Page images
PDF
EPUB

Berlin, Feb. For

Das

Europäische Völkerrecht

der Gegenwart

auf den bisherigen Grundlagen.

Von

Dr. August Wilhelm Heffter,

weil. Königl. Preuß. geheimem Ober-Tribunalsrathe, ordentlichem Professor des Rechtes an der
Friedrich-Wilhelms-Universität 2c.

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small]

NS 23 1945

Alle Rechte vorbehalten.

(Eine i ran fös ls c) i Visgabe des Werkes erschien in vierter Auflage in demselben Verlage.)

Vorwort zur siebenten Ausgabe.

Ich bin auf den Antrag des Herrn Verlegers, cine neue Ausgabe des Heffter'schen Völkerrechtes zu übernehmen, gern eingegangen, weil ich es bedauern würde, wenn dies Werk deshalb in Zukunft weniger gebraucht werden sollte, weil es nach dem Tode seines Verfassers allmählich veraltete.

Der große Erfolg des Buches erklärt sich aus seinem Verdienst, in knapper Form und mit juristischer Präcision ein Bild des wirklich geltenden Völkerrechtes zu geben. Heffter verkennt nicht dessen Un= vollkommenheiten und Lücken, aber er hütet sich dieselben in der Art auszufüllen, wie Bluntschli dies in seinem Rechtsbuch gethan, in welchem das anerkannt gültige Recht vermischt mit dem erscheint, was nach Ansicht des Verfassers Recht sein sollte. Unstreitig hat die Wissenschaft das Recht und die Pflicht die Mängel des geltenden Rechtes zu beleuchten und auf die Vervollkommnung des Bestehenden hinzuarbeiten, aber dies berechtigt sie nicht dem Augenblick vorzugreifen, wo eine Rechtsanschauung wirklich zum allgemein geltenden Rechtssaß durch den consensus gentium geworden ist. Auf diese Weise geräth man stets in Gefahr das Wünschenswerthe und oft das nur subjectiv Gewünschte mit dem Wirklichen und Möglichen zu verwechseln und giebt dadurch der skeptischen Kritik der Leugner des Völkerrechtes Raum, welche derartige persönliche und oft unausführbare Forderungen zum Anlaß ihrer Behauptung nehmen, daß es wohl ein internationales Herkommen, aber kein internationales Recht gäbe. Ein solches läßt sich nur mit Erfolg behaupten, wenn man sich streng an das hält, was wirklich allgemein als gültiges Recht anerkannt ist und hiervon die wünschenswerthen Reformen genau trennt, dies aber ist eben die gesunde Grundlage, auf der das Heffter'sche Völkerrecht beruht und die es zu einem zuverlässigen Führer macht. Da meine Aufgabe nur war eine neue Ausgabe desselben zu liefern, so habe ich mich nicht berechtigt gehalten, die Anordnung des Stoffes, so wenig glücklich ich dieselbe halte, und den Text des Werkes zu ändern, wie dies z. B. von Abdy bei der neuen

Ausgabe von Kent's Commentaries und von Sir Sherston Baker bei der von Halled's International Law geschehen ist. Selbst wenn man die eigenen Einfügungen durch Klammern bezeichnet, ist nicht immer klar zu erkennen, was dem ursprünglichen Verfasser und was dem Bearbeiter gehört, da der Zusammenhang oft Aenderungen des Tertes erfordert. Man sieht dies auch bei der Bearbeitung der Rau'schen Lehrbücher von Wagner, wo man bei den oft combinirten Initialen R. und W. im Zweifel darüber bleiben muß, wessen Werk man vor sich hat.

Ich habe also den Text prinzipiell unverändert gelassen und mich darauf beschränkt die litterarischen Nachweise und Daten bis auf die Gegenwart fortzuführen. Die mir nothwendig erscheinenden Ergänzungen dagegen, meine eigenen Ansichten und meine Abweichungen von Heffter habe ich in selbständigen, durch ein G. bezeichneten Ausführungen gegeben. Um für die Erweiterung des Werkes Raum zu gewinnen, sind die bisherigen Anlagen, welche einige größere völkerrechtliche Aktenstücke umfaßten, fortgeblieben, da dieselben ja leicht in den betreffenden Sammlungen einzusehen sind, ebenso der Abschnitt „Die diplomatische Kunst“, die nicht eigentlich zum Völkerrecht gehört.

Straßburg, November 1880.

Geffcken.

Vorwort zur achten Auflage.

Dem bei der siebenten Auflage befolgten Grundsatz, genau den Heffter'schen Text von meinen Zusäßen und Anmerkungen zu trennen, bin ich auch bei dieser achten Auflage treu geblieben. Nur wurde es im Fortgang der Zeit nothwendig, einzelne nachgerade veraltete oder nicht mehr zutreffende Paragraphen des Verfassers zu streichen oder umzuarbeiten, auch diese sind wie meine Noten durch ein G. bezeichnet. Ebenso erschien es mir angezeigt, mit veralteten Citaten aus Werken, welche Niemand mehr liest, aufzuräumen und damit Plaz zu gewinnen für die Ausführungen, welche Ereignisse und wissenschaftliche Werke der neuesten Zeit fordern, ohne doch das Buch zu sehr anschwellen zu lassen. Endlich ist das Register umgearbeitet und erweitert.

Hamburg, 1. Januar 1888.

Geffcken.

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors]

Inhalt des Völkerrechtes und Verhältniß zur Politik. § 4.

Seite 1-41

Natürliche Garantie des Völkerrechtes: das Gleichgewicht der Staaten.

[ocr errors]
[blocks in formation]

Gültigkeits-Gebiet des Europäischen Völkerrechtes. § 7

Aeußere Erkenntnißquellen des Völkerrechtes im Allgemeinen. § 8

Jm Besonderen: Staatliche Verhandlungen und Verträge. § 9
Die Theorien und Literatur des Völkerrechtes. § 10. .

III. Die Specialrechte der Nationen unter einander.
Natur derselben. § 11. . .

[ocr errors]
[ocr errors]
[merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][subsumed][subsumed][merged small][subsumed]
[ocr errors]
[ocr errors]

Besondere Entstehungsgründe der Einzelrechte der Staaten. § 12
Besizstand, als subsidiarischer Regulator der Staatenverhältnisse. § 13 40

Erstes Buch.

Das Völkerrecht oder die Grundrechte der Nationen in Friedenszeiten.

[blocks in formation]

.. 44

64

Natur, Bedeutung und Verschiedenheit der Staaten. § 15-25 Allgemeine Rechte und Grundverhältnisse der Staaten als solcher unter einander. § 26. . .

« PreviousContinue »