X Staatsrechtliche und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit dem 29. Mai 1874 Im Auftrage des Schweizerischen Bundesrates bearbeitet von L. R. von Salis Zweite, bis Ende 1902 fortgeführte Auflage Erster Band Bern Druck und Verlag von K. J. Wyss 1903 Aus dem Vorwort zur ersten Auflage. Die h. Bundesversammlung hat bei Anlass der Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 1885 den 1. Juli 1886 beschlossen, den Bundesrat einzuladen: Die Frage zu untersuchen, ob und in welcher Form eine übersichtliche Sammlung der unter Herrschaft der jetzigen Bundesverfassung getroffenen Rekursentscheide des Bundesrates und der Bundesversammlung veranstaltet werden soll. A. S. n. F. IX 66, Ziff. 2, Postl.-Slg. n. F. 362. Dieses Postulat ist als Bestätigung eines Teiles des von der Bundesversammlung den 30. Juni 1882 angenommenen Postulates aufzufassen, welches lautete: Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu begutachten, ob nicht periodische Zusammenstellungen . . . veranstaltet und veröffentlicht werden könnten: der von der Bundesversammlung und dem Bundesrate seit der Giltigkeit der neuen Bundesverfassung in Auslegung derselben erlassenen Beschlüsse, soweit dieselben gedruckt sind, nach Materien geordnet und unter kurzer Angabe des Inhaltes dieser Erlasse. A. S. n. F. VI 266, Ziff. 6, Postl.-Slg. n. F. 285. Es hatten übrigens die eidgenössischen Räte den Bundesrat schon mit Bundesbeschluss vom 22. Juni 1877 eingeladen: Zu untersuchen, ob nicht in Ergänzung und Fortsetzung der bereits bestehenden Sammlung bundesstaatsrechtlicher Entscheidungen (Ullmersche Sammlung) eine weitere Zusammenstellung solcher Fälle, soweit dieselben noch praktische Bedeutung haben, bis zum Zeitpunkt des Erlasses der neuen Bundesverfassung zu veranstalten sei . . und zu untersuchen, ob nicht eine jährliche Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Entscheide, sei es dass sie vom Bundesrate oder von der Bundesversammlung ausgehen. und welche die von der Bundesverfassung von 1874 diesen |