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haupt gestimmt seyn, wenigstens noch schärfere Bestimmung über eine mehr beschränkte Rücksendung oder Zernichtung angemessen finden; so würden auch alle gegenwärtigen Be: merkungen in der Anwendung hiernach zu modificiren seyn, und der Kaiserlich: Oesterreis chische Hof sich sehr gern überhaupt für die möglichste Vorsicht in Ansehung des Acten Zernichtungsgeschäfts aussprechen, um weder der Gegenwart noch der Zukunft unwieders bringlich zu prájudiciren.

8) In Ansehung des zweiten Commissions: Vortrags sub num. 51, nåmlich die kam: mergerichtlichen Depositen betreffend, stimmt man den darin gestellten beiden Anträgen vollkommen bei, und glaubt man nur noch insbesondere aus dem gutachtlichen Vortrage die sehr richtige Bemerkung der Commission in Ansehung der alten Depositen §. 8 ausheben zu follen, daß, da hier vom anvertrauten Gute die Rede ist, man auf legale Art gesichert seyn muß, daß dasselbe weder ganz, noch zum Theil, werde zurückgefordert oder in Ans spruch genommen werden, ehe man sich berechtigt halten kann, definitiv darüber zu verfügen; so wie auch eben so richtig im §. 9, über die neuen Depositen, gesagt ist, daß, wenn die Acten, zu welchen einzelne Depositen gehören, in gehöriger Ordnung ausgeliefert wer den, es keinen Anstand haben könne, diese Depositen zugleich mit den Acten auszuantworten. Kurhessen: trete dem Commissions: Antrage in der 35. Bundestags-Sizung vori: gen Jahrs vollkommen bei.

Mecklenburg-Schwerin und Streliß: trete ebenfalls dem erwähnten Commissions: Antrage bei, und finde zugleich in der so eben vernommenen Abstimmung mehrere sehr zu berücksichtigende Bemerkungen.

Holstein-Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg. Die Gesandtschaft behalte sich ihre Abstimmung über das Archiv des vormaligen Kaiserlichen und Reichskammergerichts zu Weßlar vor, und trete in Betreff der Depositen dem Commissions- Antrage bei. Man kam hierauf überein, diese Abstimmungen der betreffenden Commission zuzuweisen.

§. 118.

Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde, zur Herstellung einer Gesammt-Ausgabe der Quellen Schriftsteller deutscher Ge schichte des Mittelalters.

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(29. Siş. §. 185 v. J. 1819.)

Präsidium: giebt Kenntniß von der der hohen Bundesversammlung unterm ge strigen überreichten Denkschrift der Central Direction der Gesellschaft für Deutschlands altere Geschichtskunde, und trägt vor:

Die hohe Bundesversammlung hat auf die von der Central Direction der Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde am 12. August v. J. vorgelegte Denkschrift in der 29. Sigung S. 185 den einhelligen Beschluß gefaßt:

« dieses für die vaterländische Geschichte wichtige Unternehmen, welches in seinem " ganzen Umfange nur dann vollends gesichert seyn könne, wenn es sich der schú: henden Theilnahme und wirksamen Unterstügung der Regierungen Deutschlands <zu erfreuen hat, denselben ehrerbietigst dahin zu empfehlen, daß Sie das ver« dienstvolle Unternehmen Ihres hohen Schußes. würdigen, die gebetene Unter«stützung demselben gewähren, und insbesondere nicht nur die Benußung der « Bibliotheken und Archive zu diesem Zwecke gestatten, sondern es auch begünsti « gen mögen, daß die in Ihren Landen lebenden Gelehrten, vorzüglich die Vorsteher « und Mitglieder gelehrter Institute und Archivarien, mit thätiger Theilnahme zu « der Ausführung des vorgelegten Planes mitwirken».

Die Central Direction der Gesellschaft übergiebt nun mit einer neuen Denkschrift den so eben beendigten ersten Band ihres Archivs, worin sie von dem Fortgange ihres Unternehmens Rechenschaft giebt.

Indem sie die ihr bisher gewordene Unterstüßung dankbarst verehrt, bittet sie zugleich um fortgesezte Würdigung und Empfehlung an die Regierungen Deutschlands, da bei den bisherigen Arbeiten der Gesellschaft, die sich nach der Natur der Sache größtentheils auf Einleitung und Vorbereitung zu einer so umfassenden Gesammt: Ausgabe beschränken mußdie Ueberzeugung immer dringender hervorgetreten ist, daß dieses wissenschaftliche National-Unternehmen nur allein unter dem Schuße und durch Unterstüßung der Regierungen Deutschlands zu einer den gerechten Anforderungen des gründlichen Forschers vaterländischer Geschichten entsprechenden Vollständigkeit und Vollkommenheit gedeihen könne.

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Indessen legen die bisher gedruckten Verhandlungen der Gesellschaft schon die erfreu lichsten Beweise dar, mit welcher wirksamen Theilnahme man ihrem Unternehmen in allen Staaten unsers gemeinsamen Vaterlandes entgegen gekommen ist.

Die vorzüglichsten Archive und Bibliotheken sind der Gesellschaft geöffnet. Viele Re: gierungen haben ihre Vorsteher und Mitglieder gelehrter Anstalten, die Archivarien und Privatgelehrte aufgefordert, zu den Zwecken der Gesellschaft mitzuwirken.

