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1830. 15. Septbr. der außerordentlichen Versammlung der Generalstaaten im Haag. 1830. 13. Septbr. Königl. Botschaft an die Generalstaaten, mitgetheilt durch den Präsidenten der zweiten Kammer.

Rede des Königs bei Eröffnung

1830. 14. Septbr. Adresse der in Brüssel befindlichen Bürger mehrerer Städte an die belgischen Deputirten bei den Generalstaaten.

1830. 16. Septbr. Adresse der Bürger von Brúfsel an die belgischen Deputirten bei den Generalstaaten. 1830. 17. Septbr. Schreiben des Baron Stassart, Deputirten der Provinz Namur, an seine Mitbürger, aus

Brüffel.

1830. 19. Septbr. kommission zu Brüssel,

Proklamation der Sicherheits

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Desterreich.

-1830. 1. Juli. Bekanntmachung der österreichischen Nationalbank, die im Umlaufe befindlichen Einlösungs- und Antizipationsscheine betreffend.

Ausweis über voranstehende Scheine.

1830. 21. Juli. Bekanntmachung der k. t. Landesregierung im Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, den mit dem Königreich Dänemark geschlossenen Freizügigkeitsvertrag betreffend.

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1830. 19. Aug. Kundmachung der t. t. niederöster reichischen Landesregierung in Bezug auf den mit Großbritannien unterm 21. Dezbr. 1829 geschlossenen Handelsvertrag. 402

Oldenburg.

1829. 4. Mårz. Bekanntmachung der herzoglichen Kammer zu Oldenburg, in Beziehung auf die mit Hannover abgeschlossene Vereinbarung wegen Regulirung verschiedener Schifffahrts- und sonstiger Verhältnisse.

1829. 14. Marj. Bekanntmachung der herzogl. Regierung in Oldenburg, betreffend die von der königl. hannóverschen Oberzolldirektion erlassene Bekanntmachung wegen Ausführung des Artikels 14. des Kasseler Handels- und Zollvertrags.

1829. 30. März. Oldenburgische Kammerbekanntmachung in Beziehung ́ auf gewisse_Stipulationen des mit Hannover abgeschlossenen Zoll- und Handelsvertrags. 1829. 4. April. Herzogliche Regierungsbekanntmachung, betreffend die von der königl. hannoverschen Oberzoldirektion erlassene Bekanntmachung wegen Ausführung

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der

Seite der dem oldenburgschen Lände durch den Vertrag vom 10. Jan. 1829 zugestandenen Zoll- und Handelserleichterungen. 372\

1829. 16. Mai. Oldenburgische Regierungsbekanntmachung, Vorschriften in Beziehung auf die vom königl. hannöverischen Obersteuerkollegium erlassenen Bestimmungen zur Ausführung des am 10 Jan. 1829 abgeschlossenen Zoll- und Handels-Vertrags, wegen Ein- und Durchführung von Vieh in =`und durch die hannöverischen Lande ic.

1829. 8. Aug. Großherzogliche Kammerbekanntma chung, fernere Vereinbarung mit Hannover, in Beziehung auf den unterm 10. Jan. 1829 abgeschlossenen Zoll- und Handelsvertrag betreffend.

1829. 14. Novbr. Großherzogliche Regierungsbe kanntmachung über die in dem mit Hannover unterm 10. Jan. 1829 abgeschlossenen Zoll- und Handelsvertrag vorkom menden Ausdrücke unverpackt und „nicht kaufmännisch verpackt"

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1830. 26. Jult. Schifffahrtsvertrag mit Preußen. 297 Vertrag mit Hannover, Kurhessen und Braunschweig, über die Annahme eines gleichmäßigen und gemeinschaftlichen Eingangs-, Ausgangs- und Verbrauchsabgabensystems. Siehe Hannover.

Preußen.

1829. 9. Dezbr. Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Ihren Durchlauchten den Fürften von Reuß-Schleiz und Reuß- Lobenstein und Ebersdorf, den Beitritt zum Zollverbande betreffend.

1850. 17. (29). Mårz. Kartellonvention, unter: zeichnet von den Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Preußen und Sr. Majestät des Kaisers von Rußlands, Königs von Polen zu Berlin.

Schifffahrtsvertrag mit Oldenburg. Siehe Oldenburg.

Reu
u B.
(Fürstliche Häuser)

Vertrag der fürstlichen Häuser Reuß-Schleiz und NeußLobenstein und Ebersdorf mit Preußen, den Beitritt zum Zollverbande betreffend. Stehe Preußen.

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1830. 3. August.

