Jahrbuch für schweizerische Geschichte, Volumes 27-29Gerold Meyer von Knonau S. Höhr, 1902 - Switzerland |
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... Mark entlehnen musste 2 ) . Nicht nur die bisherigen Fehden , sondern auch die Bewirtung des Königs hatten seine Mittel vollständig erschöpft3 ) . Ob er den König weiterhin auf der Reise in Italien begleitet habe , ist unbestimmt . Erst ...
... Mark entlehnen musste 2 ) . Nicht nur die bisherigen Fehden , sondern auch die Bewirtung des Königs hatten seine Mittel vollständig erschöpft3 ) . Ob er den König weiterhin auf der Reise in Italien begleitet habe , ist unbestimmt . Erst ...
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... Mark entlehnen musste 2 ) . Nicht nur die bisherigen Fehden , sondern auch die Bewirtung des Königs hatten seine Mittel vollständig erschöpft 3 ) . Ob er den König weiterhin auf der Reise in Italien begleitet habe , ist unbestimmt ...
... Mark entlehnen musste 2 ) . Nicht nur die bisherigen Fehden , sondern auch die Bewirtung des Königs hatten seine Mittel vollständig erschöpft 3 ) . Ob er den König weiterhin auf der Reise in Italien begleitet habe , ist unbestimmt ...
Page 195
... Mark von Tuggen an Kloster Bobbio ( in Italien ) gemacht ; als seine Söhne sind ibid . Ruadpert und Posso ge- nannt , vgl . Meyer v . Knonau , Anz . f . Schweiz . Gesch . 1 , 223 ff ; Gubser , Gesch . der Landschaft Gaster , Zürcher ...
... Mark von Tuggen an Kloster Bobbio ( in Italien ) gemacht ; als seine Söhne sind ibid . Ruadpert und Posso ge- nannt , vgl . Meyer v . Knonau , Anz . f . Schweiz . Gesch . 1 , 223 ff ; Gubser , Gesch . der Landschaft Gaster , Zürcher ...
Page 212
... Mark Leimis- wil , Nr . 650. 886 ; ein Adalgoz war custos der Kirche zu Rohr- bach , Nr . 140. 795 . 5. Durch Schenkung König Arnulfs erhielt Anno zu Augst eine Kirche nebst sieben Hufen , die er früher als beneficium 1 ) Ibid . 154 n ...
... Mark Leimis- wil , Nr . 650. 886 ; ein Adalgoz war custos der Kirche zu Rohr- bach , Nr . 140. 795 . 5. Durch Schenkung König Arnulfs erhielt Anno zu Augst eine Kirche nebst sieben Hufen , die er früher als beneficium 1 ) Ibid . 154 n ...
Page 220
... Mark ist die Rede Nr . 413 in Coldaun marcho » , Nr . 451 in Coldaa marca » , Nr . 514 in Goldahun marcha » , Nr . 598 in Goldahun et in ipsa marcha » > . In Nr . 466 giebt der Tradent alles Eigentum , das er hat « in Coldahun , sive in ...
... Mark ist die Rede Nr . 413 in Coldaun marcho » , Nr . 451 in Coldaa marca » , Nr . 514 in Goldahun marcha » , Nr . 598 in Goldahun et in ipsa marcha » > . In Nr . 466 giebt der Tradent alles Eigentum , das er hat « in Coldahun , sive in ...
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Popular passages
Page 116 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben.
Page 117 - Polizeiverfügungen gegen Wucher und schädlichen Vorkauf. Diese Polizeiverfügungen sollen für die eigenen Kantonsbürger und die Einwohner anderer Kantone gleich bestimmt werden. Die dermalen bestehenden, von der Tagsatzung genehmigten Zölle, Weg- und Brückengelder verhleiben in ihrem Bestand. Es können aber ohne Genehmigung der Tagsatzung weder neue errichtet, noch die bestehenden erhöht, noch ihr Bezug, wenn er auf bestimmte Jahre beschränkt war, verlängert werden.
Page 117 - Der Spruch kann nicht weiter gezogen werden und wird erforderlichenfalls durch Verfügung der Tagsatzung in Vollziehung gesetzt. Zu gleicher Zeit mit der Hauptsache soll auch . über die Kosten, bestehend in den Auslagen der Schiedsrichter und des Obmanns, entschieden werden. Die nach obigen Bestimmungen gewählten Schiedsrichter und Obmänner werden von ihren Regierungen des Eides für ihren Kanton, in der obwaltenden Streitsache, entlassen.
Page 117 - Für Lebensmittel, Landeserzeugnisse und Kaufmannswaaren ist der freie Kauf, und für diese Gegenstände, so wie auch für das Vieh , die ungehinderte Aus - und Durchfuhr von einem Kanton zum andern gesichert, mit Vorbehalt der erforderlichen Polizeiverfügungen gegen Wucher und schädlichen Vorkauf.
Page 207 - Keine Auflage, kein unumschränkter Minister, kein stehendes Heer und kein Schein eines zu befürchtenden Krieges. Findet man solches sonst an einem Ort der Erde? So ist das goldene Zeitalter gewesen.
Page 34 - Dieu, lequel nous debvons adorer, et auquel nous debvons servir, auquel nous devons mettre toute nostre fiance et esperance : ayant celle asseurance, qu'en luy seul est contenue toute sapience, puissance, justice, bonté et miséricorde. Et comme il est Esprit, qu'il le fault servir en esprit et en verité.
Page 116 - ... welchem nicht bereits einer der Schiedsrichter gezogen ist. Sollten die Schiedsrichter sich über die Wahl des Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt...
Page 116 - Wenn die Streitsache zwischen mehr als zwei Kantonen obwaltet, so wird die bestimmte Zahl von jeder Partei gewählt.
Page 166 - Erlebnisse aus der Pfälzischen Erhebung im Mai und Juni 1849. Frankfurt a.
Page 116 - Kann dieses nicht erreicht werden, so wählen die Schiedsrichter einen Obmann aus den Magistratspersonen eines in der Sache unparteiischen Kantons, und aus welchem nicht bereits einer der Schiedsrichter gezogen ist.