischen Bannier, womit der Sultan ihn zu diesem Feldzug regalirt hatte, welches ich heut durch den Talanti auff der Post nach Rom an Jh. Päbstl. H. übersendet. .

Bey unserer Armee seyn die schönste in Gold eingefaste Säbel und andere rare Türckis. Rüstungen in der Menge zu sehen. Die Nacht hat uns überfallen und gehindert, daß wir mit der Verfolgung nicht haben fortfahren können; es ist zwar nicht zu läugnen, daß sie sich dannoch tapffer gewähret haben, die Janitscharen aber, so in denen Approchen gestanden, haben das meiste eingebüsset und seyn auch meistens capotirt worden. Dieser Leute Verwegenheit und stolzer Muth ist so groß gewesen, daß, indem ein Theil mit Uns im Felde geschlagen, der andere auf die Vestung gestürmet hat, welches sie zwar bey so grosser Macht wol haben thun können.

Ich rechne die Belägerer ohne die Tartarn auf 300 000 Mann; andere wollen 3 000 000 Gezelte2 zählen und geben einem jeden 3 Personen zu, welches eine allzu grosse unglaubliche Menge Volcks zusammen machen würde. Der Gezelte werden jedoch wenigstens 100 000 seyn; von denen nimbt ein jeder der Überwinder, was ihme beliebet. Auch die

2 Druckfehler für: 300 000. Nach den Mitt. des K. K. Kriegsarch. a. a. D. S. 243 belief sich die Gesamtstärke des türk. Heeres auf höchstens 138 000 Mann, während nach Haffel u. G. V. v. Eckstädt die ungefähre Stärke des Entsazheeres 36 350 Mann Infanterie und 42 700 Reiter mit 142 Geschüßen betrug.

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