(Großherzogthum)

Bekanntmachung der Kontrole= maaßregeln zu Erlangung des in der am 11. Oktbr. 1829

Meueste Staatsakten XIX. Bd. 1ßted heft.

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Geite zwischen mehreren deutschen Staaten zu Beförderung des ge= genseitigen Handels und Verkehrs geschlossenen Konvention festgesezten Nachlasses von 25 Prozent an den jedesmaligen tarifmäßigen Abgabefäßen für die wichtigsten eigenen Erzeug nisse der Natur, des Gewerbfleißes und der Kunst.

Uebereinkunst mit dem Herzogthum Braunschweig wegen gegenseitiger Bewilligung von Abgabenerleichterungen. Siehe Braunschweig.

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Würtemberg.

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1829. 1. Novbr. Königl. Dekoration, die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Hohenlohe: Waldenburg-Schillingsfürst zu Kupferzell betreffend.

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3. Septbr 1830.

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Frankreich. Aktenstücke, die in Folge der kdniglichen Ordonnanzen vom 25. Julius 1830 erfolgte Staatsveränderung betreffend.

Vorbemerkung. Die Redaktion glaubt den Wünschen der Leser dieser Sammlung zu entsprechen, wenn in die felbe die wichtigsten Urkunden, welche auf die seit den 27. Julius d. J. in Frankreich eingetretenen Ereignisse, und die in Folge derselben stattgefundene Staatsveränderung Bezug haben, im Urterte und in der Uebersehung zugleich aufgenom men werden. Dagegen werden die minderwichtigen nur in der Uebersehung, oder in kurzen doch das Wesentliche derselben ent: haltenden Auszügen geliefert.

Diese Sammlung fångt mit den Verordnungen in Be zug auf die neue Wahl der Deputirten an, und endigt mit der Bekanntmachung der abgeänderten französischen Verfassung.

1. Königliche Proklamation bei den bevorstehenden Wahlen der Mitglieder der Deputirtenkammer. Paris 13. Juni 1830. *)

Karl, von Gottes Gnaden König von Frankreich und von Navarra, Allen denen, die Gegenwärtiges sehn, Unsern Gruß.

Franzosen! Die lezte Deputirtenkammer hat Meine Aba sichten mißkannt. Ich hatte das Recht auf ihre Mitwirkung zu Vollbringung des Guten, das Ich im Sinne hatte, zu zähs

*) Aus dem Moniteur vom 14. Juni,

Neueste Staatsakten XIX, Bd. 1stes Heft.

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len; sie hat mir dieselbe versagt! Als Vater Meines Volks. ward Mein Herz darüber bekümmert; als König ward Ich das durch beleidigt: Ich sprach die Auflösung dieser Kammer aus.

Franzosen! Eure Wohlfahrt macht Meinen Ruhm; Euer Glück ist auch das Meinige. Ihr werdet in dem Augenblicke, wo die Wahlkollegien auf allen Punkten Meines Königreichs eröffnet werden sollen, auf die Stimme Eures Königs hören.

Die konstitutionelle Charte und die durch sie gegründeten Institutionen aufrecht erhalten, war immer das Ziel Meiner Bestrebungen, und wird es immer seyn.

Um aber dieses Ziel zu erreichen, muß Ich die geheiligs ten Rechte, die das Erbtheil Meiner Krone find, frei ausüben, und ihnen Achtung verschaffen.

In ihnen liegt die Bürgschaft der öffentlichen Ruhe und Eurer Freiheiten. Die Natur der Regierung würde verkehrt seyn, wenn strafbare Eingriffe Meine Prårogativen schwäch: ten; und Ich würde Meine Eide verrathen, wenn Ich dieß duldete.

Unter dem Schuße dieser Regierung ist Frankreich blühend und frei geworden. Es verdankt ihr seine Freiheiten, seinen Kredit und seinen Kunstfleiß. Frankreich hat andern Staaten nichts zu beneiden und kann nur nach Beibehaltung der Vortheile, die es genießt, trachten.

Beruhigt Euch daher über Eure Rechte. Ich sehe sie als mit den Meinigen verschmolzen an, und werde sie mit gleicher Sorgfalt beschüßen.

Laßt Euch durch die hinterlistige Sprache der Feinde Eurer Ruhe nicht irre führen. Weiset unwürdigen Argwohn und falsche Besorgnisse zurück, die das dffentliche Vertrauen er schüttern würden, und ernste Unordnungen veranlassen könn ten. Die Absichten derer, welche diese Besorgnisse verbreiten, von welcher Art sie auch immer seyn mögen, werken an MeiEure Sicherheit, nem unveränderlichen Entschluß scheitern.

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