Die meisten Geschichtsforscher Deutschlands sind derselben bereitwillig beigetreten, um, mit vereinten Kräften, ein der deutschen Nation würdiges Werk aufzustellen. Unter den Mitgliedern der Gesellschaft glänzen Namen, von jedem Deutschen hochgeehrt. FilialGesellschaften haben sich in einzelnen Staaten gebildet. Mehrere Akademien haben es sich zum besondern Geschäfte gemacht, das Unternehmen mit ihren Hülfsmitteln zu unterstüßen.

Aus fürstlicher Großmuth und aus patriotischer Liberalitát von Privaten sind der Gesellschaft bisher Mittel zugeflossen, welche sie in den Stand seßten, bereits beträchtliche Vorauslagen auf Sammlung der Materialien, Vergleichung der Handschriften in den Archiven und Bibliotheken des In- und Auslandes, literarische Reisen, und andere wesent liche Vorbereitungen zu machen, welche, wenn sie schon die wirkliche Erscheinung des Werz kes selbst verzögern, doch desto mehr seinen innern Gehalt zu verbürgen vermögen.

Je weiter sich jedoch diese, ohne Nachtheil der Gründlichkeit nicht zu umgehenden, Vor anstalten in ihrem Umfange ausdehnen, desto mehr entrücken sie sich den Grenzen der Privatkräfte, und desto mehr muß eine thätige Unterstüßung der Regierungen in Anspruch genommen werden.

Die hohe Bundesversammlung wird, nach ihren in dem früheren Beschlusse dargelegten Gesinnungen, gern dazu mitwirken, daß ein ächt-vaterländisches Unternehmen, dessen Werth die allgemeinste Anerkenntniß gefunden hat, in jener Vollkommenheit zu Stande gebracht werden könne, welche dem Gegenstand und der Nationalwürde angemessen ist.

Hierauf wurde einhellig

be schlossen:

1) den von der Central: Direction der Gesellschaft überreichten ersten Band des «Archivs der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zur Beförderung einer Gesammt-Ausgabe der Quellenschriften deutscher Geschichten des Mittelalters, gr. 8. Frankfurt am Main 1820,» mit ehrenvoller Erwähnung dessen, was im Verlaufe des ersten Jahrs zur Beförderung dieses wichtigen National - Unternehmens bereits geleistet worden, in der Büchersammlung zu hinterlegen;

2) durch die Bundestagsgesandschaften die Unternehmung sämmtlichen Regierungen Deutschlands wiederholt, und insbesondere dahin zu empfehlen, daß dieselben geruhen wollen, wie bereits einige dankwürdige Beispiele vorliegen, die Herausgabe durch angemessene GeldUnterstützung zu befördern, was entweder durch Festsetzung einer bestimmten Summe, oder durch Bewilligung von Beiträgen auf eine Reihe, von etwa zehn Jahren, oder durch Vorausbezahlung auf eine zu bestellende Anzahl von Exemplaren der Gesammt: Ausgabe, geschehen könnte. §. 119.

Einreichungs Protokoll

Die neuesten Eingaben, Zahl 54 und 55, wurden der Reclamations-Commission zugestellt. Die Versammlung ging hierauf zur vertraulichen Besprechung über.

Folgen die Unterschriften.

Protok. d. d. Bundesvers. IX. Bd.

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Verzeichniß der Eingaben.

Fortseßung des Einreichungs-Protokolls, Num. 54 und 55.

um. 54. Eingereicht den 10. August.

Sämmtliche Boten des vormaligen Reichskammergerichts zu Weßlar: bitten, mit Bezug auf ihre Vorstellungen um Bewilligung ihrer Rückstände, ihnen bis zu endlichem Beschlusse in dieser Sache, eine Jahrs-Gratification gnådigst zu bewilligen, welche sie wegen des Drangs ihrer Umstände sehr benöthigt seyen.

um. 55. Eingereicht den 16. August.

Die Central Direction der Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde: übergiebt der hohen Bundesversammlung den ersten Band des Archivs dea Gesells schaft, und ertheilt hierdurch Kunde von dem Fortgang ihres Unternehmens.

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Anmerk. Die Beilagen 3, 4, 5, 6, 9 und 10 konnten in diesem Bande deßhalb nicht mit aufgenommen
werden, weil sie dem Original: Folio: Abdruck als geheime (loco dictaturae) Beilagen beigefügt sind.

Erste bis zehnte Sigung (vom 20. und 27. Januar, 14. und 19. Februar, 16. März,
10. 20. und 27. April, 4. und 29. Mai 1820) waren vertrauliche Besprechungen und
sind darüber keine Protokolle, sondern bloß Registraturen, aufgenommen worden.

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§. 5.

Neue Vollmacht des Königlich-Großbritannischen bevollmächtigten Ministers, Herrn Lamb

§. 6. Verwandlung der engern, Bundesversammlung in eine Plenar - Sigung

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2) Pråsidialvortrag, betreffend die Schlußacte der über Ausbildung und Befestigung des Bun-
des zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen, Vorlage derselben, Abstimmungen hierüber
und Beschluß

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