army employing him." An sich ist das Kundschaften nicht unehrenhaft, und kann sogar eine patriotische Aufopferung sein, während z. B. Mißbrauch des freien Geleites eines Parlamentärs zur Spionage Verlegung des Kriegsrechtes und Spionage für den Feind Landesverrath ist. Die Strenge der Bestrafung aller Spionage liegt in ihrer Gefährlichkeit, weshalb auch ein Spion, der unentdeckt zu seinem Heere zurückgelangt ist, nicht bestraft wird, wenn er später den Feinden in die Hände fällt (Art. 21 des Brüsseler Entwurfs.) Unzutreffend ist sicher, wie bereits Lider (Neuester Codifications-Versuch_S. 44) bemerkt hat, die Vorschrift des Brüsseler Entwurfs Art. 22 Alin. 3, daß die Luftschiffer, auch Nichtmilitärs, welche die Verbindungen unter den verschiedenen Theilen einer Armee oder eines Gebietes aufrecht halten, nicht als Spione betrachtet werden sollen. Noch weniger lassen sich Sie subtilen Unterscheidungen Bluntschli's (632 a) durchführen.] Politische Kundschafter. 252. Politische Kundschafter dienen wesentlich dazu, um den inneren politischen Zustand eines fremden Landes, oder aber die Richtung und Angelegenheiten der auswärtigen Politik desselben zu erforschen. Der Gebrauch solcher Späher ist zu keiner Zeit für schlechthin unerlaubt gehalten worden; ja es gilt kaum für eine völkerrechtliche Verlegung, Bestechungen zur Erlangung geheimer Nachrichten angewendet zu haben. Natürlich wird aber der Kundschafter der Strafe nicht entzogen: a. wenn er selbst Unterthan des ausgekundschafteten Staates ist und durch Mittheilung von Nachrichten über gewisse Gegenstände ein heimathliches Strafgesetz verletzt; b. wenn der Kundschafter, obwohl ein Unterthan des Staates, für welchen die Kundschaft bestimmt ist, bei Erlangung derselben sich eines im Auslande strafgesetzlich verbotenen Mittels bedient. Endlich verwandelt sich der politische Späher in einen militärischen, wenn er einer geheimen feindseligen Unternehmung des ihn beauftragt habenden Staates nur vorausgeschickt ist, um den rechten Zeitpunkt und Ort zur Ausführung derselben zu ermitteln. Beitritt zu Verträgen 197. Belagerung 273. Bulwer, Gesandter in Madrid 442. Beleidigung der Staatsoberhäupter 126. Bund, deutscher, Gründung 54. = im Landkrieg 295. im Seekrieg 302. Beweislast der Ausländer 486. Beweisquellen 94. Blokade im Frieden 241. = = im Kriege 341. 197. Cantone, Schweizer 53. Capitulation im Kriege 311. Capitulationen in der Türkei 476. Cartelverträge 485. 493. Cautionspflicht der Ausländer 486. = der Gesandten 447. der Seeschiffe 424. Certificate über literar. Eigent. 490. Cession s. Abtretung. Chablais u. Faucigny 319. Chambers, Kings 171. Chargé d'affaires s. Geschäftsträger. nach der bewaffneten Neutrali- Chile, Krieg mit Peru 364. Continentalsystem 28. 337. 340. 352. Contrasignatur s. Gegenzeichnung. Conventionen s. Verträge. Conventionalstrafe 209. Convoy 376. Cooperation 110. 115. 118. Correspondenz der Souveräne 466. Coup de semonce 374. Couriere 309. 454. Courtoisie 424. Creditive f. Beglaubigung. Cypern, Consulargerichtsbarkeit 478. Dardanellen 172. Debellatio 157. 287. Declaration, Pariser 389. Depeschen der Gesandten 469. = = Organe 429. Sprache 462. Verhandlung 468. Diplomatische Agenten 430. 434. 455. Dismembration 61. Dispositionsfähigkeit 188. Droit d'aubaine s. Heimfallsrecht. Durchreise der Gesandten 444. Egypten, Stellung 24. 50. = Gerichtshöfe 478. Eheschließung im Auslande 251. 252. 483. Ehren, königliche 66. Ehrenrechte der Souveräne 67. = der Gesandten 445. Eigenthum, literarisches 490. Einmischung 109-114. Eintragung bei Literarverträgen 490. Eisenbahnverträge 488. Elbschifffahrt 173. |