Geschichtliche Darstellung der Staatsverfassung des Grossherzogthums Baden und der Verwaltung desselben: nach Quellen bearbeitet und mit Urkunden belegt. Die Regierung Carl Friedrichs des ersten Grossherzogs von Baden, 1806 bis 1811, Volume 1 |
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... Selbst so würdig begangenen Secularfest von die- fer Erlaubniß Gebrauch zu machen , und vergönnen mir es jezt erst , Höchstden- selben den ersten Theil meiner Zusam- menstellung der Denkmale hoher Regen- ten Weisheit , die sich.
... Selbst so würdig begangenen Secularfest von die- fer Erlaubniß Gebrauch zu machen , und vergönnen mir es jezt erst , Höchstden- selben den ersten Theil meiner Zusam- menstellung der Denkmale hoher Regen- ten Weisheit , die sich.
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... Regen- ten Weisheit , die sich Carl Friedrich als Großherzog gesehet hat , hiemit chr- erbietigst vorzulegen . Geruhen Euer Königliche Hoheit diese spätere Vorlage mit Nachsicht auf- zunehmen , und mir zu verstatten , durch die Uebergab ...
... Regen- ten Weisheit , die sich Carl Friedrich als Großherzog gesehet hat , hiemit chr- erbietigst vorzulegen . Geruhen Euer Königliche Hoheit diese spätere Vorlage mit Nachsicht auf- zunehmen , und mir zu verstatten , durch die Uebergab ...
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... Regenten verbreitet , und das Wirken derselben für die Fortbildung , das Wohl und die Be- glückung der Staatsgesellschaft anschaulich dar- gestellt werden kann , wodurch die Liebe für Fürst und Vaterland in den jugendlichen Gemüthern ...
... Regenten verbreitet , und das Wirken derselben für die Fortbildung , das Wohl und die Be- glückung der Staatsgesellschaft anschaulich dar- gestellt werden kann , wodurch die Liebe für Fürst und Vaterland in den jugendlichen Gemüthern ...
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... Regenten , § . 9. und Vormundschaft für denselben . § . 10. Gerichtsstand der Fami- lienglieder . § . 11. Innere Hausverfassung und Geschäftsbesor = gung . S. 12. Annahm des Titels : Herzog von Zähringen ; S. 13. Titel des Großherzogs ...
... Regenten , § . 9. und Vormundschaft für denselben . § . 10. Gerichtsstand der Fami- lienglieder . § . 11. Innere Hausverfassung und Geschäftsbesor = gung . S. 12. Annahm des Titels : Herzog von Zähringen ; S. 13. Titel des Großherzogs ...
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... Regenten und dem Born , aus welchem alle landesherrliche Gewalt im Reiche abfloß , für den Mißbrauch dieser Gewalt verant wortlich , und feine Unterthanen standen in Fål- len dieser Art unter des Kaisers Schuß , der sol- Hen durch die ...
... Regenten und dem Born , aus welchem alle landesherrliche Gewalt im Reiche abfloß , für den Mißbrauch dieser Gewalt verant wortlich , und feine Unterthanen standen in Fål- len dieser Art unter des Kaisers Schuß , der sol- Hen durch die ...
Common terms and phrases
Aargau abgetretenen Ansprüche Antheil Badischen badischen Lande Badischer Seits Baiern beiden beiderseitigen Besißungen Besizungen Bestimmung Breisgau Burg Carl Friedrich chen deſſen Destreich dieſe Domånen Dorf Durchlaucht Eberstein Eigenthum Einwohnern Erben fränkischen Republik Friedens Fürstenthum Fürstlich Gefälle gelegenen gleich Grafschaft Grafschaft Sponheim Groß Großherzog von Baden Großherzoglich Großherzoglich Badischen Großherzogliche Haus Großherzogthum Baden Großherzogthums Haus Baden Hauſe heim Herrn Herrschaft Herzog Hochberg Jahr Kaiser Kanton Kanton Aargau Königlich Würtembergischen Königliche Hoheit Krone Würtemberg Kurfürst laſſen Lauffenburg Lehen Lehenherrn Lehenmann lich Lüneviller Friedens Mahlberg Majestät Markgrafen von Baden muß nachmals nåmlich nebst neuen Orte Pfarrdorf Preßburger Frieden Rechte Regenten Regierung Regierungsblatt Reichsdeputations Reichslehen Reichsritterschaftliche Rhein Rheinischen Bundes Rheinseite Rudolph Sachs a. a. sammt schaft schen Schloß Schöpflin a. a. ſeine seyn ſich sodann sollen Souveränität Souveräns Sponheim Staatsvertrag Stadt temberg Teutschen Reichs Teutschland Theil Unserer Unterthanen Urkunde Verhältniß Vertrag vormals Waldungen Wür Würtem Zähringen Zoll
Popular passages
Page 18 - Alle Güter der fundierten Stifter, Abteyen und Klöster, in den alten sowohl als in den neuen Besitzungen, Katholischer sowohl als AC Verwandten, mittelbarer sowohl als unmittelbarer, deren Verwendung in den vorhergehenden Anordnungen nicht förmlich festgesetzt worden ist, werden der freien und vollen Disposition der respectiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts...
Page 18 - Anordnungen nicht förmlich festgesetzt worden ist, werden der freien und vollen Disposition der respectiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen...
Page 28 - Vergeblich aber würden sie sich geschmeichelt haben, den gewünschten Endzweck zu erreichen, wenn sie sich nicht zugleich eines mächtigen Schutzes versichert hätten, wozu sich nunmehr der nämliche Monarch, dessen Absichten sich stets mit dem wahren Interesse Deutschlands übereinstimmend gezeigt haben, verbindet. Eine so mächtige Garantie ist in doppelter Hinsicht beruhigend. Sie gewährt die Versicherung, daß Se.
Page 26 - ... Die Begebenheiten der drei letzten Kriege, welche Deutschland beinahe ohnunterbrochen beunruhigt haben, und die politischen Veränderungen, welche daraus entsprungen sind, haben die traurige Wahrheit in das hellste Licht gesetzt, daß das Band, welches bisher die verschiedenen Glieder des deutschen Staatskörpers...
Page 119 - Herr Amtsschreiber verlesen Sie den Begnadigungsbrief. " Er wurde verlesen wie folgt: ,, Wir Carl von Gottes Gnaden Großherzog zu Baden, Herzog zu Zähringen, Landgraf zu Nellenburg, Graf zu Hanau etc., etc.
Page 116 - Marggrav zu Baden und Hochberg, Landgraf zu Sausenberg, Graf zu Sponheim und Eberstein, Herr zu Röttlen, Badenweyler, Lahr und Mahlberg GT l7.
Page 30 - Länderpurificationen und andere Vergleiche aller Art, welche von den Fürsten, Ständen und Gliedern des Reichs unter sich innerhalb eines Jahres geschlossen werden, sollen eben sowohl volle Kraft haben und vollzogen werden, als wenn sie gegenwärtigem Hauptschlusse wörtlich einverleibt wären.
Page 161 - Hinkunft einer jeden städtischen Behörde besonders zufallen, und kein Theil an die Einwohner des andern diesfalls einen Anspruch zu machen haben soll. Was jedoch zur Zeit der Trennung der beiden Städte an diesen...
Page 203 - Wimpfen; endlich die mittelbaren sowohl, als unmittelbaren Besitzungen und Rechte auf der Südseite des Neckars, welche von den öffentlichen Stiftungen und Körperschaften des linken Rheinufers abhängen.
Page 27 - LuneVille,16 und mehr noch der Reichsschluß von 1803, hätten allerdings hinlänglich scheinen sollen, um der deutschen Reichsverfassung neues Leben zu geben, indem sie die schwachen Teile des Systems hinwegräumten und die Hauptgrundpfeiler desselben befestigten.